Moosbrugger: Verbesserter EU-Täuschungsschutz durch Primärzutatenverordnung
"Gerade die Corona-Krise zeigt, dass regionale Herkunft wieder sehr gefragt ist. Daher ist die Herkunftskennzeichnung im Sinne der heimischen Wirtschaft und Landwirtschaft von ganz zentraler Bedeutung für die Zukunft Österreichs", erklärt Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich, zur am 1. April 2020 veröffentlichten EU-Primärzutatenverordnung.
Die nach jahrelangen schwierigen Diskussionen auf Brüsseler Ebene in Kraft tretende Primärzutatenverordnung bringt detailliertere Spielregeln bei der Umsetzung des Täuschungsschutzes. Konkret müssen zweideutige Herkunftsauslobungen, die freiwillig verwendet werden, durch verpflichtende Ergänzungen täuschungssicher gemacht werden. Beispiel: Eine Wurst mit rot-weiß-roter Fahne und der Information "Hergestellt in Österreich", deren Hauptzutat deutsches Schweinefleisch ist, muss seit gestern den gut sichtbaren Hinweis tragen, dass das Schweinefleisch aus Deutschland oder jedenfalls nicht aus Österreich ist.
"Wir begrüßen diese Verbesserung der täuschungsfreien Aufmachung. Wenn man sich jedoch die Spielregeln der Verordnung im Detail ansieht, dann ergeben sich viele offene Fragen. Speziell bei pflanzlichen Lebensmitteln, wie Brot, Bier oder Säften, gibt es keinen Konsens, was die primäre Zutat ist beziehungsweise wie man Herkunft definiert. Damit könnte aber die Verordnung nicht sinngemäß umgesetzt werden", stellt Moosbrugger fest. Er verweist auf einschlägige Untersuchungen der AMA Marketing, die aus Verbrauchersicht eindeutig die Herkunft des Rohstoffes als relevant ergeben haben, und zwar umso mehr, je weniger verarbeitet und je tierischer ein Lebensmittel ist.
Die nach jahrelangen schwierigen Diskussionen auf Brüsseler Ebene in Kraft tretende Primärzutatenverordnung bringt detailliertere Spielregeln bei der Umsetzung des Täuschungsschutzes. Konkret müssen zweideutige Herkunftsauslobungen, die freiwillig verwendet werden, durch verpflichtende Ergänzungen täuschungssicher gemacht werden. Beispiel: Eine Wurst mit rot-weiß-roter Fahne und der Information "Hergestellt in Österreich", deren Hauptzutat deutsches Schweinefleisch ist, muss seit gestern den gut sichtbaren Hinweis tragen, dass das Schweinefleisch aus Deutschland oder jedenfalls nicht aus Österreich ist.
"Wir begrüßen diese Verbesserung der täuschungsfreien Aufmachung. Wenn man sich jedoch die Spielregeln der Verordnung im Detail ansieht, dann ergeben sich viele offene Fragen. Speziell bei pflanzlichen Lebensmitteln, wie Brot, Bier oder Säften, gibt es keinen Konsens, was die primäre Zutat ist beziehungsweise wie man Herkunft definiert. Damit könnte aber die Verordnung nicht sinngemäß umgesetzt werden", stellt Moosbrugger fest. Er verweist auf einschlägige Untersuchungen der AMA Marketing, die aus Verbrauchersicht eindeutig die Herkunft des Rohstoffes als relevant ergeben haben, und zwar umso mehr, je weniger verarbeitet und je tierischer ein Lebensmittel ist.
Gute Dinge sind einfach
Die im österreichischen Regierungsprogramm vereinbarte Herkunftskennzeichnung für Milch, Fleisch und Ei als primäre Zutat in Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung hält Moosbrugger für unabdingbar, weil die neue EU-Verordnung die Gastronomie gar nicht erfasst und große Schwächen aufweist. "Wir brauchen zusätzlich eine einfache Regelung für wenig verarbeitete Lebensmittel auf Basis von Milch, Fleisch oder Ei mit einer eindeutigen Herkunftsdefinition und ohne Hintertüren, ähnlich der pragmatischen Regelung in Frankreich", so der LK-Präsident.
Für die Gemeinschaftsverpflegung könne man sich ein Vorbild an der Schweiz nehmen, die schon über 20 Jahre und ohne Probleme per Gesetz eine Basistransparenz für Fleisch vorschreibt. Moosbrugger: "Auch die EU-Kommission hat vor Kurzem in ihrer "Farm to Fork"-Strategie vorgeschlagen, den Konsumenten durch eine verpflichtende Herkunftstransparenz bei Milch- und Fleischprodukten eine nachhaltige Kaufentscheidung zu ermöglichen."
Für die Gemeinschaftsverpflegung könne man sich ein Vorbild an der Schweiz nehmen, die schon über 20 Jahre und ohne Probleme per Gesetz eine Basistransparenz für Fleisch vorschreibt. Moosbrugger: "Auch die EU-Kommission hat vor Kurzem in ihrer "Farm to Fork"-Strategie vorgeschlagen, den Konsumenten durch eine verpflichtende Herkunftstransparenz bei Milch- und Fleischprodukten eine nachhaltige Kaufentscheidung zu ermöglichen."