Nach dem Almabtrieb: Meldungen rechtzeitig durchführen!
Nach dem Almabtrieb sind Almobmänner/-frauen und Almbewirtschafter:innen gefordert, den tatsächlichen Abtrieb rechtzeitig zu melden. Das gilt besonders, wenn der Abtrieb auf einzelnen Almen - etwa wegen Trockenheit - früher erfolgt als ursprünglich geplant. Fristüberschreitungen können finanzielle Auswirkungen auf die Alm und die Auftreiber:innen haben.
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