Blauzungenkrankheit: Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich
Im Vorjahr hat sich die Blauzungenkrankheit in Österreich verbreitet: Insgesamt über 2.300 Fälle wurden nachgewiesen. Dabei ist es insbesondere in Kärnten zu einer starken Verbreitung des Serotyps 8 gekommen, mit zum Teil schweren Verläufen und Verendungen bei Rindern und Schafen.
Zudem sollten gesunde Tiere und Bestände möglichst rasch geimpft werden. Ein Kombinationsimpfstoff gegen die Serotypen BTV-4 und BTV-8 steht zur Verfügung, sowie ein separater Impfstoff gegen BTV-3. Zu bedenken ist, dass die Ausbildung einer belastbaren Immunität nach der Grundimmunisierung etwa drei Wochen dauert und zwei Impfungen im Abstand von drei bis vier Wochen erforderlich sind. Eine Auffrischungsimpfung ist jährlich erforderlich.
Tierseuchenrechtliche Herabstufung der Blauzungenkrankheit fix
Was bedeutet diese Kategorisierung? Da Tierseuchen unterschiedliche Schweregrade und Auswirkungen haben, werden sie im EU-Tiergesundheitsrecht verschiedenen Kategorien zugeordnet. Diese Einteilung legt fest, welche Maßnahmen bei Auftreten der jeweiligen Tierseuche umzusetzen sind.
Für Tierseuchen der Kategorie C können Mitgliedstaaten einen Freiheitsstatus in Bezug auf das Auftreten dieser Tierseuche im ganzen Land oder in bestimmten Regionen erlangen. Dieser Status bringt Vorteile im Tierhandel zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Zudem sind Tilgungsprogramme vorgesehen, um den Status zu erreichen oder zu erhalten.
Für Tierseuchen der Kategorie D müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Weiterverbreitung des Erregers beim Viehhandel zu verhindern - ein Freiheitsstatus und Tilgungsprogramme sind allerdings nicht mehr vorgesehen.
Tierseuchen der Kategorie E müssen überwacht und ihr Auftreten gemeldet werden. Dabei ist das System modular aufgebaut: Für Kategorie C Seuchen gelten zusätzlich die Bestimmungen der Kategorien D und E. Für Kategorie D Seuchen gelten nur die Vorschriften für Kategorie D und E, aber nicht jene der Kategorie C.
Die konkreten Auswirkungen dieser Herabstufung für den innergemeinschaftlichen Viehhandel sind derzeit noch nicht abschätzbar, da entsprechende Anpassungen in weiteren EU-Verordnungen seitens der Kommission noch ausständig sind.
Krankheitssymptome: Schafe erkranken besonders schwer
Serotyp 3 kann zu Krankheitssymptomen mit unterschiedlichem Schweregrad führen, auch die Erfahrungen des BTV-8 Seuchenzugs im Spätsommer 2025 in Kärnten haben gezeigt, dass auch dieser Serotyp zum Teil zu schweren Verläufen führen kann. Gerade Schafe sind besonders häufig von schweren Verläufen betroffen.
- hohes Fieber
- reduziertes Allgemeinbefinden (Mattigkeit, Fressunlust)
- starker Rückgang der Milchleistung
- Lahmheiten
- Aborte
- Vereinzelte Todesfälle
- Entzündungen im Bereich der Zitzen, Schleimhäute und Klauen
- Speichelfluss, Nasenausfluss
Schutz durch Impfung und Prävention
Tierverkehr und Handel teilweise stark beeinträchtigt
Verbringungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind weiterhin eingeschränkt mit Auflagen (Insektizidbehandlung, PCR-Untersuchungen, ggf. weitere Vorgaben des Empfängerlandes - vor Verbringen abzuklären) möglich. Die Auflagen der jeweiligen Mitgliedsstaaten finden sich gesammelt auf einer Seite der EU-Kommission (siehe Links zum Thema: Handelsvoraussetzungen EU-Mitgliedstaaten).
Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Milch und Fleisch dürfen weiter in Verkehr gebracht werden, da es sich um keine Zoonose handelt und sie damit für den Konsumenten keine Gefahr darstellt. Auf die Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung (Wartezeit!) im Falle einer medizinischen Tierbehandlung wird verwiesen.
Weitere Hintergrundinformationen: FAQs zur Blauzungenkrankheit
Webinare geben umfangreichen Überblick über die Situation
Downloads zum Thema
- BTV Stellungnahme Impfung im Ausbruchsgeschehen AGES 20250911 PDF 297,14 kB
- BTV Impfung Stand September 2025 PDF 176,44 kB
- Infosheet Blauzungenkrankheit PDF 757,13 kB
- Informationsschreiben des Gesundheitsministeriums zur Anwendung von Repellentien PDF 469,06 kB
- Dokumentation Repellentbehandlung am Viehverkehrsschein PDF 614,47 kB