Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31...
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 am 1. Jänner 2026 sind Land- und Forstwirt:innen verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu führen. Ab dem Jahr 2027 ist die elektronische Dokumentation verpflichtend, wobei eine Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028 gilt. Im Onlineseminar werden die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erläutert und die elektronischen Möglichkeiten der Dokumentation praxisnah vorgestellt. Präsentiert werden unter anderem der LK-Düngerrechner, das LK-PS-Tool sowie ÖDüPlan Plus.
Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Kartoffellager, Glashäuser, etc.) und Beizanwendungen.
Was ist neu? Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel (WAS) zu welchem Zeitpunkt (WANN) in welcher Kultur und auf welcher Fläche (WO, georeferenziert gemäß MFA) in welcher Aufwandmenge (WIEVIEL) eingesetzt wurde, sind folgende Angaben zu machen:
- EPPO-Code der Kultur
- Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich
- Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes
- Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist; derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage und Uhrzeitangabe)
Anerkannt als Pflanzenschutzweiterbildung laut § 17 Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz 1991 idgF.: 1 Stunde
Ein Onlineseminar ist ein Seminar, das über das Internet abgehalten wird und an dem Sie live von zu Hause aus teilnehmen können. Sie können die Präsentationen verfolgen und Fragen stellen. Als Teilnehmer:in sind Sie mit Ihrem Namen und Video sichtbar und können bei Bedarf Ihr Mikrofon einschalten.
Beachten Sie die technischen Hinweise.
Bei Live-Onlineveranstaltungen wird eine Teilnahmebestätigung ausschließlich für eine einzelne Person pro genutztem Endgerät ausgestellt.
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