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  1. LK Österreich
  2. Diversifizierung
  3. Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
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23.07.2019 | von Gabriela Stein

Investitionen & Finanzierung im Bereich Diversifizierung

Diversifizierung in den Bereichen Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, Green Care und weitere Standbeine erfordern sehr oft Investitionen. Dabei spielen Förderungen eine wichtige Rolle. Direktvermarkter sind Lebensmittelunternehmer und unterliegen im Produktionsbereich bis hin zur Vermarktung hygienischen Auflagen. Dies erfordert, je nach Produktion und Produktionsumfang, den Einsatz von „Geldmitteln“ für die jeweilige Investition. Diese erforderlichen Geldmittel können sich aus Eigen- und Fremdkapital sowie gewährten Fördergeldern zusammensetzen.

Wann sind Investitionen erforderlich?

Investitionen können erforderlich sein für bauliche Maßnahmen, Installationen, Einrichtungen und Gerätschaften, Marketing, Aufbau von Vertriebswegen wie z. B. einen Hofladen oder Buschenschank, aber auch in Aus- und Weiterbildung kann/muss investiert werden.
Vor Beginn der Direktvermarktung und auch bei Neuinvestitionen muss daher gut geplant und „gerechnet“ werden, ob dieser Betriebszweig wirtschaftlich/gewinnbringend geführt werden kann.
Vorab ist zu klären:
  • Welche Kosten kommen auf mich zu?
  • Wie schaut die Finanzierung aus?
  • Benötige ich zur Finanzierung Fremdkapital?
  • Gibt es für mein Vorhaben Förderungen?
  • Ist mein Vorhaben wirtschaftlich?
Kapitaldienstgrenze - so wird sie berechnet © LK OÖ
Kapitaldienstgrenze - so wird sie berechnet © LK OÖ

Betriebskonzept ist eine gute Hilfestellung für Entscheidungen

Eine sehr gute Hilfestellung für diese Entscheidungen bietet das Betriebskonzept, idealerweise in Kombination mit einer Produktpreiskalkulation. Die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebs wird im Ausgangsjahr als auch im Zieljahr meistens verbunden mit Szenarien dargestellt.
Kapitaldienstgrenze
Die kurz-, mittel- und langfristige Kapitaldienstgrenze ist dabei eine wertvolle Kennzahl zur Einschätzung der Liquidität des Betriebs und unterstützt bei der Bewertung bzw. Planung verschiedenster Investitionsvarianten. Sie gibt jenen Betrag an, den der Betrieb jährlich maximal für die Tilgung von Krediten aufbrauchen kann, ohne dabei die Stabilität des Betriebs zu gefährden.
Kostenvoranschläge
Die Einholung mehrerer Kostenvoranschläge und deren Verlgleich sind unbedingt erforderlich und können helfen, viel Geldt zu sparen!
 
© Urlaub am Bauernhof/Matscheko
© Urlaub am Bauernhof/Matscheko

Fördermaßnahmen für Urlaub am Bauernhof

Für landwirtschaftlichen Tourismus, Aktivitäten der Freizeitwirtschaft und Bewirtung gibt es die Möglichkeiten, eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Detaillierte Information dazu finden Sie im Infoblatt "Förderung LE 14-20 Infoblatt Urlaub am Bauernhof" am Seitenende oder unter folgendem Link
Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten, VHA 6.4.1



© Archiv
© Archiv

Förderprogramm: Österreichisches Programm LE 14-20

Die Ländliche Entwicklung (LE) ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik. Sie unterstützt eine moderne, effizient und nachhaltig produzierende Landwirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und die Gemeinden und setzt soziale Akzente.
Bis 2020 stehen jährlich 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung, mehr als Hälfte davon wird von der EU finanziert.
Die LE-Projektförderungen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung sind neben den Direktzahlungen die wichtigsten und bedeutendsten Förderungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft. Vor allem die Förderungsmaßnahmen Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung, die Existenzgründunsbeihilfe für Junglandwirte und die Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten sind die zentralen Maßnahmen. Sie unterstützen die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die erstmalige Aufnahme der Bewirtschaftung und die fachliche und persönliche Qualifikation der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter.
Auf der Homepage finden Sie Informationen zur Umsetzung des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 im Bereich der Förderabwicklung. Dazu zählen u. a. Informationen zu
  • den rechtlichen Rahmenbedingungen
  • den Verpflichtungen seitens der Förderwerberinnen und Förderwerber
  •  den zuständigen Einreich- bzw. Bewilligenden Stellen.
Für den Bereich der LE-Projektförderungen stehen ferner Informationen zu den angewandten Auswahlverfahren und Auswahlkriterien sowie zu den einzuhaltenden Publizitätsbestimmungen zur Verfügung.
Alle oben angeführten Informationen finden Sie unter diesem Link:  https://www.bmnt.gv.at/land/laendl_entwicklung/leprogramm.html

Förderungen – wo beantragen?

Förderungen können je nach Förderperiode unterschiedlich sein. Die Einreichstellen für Förderungen sind in je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Wer, was und unter welchen Voraussetzungen im Bereich Diversifizierung/Investitionsförderung gefördert wird, sieht man hier am Beispiel Oberösterreich:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/82045.htm

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/155142.htm


 

Downloads zum Thema

  • Förderung LE 14 -20 - Infoblatt UaB PDF 348,71 kB

Links zum Thema

  • Diversifizierung hin zu nicht lw. Tätigkeiten - VHA 6.4.1
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Professionelles Krisenmanagement in der Direktvermarktung

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  • Investitionen & Finanzierung im Bereich Diversifizierung

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