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Wenn das Flächenmonitoring Alarm schlägt

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16.06.2026 | von Dipl.-Ing. Leopold Weichselbaumer - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Seit Mai werden nun wieder bei eindeutiger Unstimmigkeit zwischen satellitenbasierter Monitoringfeststellung und MFA-Beantragung sogenannte “Aufträge“ an betroffene Antragstellende übermittelt.

Flächenmonitoring.jpg © AMA
Aufträge des Flächenmonitorings können mit der AMA-MFA-Fotos-App schnell und von zuhause aus innerhalb von 14 Tagen bearbeitet werden. © AMA
Das Flächenmonitoring überprüft bestimmte Antragsdaten des Mehrfachantrages (MFA) mit Satellitendaten. Die Bilder für das Monitoringsystem stammen von “Sentinel-2-Satelliten“ und werden alle drei bis fünf Tage neu erstellt. Weiters wird mit diesen Daten regelmäßig das Pflanzenwachstum gemessen und der sogenannte
“NDVI-Wert“, ein Vegetationswert, ermittelt. Damit kann z.B. überprüft werden, ob ein Schlag flächendeckend begrünt ist, Wiesen gemäht bzw. eine Ernte oder ein Umbruch durchgeführt wurden. In weiterer Folge werden mit diesen Daten die sogenannten monitoringfähigen Sachverhalte des MFA wie die beantragten Kulturen, versiegelte oder verbaute Flächen, Mäh- und Pflegezeitpunkte, Begrünungsvarianten usw. geprüft.
 
Stimmen die Feststellungen der Technik mit der Beantragung nicht überein, erhalten Antragstellende Monitoring-Aufträge, die wie folgt übermittelt werden:
  • als Push-Nachricht in der AMA-MFA-Fotos App, sofern die App genutzt wird
  • per E-Mail, wenn die Mail-Adresse bei der AMA hinterlegt ist
  • durch Kontaktaufnahme per Telefon
Auch im eAMA beim MFA wird ein neuer Plausifehler, der auf die festgestellte Unstimmigkeit hinweist, angezeigt. Um rasch über Fehler informiert zu werden, sollte die Installation der AMA-MFA-Fotos-App am Handy für alle MFA-Betriebe ein Muss sein. Weiters sollte unbedingt auch eine E-Mail-Adresse in den Kundendaten der AMA gespeichert sein und der E-Mail-Posteingang regelmäßig kontrolliert werden.

Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen sinnvoll

Das Flächenmonitoring ist eine Art “Frühwarnsystem“ und es gibt seit dem MFA 2025 bezüglich Rückmeldung an Antragstellende zwei Auftragsarten:
  • Wenn Sachverhalte eindeutig festgestellt werden (z.B. eine Biodiversitätsfläche mit Schnittzeitpunktverzögerung (Code DIVSZ) wird vor dem zulässigen Termin (15. Juni) gemäht), dann wird die Feststellung durch das Flächenmonitoring automatisch ohne weitere Kontrolle bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Eine Korrektur des MFA ist innerhalb von 14 Tagen jedoch immer noch möglich und gegebenenfalls sehr sinnvoll - wenn etwa über Flächenmonitoring festgestellt wurde, dass eine beantragte Zwischenfrucht nicht angebaut wurde, sollte diese Variante im MFA gelöscht werden.
  • Wenn der Sachverhalt noch korrigierbar ist und daher nicht automatisch in der Berechnung berücksichtigt werden kann bzw. das beantragte Flächenausmaß davon betroffen ist, ist ein Fotonachweis oder eine Korrektur des MFA notwendig. Erfolgt von den Antragstellenden keine Rückmeldung oder Korrektur des MFA, so wird der Sachverhalt im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) überprüft.
Grundsatz: Wird auf einen übermittelten Auftrag zeitgerecht, innerhalb von 14 Tagen, reagiert, kann der MFA bei fehlerhafter Beantragung richtiggestellt werden. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Beanstandungen bei einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) und sollte daher immer genutzt werden.
AMA MFA-Foto App am Handy.jpg © AdobeStock/gexphos/BauernJournal
Die AMA-MFA-Fotos-App am Handy informiert alle MFA-Betriebe rasch über Fehler. © AdobeStock/gexphos/BauernJournal

Erfahrungen aus den ersten Aufträgen

Seit dem MFA 2023 wird Monitoring zur Kontrolle der Angaben im MFA eingesetzt. Erfreulicherweise ist die Anzahl der Unstimmigkeiten eher gering, was grundsätzlich auch eine überwiegend korrekte Beantragung bestätigt.
 
Die Kontrollergebnisse der Vorjahre zeigen insbesondere bei folgenden Sachverhalten vermehrte Abweichungen:
  •  Nichteinhaltung von Mahd- und Pflegeterminen bei den Biodiversitätsflächen sowohl am Acker als auch am Grünland sowie bei Naturschutzflächen
  • Beantragung von verbauten und somit nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Abweichungen zur fristgerechten Anlage v. a. der Zwischenfruchtvarianten 4, 5 und 6

Informationsangebot der AMA

Für allgemeine, technische Fragen zu Login und App-Verwendung oder zu Fragen bei
konkreten Aufträgen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA zur Verfügung: Telefonhotline: 050/315199 (Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr); E-Mail-Adresse: einstiegshilfe@ama.gv.at
 

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Vor-Ort-Kontrollen: Erkenntnisse 2025 und Empfehlungen 2026

  • Wenn das Flächenmonitoring Alarm schlägt

  • Bescheide und Mitteilungen der AMA prüfen!

  • Flächenmonitoring startet wieder - Möglichkeit zur Richtigstellung nutzen

  • Hanfanbau aus INVEKOS-Sicht

  • Mehrfachantrag 2026 - Einreichung bis 15. April ohne Nachfrist

  • MFA: Mögliche Korrekturen nach dem 15. April

  • MFA 2026 - Antragsfrist endet mit 15. April 2026

  • Agrarmarkt Austria informiert über ÖPUL-Mitteilungen

  • ID Austria - jetzt noch einfacher verwenden

  • Start der Antragstellung für den Mehrfachantrag 2026

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • MFA: Güllemenge (bis 30.11.) und Monitoringaufträge (binnen 14 Tagen bearbeiten)

  • Das ist beim Bewirtschafterwechsel zu beachten

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

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Flächenmonitoring.jpg © AMA

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