Wenn das Flächenmonitoring Alarm schlägt
Das Flächenmonitoring überprüft bestimmte Antragsdaten des Mehrfachantrages (MFA) mit Satellitendaten. Die Bilder für das Monitoringsystem stammen von “Sentinel-2-Satelliten“ und werden alle drei bis fünf Tage neu erstellt. Weiters wird mit diesen Daten regelmäßig das Pflanzenwachstum gemessen und der sogenannte
“NDVI-Wert“, ein Vegetationswert, ermittelt. Damit kann z.B. überprüft werden, ob ein Schlag flächendeckend begrünt ist, Wiesen gemäht bzw. eine Ernte oder ein Umbruch durchgeführt wurden. In weiterer Folge werden mit diesen Daten die sogenannten monitoringfähigen Sachverhalte des MFA wie die beantragten Kulturen, versiegelte oder verbaute Flächen, Mäh- und Pflegezeitpunkte, Begrünungsvarianten usw. geprüft.
Stimmen die Feststellungen der Technik mit der Beantragung nicht überein, erhalten Antragstellende Monitoring-Aufträge, die wie folgt übermittelt werden:
“NDVI-Wert“, ein Vegetationswert, ermittelt. Damit kann z.B. überprüft werden, ob ein Schlag flächendeckend begrünt ist, Wiesen gemäht bzw. eine Ernte oder ein Umbruch durchgeführt wurden. In weiterer Folge werden mit diesen Daten die sogenannten monitoringfähigen Sachverhalte des MFA wie die beantragten Kulturen, versiegelte oder verbaute Flächen, Mäh- und Pflegezeitpunkte, Begrünungsvarianten usw. geprüft.
Stimmen die Feststellungen der Technik mit der Beantragung nicht überein, erhalten Antragstellende Monitoring-Aufträge, die wie folgt übermittelt werden:
- als Push-Nachricht in der AMA-MFA-Fotos App, sofern die App genutzt wird
- per E-Mail, wenn die Mail-Adresse bei der AMA hinterlegt ist
- durch Kontaktaufnahme per Telefon
Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen sinnvoll
Das Flächenmonitoring ist eine Art “Frühwarnsystem“ und es gibt seit dem MFA 2025 bezüglich Rückmeldung an Antragstellende zwei Auftragsarten:
- Wenn Sachverhalte eindeutig festgestellt werden (z.B. eine Biodiversitätsfläche mit Schnittzeitpunktverzögerung (Code DIVSZ) wird vor dem zulässigen Termin (15. Juni) gemäht), dann wird die Feststellung durch das Flächenmonitoring automatisch ohne weitere Kontrolle bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Eine Korrektur des MFA ist innerhalb von 14 Tagen jedoch immer noch möglich und gegebenenfalls sehr sinnvoll - wenn etwa über Flächenmonitoring festgestellt wurde, dass eine beantragte Zwischenfrucht nicht angebaut wurde, sollte diese Variante im MFA gelöscht werden.
- Wenn der Sachverhalt noch korrigierbar ist und daher nicht automatisch in der Berechnung berücksichtigt werden kann bzw. das beantragte Flächenausmaß davon betroffen ist, ist ein Fotonachweis oder eine Korrektur des MFA notwendig. Erfolgt von den Antragstellenden keine Rückmeldung oder Korrektur des MFA, so wird der Sachverhalt im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) überprüft.
Erfahrungen aus den ersten Aufträgen
Seit dem MFA 2023 wird Monitoring zur Kontrolle der Angaben im MFA eingesetzt. Erfreulicherweise ist die Anzahl der Unstimmigkeiten eher gering, was grundsätzlich auch eine überwiegend korrekte Beantragung bestätigt.
Die Kontrollergebnisse der Vorjahre zeigen insbesondere bei folgenden Sachverhalten vermehrte Abweichungen:
Die Kontrollergebnisse der Vorjahre zeigen insbesondere bei folgenden Sachverhalten vermehrte Abweichungen:
- Nichteinhaltung von Mahd- und Pflegeterminen bei den Biodiversitätsflächen sowohl am Acker als auch am Grünland sowie bei Naturschutzflächen
- Beantragung von verbauten und somit nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen
- Abweichungen zur fristgerechten Anlage v. a. der Zwischenfruchtvarianten 4, 5 und 6
Informationsangebot der AMA
Für allgemeine, technische Fragen zu Login und App-Verwendung oder zu Fragen bei
konkreten Aufträgen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA zur Verfügung: Telefonhotline: 050/315199 (Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr); E-Mail-Adresse: einstiegshilfe@ama.gv.at
konkreten Aufträgen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA zur Verfügung: Telefonhotline: 050/315199 (Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr); E-Mail-Adresse: einstiegshilfe@ama.gv.at