Vor-Ort-Kontrollen: Erkenntnisse 2025 und Empfehlungen 2026
Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) gestellt haben, müssen demnach gemäß EU-Vorgabe weiterhin zu einem rechtlich vorgegebenen Prozentsatz vor Ort auf die Einhaltung prämienrelevanter Vorgaben von der Agrarmarkt Austria (AMA) überprüft werden.
Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch von einem AMA-Prüforgan bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist bzw. Ergänzungskontrollen erforderlich sind.
Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch von einem AMA-Prüforgan bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist bzw. Ergänzungskontrollen erforderlich sind.
Flächenmonitoring reduziert Anzahl und Umfang von Vor-Ort-Kontrollen
Um die Vorteile des Flächenmonitorings nutzen zu können, erfolgt seit 2023 die Auswahl der zu kontrollierenden Schläge je beantragter Maßnahme. Vor Ort werden grundsätzlich nur nicht monitoringfähige Auflagen überprüft.
Nimmt ein Betrieb beispielsweise an den ÖPUL-Maßnahmen “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) und “Naturschutz“ teil und wird nur die Maßnahme UBB zur Prüfung ausgewählt, werden im Rahmen der VOK ausschließlich jene Schläge geprüft, die für die Maßnahme UBB relevant sind und eine nicht monitoringfähige Auflage aufweisen.
Mittels Flächenmonitoring werden die Erfüllung der Mindestbewirtschaftungskriterien sowie das Vorhandensein der beantragten Kultur überprüft. Ebenso wird die Einhaltung monitoringfähiger Förderauflagen aller flächenbezogenen Maßnahmen kontrolliert. Wird dabei eindeutig eine Unstimmigkeit festgestellt, wird die antragstellende Person über die AMA MFA Fotos App darüber informiert. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, kommt es zu einer Kontrolle vor Ort, um den Sachverhalt zu klären und gegebenenfalls richtig zu stellen.
Nimmt ein Betrieb beispielsweise an den ÖPUL-Maßnahmen “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) und “Naturschutz“ teil und wird nur die Maßnahme UBB zur Prüfung ausgewählt, werden im Rahmen der VOK ausschließlich jene Schläge geprüft, die für die Maßnahme UBB relevant sind und eine nicht monitoringfähige Auflage aufweisen.
Mittels Flächenmonitoring werden die Erfüllung der Mindestbewirtschaftungskriterien sowie das Vorhandensein der beantragten Kultur überprüft. Ebenso wird die Einhaltung monitoringfähiger Förderauflagen aller flächenbezogenen Maßnahmen kontrolliert. Wird dabei eindeutig eine Unstimmigkeit festgestellt, wird die antragstellende Person über die AMA MFA Fotos App darüber informiert. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, kommt es zu einer Kontrolle vor Ort, um den Sachverhalt zu klären und gegebenenfalls richtig zu stellen.
Erkenntnisse aus dem Antragsjahr 2025
Im Prüfungsjahr 2025 haben sich bei den Vor-Ort-Kontrollen einige Kontrollfeststellungen als besonders häufig herauskristallisiert. Einerseits traten diese häufig im Bereich der vorgeschriebenen Aufzeichnungen auf, beispielsweise:
Andererseits wurden auch in folgenden Förderbereichen vermehrt Beanstandungen festgestellt:
- fehlende Meldungen und mangelhafte Aufzeichnungen bei der Maßnahme “Tierwohl Weide“
- fehlende und unvollständige Aufzeichnungen bei der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“
- fehlende Übereinstimmung zwischen Beantragung und aufgezeichneten Mengen bei der Maßnahme “Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“
- unvollständige schlagbezogene Stickstoff-Bilanzierungen bei der Maßnahme “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“
- fehlende Dokumentationen bei Feldmieten im Anlage-5-Gebiet
Andererseits wurden auch in folgenden Förderbereichen vermehrt Beanstandungen festgestellt:
- Flächen- und Bewirtschaftungsabweichungen bei Kontrollen von nicht beantworteten MFA Fotos App-Aufträgen
- Abweichungen bei den Kriterien für flächige und punktförmige Landschaftselemente, insbesondere bei der Unterscheidung zwischen Laubbaum und Obstbaum
- Einsatz von konventionell ungebeiztem Saatgut bei der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“
- Nichteinhaltung von Naturschutzauflagen
- Mängel bei der Pflege von Altbrachen mit dem Code DIV (Biodiversitätsflächen)
- Nichteinhaltung der Auflagen für “Nichtproduktive Ackerflächen“ (NPA)
- fehlende bzw. fehlerhafte Datenbankmeldungen im Bereich der Rinderkennzeichnung sowie bei der Gekoppelten Stützung Schafe und Ziegen
- Abweichungen hinsichtlich Anbau und Mischungspartnern sowie fehlende flächendeckende Begrünung im entsprechenden Zeitraum bei der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“
Empfehlungen für das Antragsjahr 2026
Landwirtinnen und Landwirten wird daher empfohlen, künftig besonderes Augenmerk auf folgende Punkte zu legen:
- Aufzeichnungen aktuell, vollständig und korrekt führen
- Beantragung und Aufzeichnungen auf Übereinstimmung prüfen
- gesetzliche Bestimmungen und Auflagen der jeweiligen Maßnahme beachten
- AMA MFA Fotos App-Aufträge zeitgerecht beantworten und die AMA MFA Fotos App für Korrekturen nutzen
- Beantragung der Flächen entsprechend der Naturbeschaffenheit vornehmen
- ausreichende Information zu den Auflagen der jeweiligen Maßnahme einholen
- Beachtung der Meldefristen bei Rindern
- Beachtung der Meldefristen sowie der Korrektheit der Meldungen bei der Gekoppelten Stützung Schafe und Ziegen