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  1. LK Österreich
  2. Bio
  3. Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
25.01.2021 | von DI Joachim Mandl
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Betriebsmitteleinsatz am Bio-Betrieb

Die rechtliche Basis für Betriebsmittelzukäufe und -einsätze am Bio-Betrieb bilden die Bio-Verordnungen (EG) 834/2007 und 889/2008. In den allgemeinen Zielen und Grundsätzen erstgenannter Verordnung ist verankert, dass ein Bio-Betrieb ein nachhaltiges Bewirtschaftungssystem darstellen soll, auf dem nur eingeschränkt externe Betriebsmittel erlaubt sind.

Spezieller wird es in den Anhängen der VO (EG) 889/2008, in denen alle Ausgangsstoffe aufgelistet sind, die am Bio-Betrieb eingesetzt werden dürfen. Es handelt sich hierbei um Positivlisten, d.h., nicht ausdrücklich angeführte Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Zusätzlich wird klar eingegrenzt, für welchen Zweck ein Ausgangsstoff eingesetzt werden darf. Nur weil ein Stoff z.B. als Futtermittel zugelassen ist, heißt das nicht automatisch, dass er auch als Ausgangsstoff für Düngermittel zulässig ist. Der Sinn des Systems der Positivlisten ist es, den Einsatz von betriebsfremden Stoffen in der biologischen Landwirtschaft in einem ersten Schritt allgemein zu verbieten und in einem zweiten Schritt die Verwendung dann doch kontrolliert, in klaren Grenzen zu gestatten.
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© InfoXgen
Wenn man sich den Gesamtmarkt an landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ansieht, dann kann man sich vorstellen, dass es ohne geeignetes Hilfsmittel schwierig wäre, sich z.B. einen Überblick über biotaugliche Düngemittel zu verschaffen. Aus diesem Grund erfolgt im Auftrag der österreichischen Bio-Kontrollstellen eine Bewertung von Betriebsmitteln durch die "InfoXgen Betriebsmittelbewertung“ (eine Abteilung der EASY-CERT services GmbH). Betriebsmittel werden dabei auf ihre Biotauglichkeit überprüft.
Einmal jährlich wird diese Sammlung an biotauglichen Betriebsmitteln als "Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft in Österreich" in gedruckter Form herausgegeben und Anfang Februar von den Kontrollstellen an die Bio-Betriebe ausgeschickt.
Der Betriebsmittelkatalog gliedert sich in drei große Bereiche:
  • Lebensmittelverarbeitung mit den Richtlinien für diesen Bereich und einem Angebot an Zutaten, die zur Herstellung für Bio-Lebensmittel eingesetzt werden dürfen.
  • Der Bereich Tiere, mit einer umfassenden Liste aller Futtermittel, die eingesetzt werden dürfen. Gelistet sind außerdem Anbieter von Bio-Tieren, Bio-Bienenfutter und Bio-Wachs sowie Produkte für die Schädlingsbekämpfung, Einstreumaterialien, Stallhygienemittel und Produkte für die Reinigung und Desinfektion.
  • Der Bereich Pflanzen, mit den erlaubten Pflanzenschutzmitteln, den Anbietern von Bio-Pflanzen und Bio-Saatgut sowie den Richtlinien für den Einsatz und die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen. Gelistet werden außerdem Netzmittel und Zusatzstoffe, Mittel für den Lagerschutz und Produkte zur Reinigung und Desinfektion in der pflanzlichen Erzeugung. Der umfassende Teil der Düngemittel, mit einem Auszug zu den Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung und der Auflistung der biotauglichen Dünger, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsstoffe, Saathilfsmitteln, Substraten und Erden, etc., lässt sich auch dem Bereich Pflanzen zuordnen.
Für 2021 sind auf 200 Seiten ca. 3.300 Produkte gelistet, wobei etwa die Hälfte auf den Bereich der Futtermittel fällt. Zusätzlich gibt es auf der InfoXgen-Homepage auch die Möglichkeit, online nach Betriebsmitteln zu suchen bzw. findet man dort auch jene Betriebsmittel, deren Listung erst nach Redaktionsschluss des Betriebsmittelkatalogs erfolgte.

Welche Änderungen gibt es im Betriebsmittelkatalog 2021?

  • Das Kapitel Lebensmittelverarbeitung steht dieses Jahr an erster Stelle. Diesen Bereich konnte man relativ leicht übersehen, weil er im hinteren Teil des Katalogs platziert war. Aufgenommen wurden zusätzlich die erlaubten Farben für das Färben von Ostereiern.
  • Im Kapitel Pflanzenschutz sind seit heuer nur mehr Produkte gelistet, die bei InfoXgen angemeldet wurden. Einige Produkte, die im offiziellen Pflanzenschutzmittelregister enthalten sind, aber in der Praxis keine Rolle spielen, werden nicht mehr abgedruckt. Hier gilt für die Praxis: Wenn ein Produkt eingesetzt werden soll, das im Katalog nicht abgedruckt ist, jedenfalls vor dem Einsatz mit der Bio-Beratung, Bio-Kontrollstelle oder bei InfoXgen nachfragen, ob es erlaubt ist.
  • Im Kapitel Düngemittel werden erstmals Bio-Komponenten systematisch ausgewiesen (farblich grün hinterlegt). Diese Komponenten sind Nebenprodukte von zertifizierten Bio-Produkten, wie z.B. Bio-Schafwolle. Das soll mehr Klarheit und Transparenz bei den Inhaltsstoffen von biotauglichen Düngemitteln schaffen.
Wir empfehlen eindringlich, nach Erhalt des Betriebsmittelkatalogs zu überprüfen, ob die am Bio-Betrieb eingesetzten Betriebsmittel auch heuer noch gelistet sind. Außerdem ist es ratsam, vor dem Zukauf neuer Betriebsmittel, vorab die Bio-Konformität zu kontrollieren. Wenn ein Produkt nicht im aktuellen Betriebsmittelkatalog gelistet ist, sollte man jedenfalls Vorsicht walten lassen. Meist ist dieses Betriebsmittel dann nicht biotauglich und darf am Bio-Betrieb nicht eingesetzt werden. Wenn man aber trotzdem der Meinung ist bzw. Informationen hat, dass es evtl. doch biotauglich sein könnte, sollte man vor dem Zukauf und jedenfalls vor dem Einsatz mit der LK-Bioberatung bzw. einem Ansprechpartner in seiner Bio-Kontrollstelle Kontakt aufnehmen, um die Sachlage abklären. Danach ist es nämlich meist zu spät, denn der nicht erlaubte Einsatz eines Betriebsmittels führt in den meisten Fällen zu einer Sanktionierung durch die Bio-Kontrollstelle, möglicherweise zum Verlust des Bio-Status und förderungsrelevant ist es außerdem.
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