15.04.2021 |
von Stefan Rudlstorfer, ABL
Die Weide im Anpassungsjahr 2021 und wie es weitergeht
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Das Weidejahr 2021…
…sollte grundsätzlich dazu genutzt werden, auszuloten, wie eine Ausweitung des Weideangebotes auf Betriebsebene im Bedarfsfall noch möglich ist. Für die Umsetzung gelten heuer aber noch jene Mindestvorgaben, welche wir noch aus dem vergangenen Jahr kennen. Demnach müssen mindestens
a) 50% des RGVE-Bestandes oder
b) 1 RGVE je ha weidefähigen Grünlands
b) 1 RGVE je ha weidefähigen Grünlands
geweidet werden. Die Betriebsleiter können zwischen diesen beiden Varianten wählen. Welche Flächen beweidet werden bzw. welche Tiere auf die Weide kommen, obliegt ebenfalls den Betriebsleitern.
Zur Feststellung der zu weidenden RGVE-Anzahl dient der Weiderechner (im Speziellen, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr maßgebend verändert hat). Der Weiderechner steht beiliegend als Download zur Verfügung. Gleichzeitig sei an dieser Stelle auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, Weideaufzeichnungen aktuell zu führen (Link: Weideaufzeichnungen).
Für den schon mehrmals erwähnten, aber oftmals verschobenen Weideplan läuft die Frist nun bis 30. Juni 2021. Der Weideplan enthält die von der Weidevorgabe 2022 umfassten Tiere, die Weideflächen sowie der Weidezeitraum. Aus Sicht der Interessensvertretung gibt es dazu aber noch offene Fragen.
Die Weide ab 2022…
…ist nach Ansicht der zuständigen Stellen mit einem Runderlass des Sozialministeriums vom 17. März 2021 in Form gegossen. Wie schon zu Beginn des Jahres angedeutet, sollen hier nur "Witterungsbedingungen“, "jahreszeitliche Bedingungen“, "der Zustand des Bodens“ und "unionsrechtliche Einschränkungen“ als Ausnahme von der Weide ab 2022 anerkannt werden. Zudem sieht dieser Erlass vor, dass alle Pflanzenfresser (RGVE) von dieser Regelung umfasst sind.
Noch vor der Veröffentlichung des Erlasses wurden den zuständigen Stellen seitens der Landwirtschaftskammer, Bio Austria und der IG Kontrollstellen offene Problemstellen übermittelt. Bei aller Bekenntnis zur Weidehaltung muss ein praxistaugliches Weidemanagement weiterhin sicherstellt sein, ohne die Sicherheit von Mensch und Tier im Bedarfsfall zu gefährden.
Sämtliche Fragestellungen sind bis dato nicht zur Gänze geklärt. Es wird nun eine internationale Fachtagung einberufen, um diese und andere offene Punkte betreffend die Umsetzung der neuen Bio-VO (EU) 2018/848 nicht auf österreichischer Ebene alleine klären zu müssen.