Moosbrugger: Mit Entlastungen potenzielle Hofübernehmer motivieren
"Im Zuge der neuen Regierungsverhandlungen ist es uns gelungen, entscheidende Entlastungsmaßnahmen für die Bäuerinnen und Bauern im Steuerbereich wieder aufzunehmen. Diese konnten nun im heutigen Ministerrat in die Wege geleitet werden", betont Landwirtschaftskammer (LK) Österreich-Präsident Josef Moosbrugger. Er bedankt sich in diesem Zusammenhang bei Bundesministerin Elisabeth Köstinger, die sich für dieses Maßnahmenpaket besonders eingesetzt hat. Schon im Frühjahr 2019 wurden wichtige Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Im Wesentlichen konnte damals aber nur noch die Senkung des Krankenversicherungsbeitrages umgesetzt werden.
Zu den Maßnahmen des heutigen Ministerratsbeschlusses zählen die Erhöhung der Buchführungsgrenze und der Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage für hauptberuflich Beschäftigte bis 27 Jahre, die Absenkung des fiktiven Ausgedinges auf 10% und die Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage auf das ASVG-Niveau. Darüber hinaus soll eine Dreijahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft eingeführt werden. "Das ist wichtig, um Folgen der Klimaverschlechterung, wie massive Ertragsschwankungen, abzufedern, und stellt eine entscheidende Zukunftsmaßnahme dar", unterstreicht Moosbrugger.
"Unsere Bäuerinnen und Bauern haben heutzutage ohnehin mit zahlreichen Herausforderungen zu kämpfen. Hier gilt es, mit gezielten Erleichterungen entgegenzuwirken. Daher haben wir darauf gedrängt, dass mit diesem Entlastungspaket ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet wird, die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft zu stärken", erklärt Moosbrugger.
"Unser erklärtes Ziel ist es, die flächendeckende Bewirtschaftung durch unsere bäuerlichen Familienbetriebe und die Versorgung unserer Bevölkerung mit heimischen Spitzenprodukten abzusichern. Es gilt, Grundlagen zu schützen und Chancen zu nützen - und das in möglichst vielen Bereichen. Wir wollen jungen Menschen wieder Mut machen, Bäuerin beziehungsweise Bauer zu werden und die Höfe ihrer Eltern zu übernehmen", so der LKÖ-Präsident.
Zu den Maßnahmen des heutigen Ministerratsbeschlusses zählen die Erhöhung der Buchführungsgrenze und der Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage für hauptberuflich Beschäftigte bis 27 Jahre, die Absenkung des fiktiven Ausgedinges auf 10% und die Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage auf das ASVG-Niveau. Darüber hinaus soll eine Dreijahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft eingeführt werden. "Das ist wichtig, um Folgen der Klimaverschlechterung, wie massive Ertragsschwankungen, abzufedern, und stellt eine entscheidende Zukunftsmaßnahme dar", unterstreicht Moosbrugger.
"Unsere Bäuerinnen und Bauern haben heutzutage ohnehin mit zahlreichen Herausforderungen zu kämpfen. Hier gilt es, mit gezielten Erleichterungen entgegenzuwirken. Daher haben wir darauf gedrängt, dass mit diesem Entlastungspaket ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet wird, die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft zu stärken", erklärt Moosbrugger.
"Unser erklärtes Ziel ist es, die flächendeckende Bewirtschaftung durch unsere bäuerlichen Familienbetriebe und die Versorgung unserer Bevölkerung mit heimischen Spitzenprodukten abzusichern. Es gilt, Grundlagen zu schützen und Chancen zu nützen - und das in möglichst vielen Bereichen. Wir wollen jungen Menschen wieder Mut machen, Bäuerin beziehungsweise Bauer zu werden und die Höfe ihrer Eltern zu übernehmen", so der LKÖ-Präsident.