Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage kann verbessert werden, wenn diese gewerblich geführt wird, weil die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Dazu ist es notwendig eine Reihe von steuerlichen Schritten zu setzen, wie etwa einen Jahresabschluss zu erstellen. Wie das geht und was zu beac...
Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage kann verbessert werden, wenn diese gewerblich geführt wird, weil die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Dazu ist es notwendig eine Reihe von steuerlichen Schritten zu setzen, wie etwa einen Jahresabschluss zu erstellen. Wie das geht und was zu beachten ist, wird in diesem Seminar erklärt.
Als Ergänzung zu diesem Seminar empfehlen wir folgende LK-Beratung: Photovoltaik
Für eine gezielte Beurteilung der Einstufung Ihrer Anlage sollten Sie zum Kurs folgendes mitnehmen:
1. Jahresstromverbrauchsdurchschnitt (lt. den beiden letztverfügbaren Jahresstromrechnungen) im kWh (bzw. abzuschätzen, wohin sich der Stromverbrauch in Ihrem Objekt in den nächsten Jahren entwickeln wird)
2. Anlagenleistung (kWp) der geplanten bzw. zu errichtenden (oder schon errichteten) PV-Anlage
3. Einheitswert der Landwirtschaft (lt. EHW_Bescheid) und der
4.ha-Satz der landw. Fläche und die
5.ha Zupachtflächen
Daten zu Pkt. 3. - 5. sind nur nötig, wenn der Betreiber der PV-anlage exakt der gleiche ist wie der Betriebsführer der Landwirtschaft (lt. MFA).
Änderungen vorbehalten.