Futter und Einstreu vor Wildschweinen schützen?
Die Verordnung schreibt vor
- "Der Betrieb muss über Räume oder Behälter zur Lagerung von Futter verfügen.“
- "Der Betriebsinhaber bzw. die Betriebsinhaberin hat sicherzustellen, dass Futter und Einstreu am Betrieb vor Wildschweinen geschützt gelagert werden kann.“
Neben dem direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen werden Futtermittel und Einstreu, die infizierte Wildschweine kontaminiert haben, als Eintragsquelle für die Afrikanische Schweinepest (ASP) gesehen. Wissenschaftliche Studien versuchen abzuklären, wie hoch die Gefahr tatsächlich einzuschätzen ist und wieviel Virusmaterial für eine Ansteckung erforderlich ist. Betroffene Länder schreiben jedenfalls eine wildschweinesichere Ablagerung oder eine Hitzebehandlung von Einstreu und (Rau-)Futter vor.
In Österreich verlangt die Schweinegesundheitsverordnung von Betrieben mit mehr als 30 Mast- oder mehr als fünf Sauenplätzen bereits jetzt eine wildschweinsihere Lagerung von Futter und Einstreu. Aus praktischer Sicht gibt es dafür mehrere Möglichkeitenn, Silagen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
In Österreich verlangt die Schweinegesundheitsverordnung von Betrieben mit mehr als 30 Mast- oder mehr als fünf Sauenplätzen bereits jetzt eine wildschweinsihere Lagerung von Futter und Einstreu. Aus praktischer Sicht gibt es dafür mehrere Möglichkeitenn, Silagen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Geschlossene Silos und Hofinnenlage
Futtermittel in geschlossenen Gebäuden oder in Hochsilos, die für Wildschweine unzugänglich sind, benötigen keine darüber hinausreichenden Maßnahmen. Ähnliche Sicherheit bieten
- eine Umzäunung des gesamten Betriebes mit einem wildschweinsicheren Zaun und
- Lager in geschlossener Hofinnenlage, zum Beispiel innerhalb eines Vierkanthofes.
Wann sind Fahrsilos wildschweinsicher?
Exponierter liegen häufig Fahrsilos für Silage. Sind Futterlager aber mit einer fundamentierten Umfriedung, zum Beispiel einer Mauer oder einer geschlossenen Holzwand mit einer Mindesthöhe von 1,50 Metern umbaut, sollten ebenfalls keine weiteren Maßnahmen notwendig sein. Entscheidend ist die Höhe an der Siloaußenwand. Traunsteiner-Silos benötigen deshalb häufig eine zusätzliche Einfriedung.
Entnahme- und Zufahrtsbereich
Bei Fahrsilos müssen allerdings auch der Entnahme- und Zufahrtsbereich für Wildschweine unzugänglich ausgeführt sein. Hierfür eignen sich dichte Tore oder aufmachbare Gitter. Bei Gittern wird ein Abstand von 1 m zum Futtermittel empfohlen.
Der Zugang muss für eine reibungslose Entnahme einfach zu öffnen und zu schließen sein. Eine weiträumige Einfriedung mehrerer Silos oder der gesamten Betriebsanlage in Kombination mit einem automatischen Tor kann je nach Lage sinnvoll sein.
Wildschweinesichere Gitter und Zäune
Sind Gitter oder Zäune notwendig, um Wildschweine vom Futterlager fernhalten zu können, sollten diese laut Schweinegesundheitskommission eine Mindesthöhe von 1,5 m über Bodenniveau haben. Ein Abstand von 1 m zum Lagergut wird empfohlen. Im unteren Bereich muss die Umfriedung so dicht sein, dass keine Ferkel oder Frischlinge durchschlüpfen können. Um ein Untergraben zu verhindern, kann der Zaun durch Bodenanker gesichert oder 20 bis 50 Zentimeter tief im Boden eingegraben werden.
Alternativ dazu kann eine stromführende Litze auf der Außenseite des Zauns als Untergrabungsschutz dienen.
Sauberer Lagerplatz und keine Futterreste
Im Sinne der Futtermittelhygiene und der Biosicherheit ist der Lagerplatz sauber zu halten. Futterreste im ungeschützten Bereich außerhalb der Umzäunung sind unverzüglich zu entfernen, damit keine Wildschweine angelockt werden. Ein Zaun um ohnehin dichte Futterlagermöglichkeiten bietet zusätzlichen Schutz. In der aktuellen Situation ist jede Maßnahme, welche die Biosicherheit am Betrieb verbessert, sinnvoll.
Weitere Maßnahmen nicht auszuschließen
Sollten wir mit der Afrikanischen Schweinepest in unserem Land konfrontiert werden, ist davon auszugehen, dass ohnehin weitere Maßnahmen, die über den derzeitigen Rechtsrahmen hinausreichen, notwendig werden, um die Vermarktung aufrecht zu erhalten.