Entwaldungsverordnung: Vermarktung von Holz, Rindern und Soja vorbereiten
Die EU-Entwaldungsverordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Der Gesetzwerdungsprozess wurde von einer massiven Kampagne einschlägiger Umweltorganisationen medial begleitet und noch unter anderen Mehrheitsverhältnissen im EU-Parlament beschlossen. Hehres Ziel der Verordnung ist, die globale Entwaldung und Waldschädigung einzudämmen. Demnach dürfen künftig relevante Rohstoffe und deren Erzeugnisse nur mehr dann auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass sie “entwaldungsfrei“ produziert wurden. Dies ist dann der Fall, wenn die “Entwaldung“ - also die Umwandlung von Wald in eine landwirtschaftliche Fläche - vor dem 30. Dezember 2020 erfolgte.
Diese Regelung gilt nicht nur für Importe, sondern auch für den EU-Binnenmarkt und betrifft daher auch alle Land- und Forstwirt:innen in Österreich, die Rinder, Soja oder Holz vermarkten wollen.
Diese Regelung gilt nicht nur für Importe, sondern auch für den EU-Binnenmarkt und betrifft daher auch alle Land- und Forstwirt:innen in Österreich, die Rinder, Soja oder Holz vermarkten wollen.
Umsetzungsfrist um ein Jahr verschoben
Durch enorme Anstrengungen der Interessenvertretungen in Österreich und Deutschland und den Einsatz von Bundesminister Norbert Totschnig sowie EU-Abgeordneten konnte die Verpflichtung zur Umsetzung um ein Jahr auf 31. Dezember 2025 verschoben werden. Gleichzeitig wurden, wieder federführend durch Österreich, Erleichterungen für jene Länder gefordert, deren Waldfläche stabil ist und in denen es auch aufgrund der Gesetzgebung kein Entwaldungsrisiko gibt. Dieser Ansatz fand im EU-Parlament eine Mehrheit, wurde im Trilog mit Kommission und Mitgliedstaaten jedoch abgelehnt. Eine inhaltliche Diskussion wurde auf das Jahr 2025 verschoben. Eine Gesetzesänderung ist mittlerweile aber eher unwahrscheinlich, da die Mitgliedstaaten uneinig sind und v. a. die großen Marktteilnehmer in den Wertschöpfungsketten die Verordnung nutzen wollen, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
Ab 31. Dezember 2025 Referenznummer nötig
Zum Nachweis der Entwaldungsfreiheit und der legalen Erzeugung muss jeder Marktteilnehmende zeitgerecht vor dem Inverkehrbringen von Holz, Soja oder Rindern eine sogenannte “Sorgfaltserklärung“ in digitaler Form abgeben. Dazu stellt die EU-Kommission bereits jetzt ein Online-Tool zur Verfügung. Als erster Schritt muss man sich als Marktteilnehmender registrieren. Dann sind diverse Informationen einzugeben, wie etwa die Bezeichnung der Ware, Angabe der Menge getrennt nach z. B. Sortimenten und Baumarten und die Abnehmer der Ware. Weiters ist eine Geolokalisierung vorzunehmen, d.h., dass die Flurstücke, wo Soja angebaut oder die Holzernte durchgeführt wird, in Form einer Geoinformation ins System hochzuladen ist. Nach Abgabe dieser Sorgfaltserklärung erhält man nach etwas Wartezeit eine Referenznummer und einen Verifizierungscode. Diese dienen als Nachweis der EUDR Konformität und sind mit den relevanten Rohstoffen an den Käufer mitzuliefern.
Kleine und mittlere Unternehmen in den Wertschöpfungsketten Rinder und Soja sind dazu erst ab Mitte 2026 verpflichtet. Es ist aber zu erwarten, dass dies von großen Marktteilnehmern bereits ab Jahreswechsel verlangt wird.
Kleine und mittlere Unternehmen in den Wertschöpfungsketten Rinder und Soja sind dazu erst ab Mitte 2026 verpflichtet. Es ist aber zu erwarten, dass dies von großen Marktteilnehmern bereits ab Jahreswechsel verlangt wird.
Leichtere Handhabung in Österreich erwirkt
Im landwirtschaftlichen Bereich sind über Mehrfachantrag und Rinderdatenbank bereits relevante Daten verfügbar. Um unnötige Doppelmeldungen zu vermeiden und einfacher zu einer Referenznummer zu kommen, hat das BMLUK entschieden, eine nationale Schnittstelle für Rinder und Soja zu programmieren. Auf Drängen der Landwirtschaftskammern und Waldverbände wird nun auch der Bereich “Holz“ mitumfasst sein.
E-AMA-Zugang oder ID Austria vorab besorgen
Das österreichische Umsetzungsprogramm befindet sich derzeit in der Programmierung und wird voraussichtlich Ende September veröffentlicht. Daher sind die endgültige Ausgestaltung und Funktionalität noch nicht vollumfänglich bekannt. Sicher ist bereits, dass der Einstieg über den E-AMA-Zugang oder mittels ID Austria erfolgen wird. Zur Vorbereitung auf die Umsetzung wird daher empfohlen, sich bis September zumindest um einen dieser beiden Zugänge zu bemühen! ID Austria bietet zusätzliche Vorteile, so kann man z. B. Wahlkarten und diverse Urkunden online beantragen, womit man sich Behördenwege erspart.
Nähere Infos unter www.oesterreich.gv.at/id-austria bzw. www.eama.at.
Nähere Infos unter www.oesterreich.gv.at/id-austria bzw. www.eama.at.
Beratung startet ab Oktober!
Sobald die Funktionalität des nationalen Tools gegeben ist, wird gemeinsam mit dem BMLUK eine Beratungsoffensive gestartet. Neben Artikeln in den Medien sind auch Online-Webinare bzw. Videoanleitungen geplant. In Bezug auf die Holzvermarktung stehen Waldverbände und Landwirtschaftskammern helfend zur Seite, um das Holz EUDR-konform zu vermarkten.