Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kleinanzeigen
  • Futtermittel-Plattform
  • Forstprogramme
  • Downloads
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Österreich logo
LK Österreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Österreich
    • Österreich
    • Agrarpolitik
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Aufgaben & Ziele
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Bekanntgaben nach dem LobbyG
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Verbände
      • Karriere
    • Bäuerinnen
    • Wissenstransfer und Innovation
      • Wissenstransfer und Innovation
      • Internationale Projekte (DE)
      • International Projects (EN)
      • Speeding Up Innovation
    • Presse
      • Presse
      • Presse-Aussendungen
      • Ansprechpartner
      • Zeitungen der Landwirtschaftskammer
    • Videos
    • Publikationen
    • anzeigen.lko.at
    • Newsletter
    • Wetter
    • Kontakt
    • English Version
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse, Obst, Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio(current)1
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe(current)2
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Pflanzenbauliche Versuche
  1. LK Österreich
  2. Bio
  3. Rechtsgrundlagen für Biobetriebe

Das neue Jahr bringt neue Rahmenbedingungen für die biologische Produktion

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
19.01.2021 | von DI Anna Herzog/LK Ö und Stefan Rudlstorfer ABL/LK OÖ

Bedingt durch das laufende Prüfverfahren der EU-Kommission betreffend die Umsetzung der EU-Bio-Verordnung in Österreich und die Durchführungsbestimmungen zur neuen Bio-Verordnung (EU) 2018/848, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten, sind für die biologische Produktion in Österreich rechtliche Änderungen notwendig geworden.

alm-2666146_1920.jpg © Pixabay
© Pixabay
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege, und Konsumentenschutz hat fünf Dokumente veröffentlicht, die die Änderungen und Neuerungen betreffend Anbindehaltung, Auslaufüberdachung, Eingriffe bei Tieren, Weidehaltung und die rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraums regeln. Die rechtlichen Grundlagen (Erlässe) zu den jeweiligen Themen finden Sie unten als Download. Sie sind mit 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Über die notwendigen Änderungen und den damit verbundenen Handlungsbedarf wurde bereits umfassend informiert: Informationsschreiben an Bio-Bauern, Bauernjournal Ausgabe Dezember 2020, diverse lk online Artikel (siehe unten). Im Folgenden sind die wesentlichen rechtlichen Vorgaben nochmals kurz zusammengefasst.
Weide.jpg © LK OÖ
Die Weidevorgabe 2020 wird im Jahr 2021 fortgeschrieben. Das bedeutet, dass auch heuer entweder mindestens einer RGVE pro ha weidefähiger Fläche oder zumindest 50% der RGVE während der Vegetationsperiode der Zugang zu Weideland zu gewähren ist. Weiters müssen alle Bio-Betriebe, die Pflanzenfresser halten, bis spätestens 30. Juni 2021 einen Weideplan erstellen, der die betriebliche Umsetzung der Weidevorgabe ab 1. Januar 2022 gemäß der neuen Bio-VO (EU) 2018/848 darstellt. Über diesbezügliche rechtliche Anforderungen wird noch informiert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nur Witterungsbedingungen, der Zustand des Bodens und saisonale Bedingungen als Ausnahmen von der Weide anerkannt werden können und die neue Regelung ab 2022 alle RGVE umfassen wird.
Auslaufüberdachung.jpg © LK OÖ
© LK OÖ
Im Hinblick auf die Auslaufüberdachung sind bei Neubauten für alle Tierarten mindestens 50% der Mindestaußenflächen nicht überdacht auszuführen, wobei dieser Anteil in zwei Ausnahmefällen auf 25% reduziert werden kann (Niederschlagsmenge > 1200 mm pro Jahr, säugende Sauen bzw. Absetzferkel bis 35 kg Lebendgewicht). Für Altbauten gilt eine Übergangsfrist zur Erstellung des verordnungskonformen Zustandes bis längstens Ende 2030. Im Zuge der Bio-Kontrollen wird ab heuer jährlich der Status des Auslaufüberdachungsgrades bei Altbauten erhoben.
Tiereingriffe.jpg © LK OÖ
© LK OÖ
Betriebsbezogene Eingriffe bei Tieren (Zerstörung der Hornanlagen bei Kälber unter sechs Wochen und bei weiblichen Kitzen bis vier Wochen, Kupieren des Schwanzes bei weiblichen Lämmern bis sieben Tage bei einer tierärztlich bestätigten betrieblichen Notwendigkeit) und fallweise Eingriffe bei Tieren (Nasenringe bis 31. Dezember 2021 befristet, Enthornung von über sechs Wochen alten Rindern) sind ab 1. Januar 2021 ausschließlich im Wege des VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) an die Behörde zu stellen.
Anbindehaltung.jpg © Oleksandr – stock.adobe.com
© Oleksandr – stock.adobe.com
Seit 1. Januar 2021 ist für die Anbindehaltung von Rindern eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die ebenfalls über das VIS zu beantragen ist. Unter Erfüllung spezifischer Voraussetzungen und der Einhaltung folgender Bedingungen, ist die zeitweise Anbindehaltung weiterhin möglich:
  • Während der Weidezeit wird der Zugang zu Weideland gewährt bzw.
  • wenn das Weiden nicht möglich ist, wird mindestens zweimal in der Woche der Zugang zu Freigelände gewährt.

Die Anbindehaltung kann für Betriebe mit einer Bestandsgröße von maximal 35 RGVE bei Haltung mehrerer Tierkategorien bzw. von 20 RGVE bei Haltung nur einer Tierkategorie im Durchschnitt des Kalenderjahres genehmigt werden.
Auch über die Antragstellung im VIS wurde bereits informiert. Die Aussendung der VIS-Zugangsdaten an betroffene Betriebe ist automatisiert erfolgt. Seit dem 4. Januar 2021 stehen auch Anleitungen & Handbücher (statistik.at) zur zur Verfügung, die bei der Antragstellung im VIS unterstützen. Zudem stehen Ihnen die Landwirtschaftskammern und BIO AUSTRIA als Servicestellen unterstützend zur Seite.
Verkürzte Umstellungszeit.jpg © LK OÖ
© LK OÖ
Abschließend noch ein Ausblick auf Änderungen betreffend die rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraums (weitläufig als “verkürzte Umstellungszeit“ bekannt). Weiterhin können frühere Zeiträume als Teil der Umstellungszeit anerkannt werden, wenn
  • die betreffenden Flächen mit ÖPUL-Maßnahmen belegt sind, die mit der Bio-Maßnahme gleichwertig sind oder
  • nachgewiesen werden kann, dass die betreffenden Flächen über einen bestimmten Umstellungszeitraum hinweg entsprechend den Vorgaben für die biologische Produktion bewirtschaftet worden sind.
Die einzige Änderung im Jahr 2021 im Vergleich zu den Vorjahren betrifft die Zuständigkeit: Anträge auf rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil der Umstellungszeit sind ab heuer nicht mehr bei der Kontrollstelle zu stellen, sondern mittels neuer Antragsformulare bei der zuständigen Behörde. Ab 2022 fallen aufgrund der neuen EU-Bio-Verordnung und deren Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 weniger ÖPUL-Maßnahmen als bisher unter die gleichwertige Anerkennung (Liste der gleichwertigen ÖPUL Maßnahmen ab 2022, siehe FAQs ). Für Flächen, die nicht mit gleichwertigen ÖPUL-Maßnahmen belegt sind, wird es eine neue Vorgangsweise der rückwirkenden Anerkennung geben, die jedenfalls eine Kontrolle vor Ort und, je nach Risiko, auch Probenahmen erfordert.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Bio-Beraterinnen und Bio-Berater der Landwirtschaftskammer und der Landesverbände der Bio Austria jederzeit gerne zur Verfügung!

Links zum Thema

  • Anleitungen & Handbücher (statistik.at)
  • Häufig gestellte Frage rund um die Antragstellung im VIS
  • Weidehaltung 2021: Erledigung (verbrauchergesundheit.gv.at)
  • Freigelände- und Weidezugang ab 2022: Erledigung (verbrauchergesundheit.gv.at)
  • Auslaufüberdachung
  • Rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraums
  • Eingriffe bei Tieren (Erlassabänderung)
  • Anbindehaltung Hinweis: Die Anlage und der letzte Satz im zweiten Absatz zu Punkt 2.1 ‚Nationale Regelungen‘, „Diese Regelung gilt bis 31.12.2021“, sind obsolet.

Weitere Fachinformation

  • Doku-Pflicht Biobetriebe: Betriebs- und schlagbezogene Aufzeichnungen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“
  • Dokumentation am Bio-Betrieb (Teil 1)
  • Bio aktuell - was ab 2025 zu beachten ist
  • Biologische Tierhaltung: Folgende rechtliche Vorgaben sind ab 2024 zu beachten
  • Ergänzungen zum Fahrplan ab 2023
  • Rechtliche Anpassungen in BIO ab 2023
  • Änderungen beim Einsatz von nichtbiologischem Grünlandsaatgut ab 2023
  • Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2023
  • Ein Fahrplan durch die neue EU-Bio-Verordnung

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Initiativen und Partner
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Österreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Mein Hof - Mein Weg
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Obmännerkonferenz der Arbeitgeberverbände der Land- und Forstwirtschaft
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 www.lko.at

Landwirtschaftskammer Österreich
Schauflergasse 6, 1015 Wien

Telefon: +43 (1) 53 441 - 0
E-Mail: office@lk-oe.at

Impressum | Kontakt | Login für Berater | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Facebook
alm-2666146_1920.jpg © Pixabay

© Pixabay

Weide.jpg © LK OÖ

© LK OÖ

Auslaufüberdachung.jpg © LK OÖ

© LK OÖ

Tiereingriffe.jpg © LK OÖ

© LK OÖ

Anbindehaltung.jpg © Oleksandr – stock.adobe.com

© Oleksandr – stock.adobe.com

Verkürzte Umstellungszeit.jpg © LK OÖ

© LK OÖ