Bescheide und Mitteilungen der AMA prüfen!
Die AMA-Auszahlungen folgender flächen- und tierbezogener Abgeltungen erfolgen am 29. Juni 2026:
- Ausgleichszulage (AZ) - 25% Restzahlung für 2025 und etw. Nachberechnung der Vorjahre
- ÖPUL 2023 - 25% Restzahlung für 2025 etw. Nachberechnung der Vorjahre
- Direktzahlungen (DZ) - etc. Nachberechnung der Vorjahre
Beschwerden gegen Bescheide bzw. Einsprüche gegen Mitteilungen
müssen innerhalb der unten angeführten Fristen eingebracht werden. Nach Ablauf dieser Fristen tritt Rechtskraft ein. Daher ist eine rasche und sorgfältige Prüfung der Unterlagen besonders wichtig.
Beschwerde/Einspruch gegen AMA-Bescheide
| Förderart | Was ist zu machen? | Frist ab Zustellung |
| Direktzahlung (DZ) | Beschwerde gegen Bescheid | 4 Wochen |
| Agrarumweltprogramm (ÖPUL) | Einspruch gegen Mitteilung | 4 Wochen |
| Ausgleichszulage (AZ) | Einspruch gegen Mitteilung | 4 Wochen |
Zusendung erfolgt postalisch oder elektronisch
Wenn eine Anmeldung bei "Mein Postkorb“ besteht, dann erfolgt die Zustellung ausschließlich online, ansonsten postalisch. Ebenfalls sind die Dokumente zwei-drei Tage nach dem Versand im eArchiv auf www.eama.at ersichtlich.
Bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten können Beschwerden bzw. Einsprüche, sofern begründete Einwände bestehen - vorzugsweise online im eAMA unter dem Reiter "Eingaben“ innerhalb der Frist eingebracht werden.
Bei weiteren Fragen steht die AMA-Hotline unter 0 50 /31 51 99 zur Verfügung. Unterstützung bieten außerdem die zuständigen Bezirksbauernkammern an.
Bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten können Beschwerden bzw. Einsprüche, sofern begründete Einwände bestehen - vorzugsweise online im eAMA unter dem Reiter "Eingaben“ innerhalb der Frist eingebracht werden.
Bei weiteren Fragen steht die AMA-Hotline unter 0 50 /31 51 99 zur Verfügung. Unterstützung bieten außerdem die zuständigen Bezirksbauernkammern an.