Aufgrund akuter Trockenheit – Zukauf Nichtbiologisches Grundfutter mit VIS Meldung möglich
Wichtig:
Vor jedem Zukauf ist eine entsprechende Meldung im VIS notwendig!
Möglichkeiten und Voraussetzungen - konventionelle Grundfuttermittel am Bio-Betrieb
- Diese Inanspruchnahme macht eine Verwendung nichtbiologischer Grundfuttermittel durch Betriebe mit Haltung von Raufutterverzehrern in der Gebietskulisse Oberösterreich innerhalb des Zeitraums 03.08.2026 bis 01.06.2027 möglich.
- Der maximale Anteil an nichtbiologischem Grundfutter beträgt 30% des Jahresbedarf auf Basis der Trockenmasse
- Die Ausnahme der Behörde für nichtbiologisches Grundfutter betrifft folgende Arten von Futter:
- Dauerwiesen
- Ackerfutterflächen
- Futterstroh
Das Futter kann frisch (Grünfutter), siliert (Silage), getrocknet (Heu) oder pelletiert (Pellets) zugekauft werden.
VIS – Meldung:
Die Meldung ist vor Inanspruchnahme der Ausnahme ausschließlich elektronisch über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) (https://portal.statistik.at/) einzubringen. Ein Zugang dazu ist vom Betrieb grundsätzlich notwendig.
Es besteht die Möglichkeit über das Bio-Referat der Landwirtschaftskammer OÖ als Servicestelle diesen zu erstellen.
Die Meldung im VIS erfolgt im Reiter Anträge -> neuer Antrag -> Bio Anträge -> Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall.
Die Meldung im VIS erfolgt im Reiter Anträge -> neuer Antrag -> Bio Anträge -> Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall.
Dieser Antrag ist gemäß den geforderten Punkten auszufüllen.
Im Feld Geschäftszahl des Verwaltungsakts ist folgendes einzutragen:
ESV-2016-101088/485
Datum des Verwaltungsaktes: 03.08.2026
Bei der Angabe der GVE am Betrieb dürfen nur die Rauhfutterverzehrer/RGVE (Rind, Schafe, Ziegen, Pferde) in die Berechnung mit hineingenommen werden.
Dokumentation
Aufzeichnungen über die zugekauften nicht-biologischen Futtermitteln sind aufzubewahren. Diese sind der zuständigen Behörde sowie der Kontrollstelle auf Verlangen vorzulegen.
Betriebsindividueller Antrag:
Wenn diese regionale Freigabe für Verwendung von nichtbiologischem Futter nicht ausreicht, darf auch weiterhin ein betriebsindividueller Antrag an die Landes-Lebensmittelbehörde gestellt werden. Diese Anträge werden einzelbetrieblich geprüft.
Betriebsindividuelle Ausgangssituation prüfen
Jeder Betrieb hat dafür zu sorgen, dass er sich selbst informiert, inwieweit der Einsatz von konventionellem Grundfutter auch bei den einzelnen Privat-Standards möglich ist.
Zu prüfen sind:
Österreichische Verbandsstandards
Internationale Verbandsstandards (Naturland, Bioland, Biokreis usw.) Privatrechtliche Standards (Zurück zum Ursprung, Prüf Nach!/Ja! Natürlich)
Abnehmer (z.B. Molkereien)
ESV-2016-101088/485
Datum des Verwaltungsaktes: 03.08.2026
Bei der Angabe der GVE am Betrieb dürfen nur die Rauhfutterverzehrer/RGVE (Rind, Schafe, Ziegen, Pferde) in die Berechnung mit hineingenommen werden.
Dokumentation
Aufzeichnungen über die zugekauften nicht-biologischen Futtermitteln sind aufzubewahren. Diese sind der zuständigen Behörde sowie der Kontrollstelle auf Verlangen vorzulegen.
Betriebsindividueller Antrag:
Wenn diese regionale Freigabe für Verwendung von nichtbiologischem Futter nicht ausreicht, darf auch weiterhin ein betriebsindividueller Antrag an die Landes-Lebensmittelbehörde gestellt werden. Diese Anträge werden einzelbetrieblich geprüft.
Betriebsindividuelle Ausgangssituation prüfen
Jeder Betrieb hat dafür zu sorgen, dass er sich selbst informiert, inwieweit der Einsatz von konventionellem Grundfutter auch bei den einzelnen Privat-Standards möglich ist.
Zu prüfen sind:
Österreichische Verbandsstandards
Internationale Verbandsstandards (Naturland, Bioland, Biokreis usw.) Privatrechtliche Standards (Zurück zum Ursprung, Prüf Nach!/Ja! Natürlich)
Abnehmer (z.B. Molkereien)
Bio Austria:
Um die von Futtermittelknappheit betroffenen Betriebe in dieser Situation zu unterstützen, wird diese Möglichkeit zum Zukauf von Nichtbiologischem Futter auch für BIO AUSTRIA Betriebe innerhalb des behördlich vorgegebenen Zeitraums möglich sein.
Unterstützung:
Bei der Antragstellung steht das Referat Biolandbau als VIS Servicestelle telefonisch zur Verfügung:
Referat Biolandbau 050 6902 1450
Um die von Futtermittelknappheit betroffenen Betriebe in dieser Situation zu unterstützen, wird diese Möglichkeit zum Zukauf von Nichtbiologischem Futter auch für BIO AUSTRIA Betriebe innerhalb des behördlich vorgegebenen Zeitraums möglich sein.
Unterstützung:
Bei der Antragstellung steht das Referat Biolandbau als VIS Servicestelle telefonisch zur Verfügung:
Referat Biolandbau 050 6902 1450