Verpflichtende Weiterbildung bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende abschließen
Für bestimmte ÖPUL-Maßnahmen müssen Weiterbildungsveranstaltungen besucht werden, die dem Erwerb maßnahmenbezogenen Fachwissens dienen.
Achtung
Die Frist zur Absolvierung des notwendigen Mindestausmaßes an Schulungsstunden für die folgenden ÖPUL-Maßnahmen endet am 31. Dezember 2025:
Betroffene Betriebe sollten daher prüfen, ob die Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt worden ist und gegebenenfalls noch offene Stunden bis spätestens Ende Dezember absolvieren.
Bei den Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ und “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ können die notwendigen Schulungen noch im Jahr 2026 erfüllt werden. Für den ab dem Antragsjahr 2025 angebotenen Zuschlag “Almweideplan“ in der Maßnahme “Almbewirtschaftung“ muss die Weiterbildung bis zum 15. Juli des ersten Jahres der Beantragung absolviert werden.
Eine Auflistung, für welche Maßnahme bis wann in welchem Ausmaß Weiterbildungsstunden zu absolvieren sind, ist hier einsehbar.
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
- Biologische Wirtschaftsweise
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
- Almbewirtschaftung - Naturschutz auf der Alm
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Betroffene Betriebe sollten daher prüfen, ob die Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt worden ist und gegebenenfalls noch offene Stunden bis spätestens Ende Dezember absolvieren.
Bei den Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ und “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ können die notwendigen Schulungen noch im Jahr 2026 erfüllt werden. Für den ab dem Antragsjahr 2025 angebotenen Zuschlag “Almweideplan“ in der Maßnahme “Almbewirtschaftung“ muss die Weiterbildung bis zum 15. Juli des ersten Jahres der Beantragung absolviert werden.
Eine Auflistung, für welche Maßnahme bis wann in welchem Ausmaß Weiterbildungsstunden zu absolvieren sind, ist hier einsehbar.
Hinweis
Sollte der Weiterleitung zugestimmt worden sein, werden die Nachweise für absolvierte Weiterbildungen von den Bildungsanbietern direkt an die AMA übermittelt. Wenn der Bildungsanbieter auf der Kursbesuchsbestätigung die Anrechenbarkeit des absolvierten Kurses für die betroffene ÖPUL-Maßnahme bestätigt, ist davon auszugehen, dass der AMA diese Weiterbildung entsprechend gemeldet wird. Die Übermittlung von Teilnahmebestätigungen an die AMA ist nicht erforderlich!
Die nächste Datenübermittlung der Bildungsinstitute an die AMA findet Anfang 2026 statt. Die AMA prüft im Anschluss die Daten. Wird die erforderliche Stundenanzahl nicht erreicht, werden die betroffenen Betriebe angeschrieben und es besteht die Möglichkeit zur Nachreichung von gegebenenfalls nicht weitergeleiteten Schulungszertifikaten.
Die nächste Datenübermittlung der Bildungsinstitute an die AMA findet Anfang 2026 statt. Die AMA prüft im Anschluss die Daten. Wird die erforderliche Stundenanzahl nicht erreicht, werden die betroffenen Betriebe angeschrieben und es besteht die Möglichkeit zur Nachreichung von gegebenenfalls nicht weitergeleiteten Schulungszertifikaten.