Stallbauvorhaben – Ammoniakreduktion als neue Zielsetzung bei der Investitionsförderung
Neben den Bereichen Fütterung, Ausbringung, Mineraldüngeranwendung, Wirtschaftsdüngerlagerung, Weidehaltung sind auch im Stallbau Maßnahmen zur Zielerreichung erforderlich. Diese werden bei der Investitionsförderung (GAP Strategieplan 2023/27) mit neuen Kriterien beim Basisstandard sowie bei besonders tierfreundliche Haltung beschrieben.
Für den Stallbereich bilden Maßnahmen beim Stallklima, den emittierenden Flächen im Tierbereich sowie der Güllelagerung die Schwerpunkte für die NH₃-Minderung.
Die beste Wirkung hat eine schnelle Kot-Harn Trennung im Tierbereich. Beim Zusammentreffen von Kot und Harn entsteht das entscheidende Enzym Urease, das in Folge Ammoniak verstärkt freisetzt. Bei einer raschen Ableitung des Harns wird zum Beispiel vor allem bei Bewegungsflächen im Stallbereich oder Ausläufen die Ammoniakreduzierung wesentlich unterstützt. Eine weitere Form der Reduzierung bieten Zweiflächenbuchten mit Einstreu im Liegebereich. In weiterer Folge zählt auch die unmittelbare Verbringung und weitgehende Lagerung der Gülle in geschlossenen Anlagen und Behältern zu den NH₃-Minderungsmaßnahmen.
Einen nicht unwesentlichen Einfluss hat die Stalltemperatur: Bei Temperaturen von über 15 °C steigt die Umwandlung von Harnstoff in Ammonium stark an. Mit Maßnahmen zur Senkung der Temperatur im Stallbereich, kann vor allem in der wärmeren Jahreszeit das Emissionspotenzial im Stall wesentlich vermindert werden.
Bei den aufgezählten Maßnahmen zur Verbesserung des Stallklimas können auch damit einhergehende positive Begleiteffekte das Tierwohl sowie die Gesundheit von Mensch und Tier unterstützen.
Für die Investitionsförderung sind folgende grundsätzliche Maßnahmen bei Stallbauvorhaben zu beachten, vorbehaltlich möglicher Ergänzungen bei den Merkblättern und relevanter Informationen (FAQ) zu diversen Detaillösungen:
Die beste Wirkung hat eine schnelle Kot-Harn Trennung im Tierbereich. Beim Zusammentreffen von Kot und Harn entsteht das entscheidende Enzym Urease, das in Folge Ammoniak verstärkt freisetzt. Bei einer raschen Ableitung des Harns wird zum Beispiel vor allem bei Bewegungsflächen im Stallbereich oder Ausläufen die Ammoniakreduzierung wesentlich unterstützt. Eine weitere Form der Reduzierung bieten Zweiflächenbuchten mit Einstreu im Liegebereich. In weiterer Folge zählt auch die unmittelbare Verbringung und weitgehende Lagerung der Gülle in geschlossenen Anlagen und Behältern zu den NH₃-Minderungsmaßnahmen.
Einen nicht unwesentlichen Einfluss hat die Stalltemperatur: Bei Temperaturen von über 15 °C steigt die Umwandlung von Harnstoff in Ammonium stark an. Mit Maßnahmen zur Senkung der Temperatur im Stallbereich, kann vor allem in der wärmeren Jahreszeit das Emissionspotenzial im Stall wesentlich vermindert werden.
Bei den aufgezählten Maßnahmen zur Verbesserung des Stallklimas können auch damit einhergehende positive Begleiteffekte das Tierwohl sowie die Gesundheit von Mensch und Tier unterstützen.
Für die Investitionsförderung sind folgende grundsätzliche Maßnahmen bei Stallbauvorhaben zu beachten, vorbehaltlich möglicher Ergänzungen bei den Merkblättern und relevanter Informationen (FAQ) zu diversen Detaillösungen:
Anforderungen für alle Tiersektoren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde):
Zur Vermeidung von unnötigem Temperaturanstieg im Stall müssen wärmeabstrahlende Dachflächen gedämmt oder hinterlüftet (Kaltdach) ausgeführt werden.
Anforderungen Rinderhaltung
Stallungen (mit Ausnahme der Sonderbereiche Abkalbebucht, Special-Needs-Bereich, Kranken- und Absonderungsbucht, Kälberschlupf, Kälbereinzelbox, Zuchtstier sowie bei Winterstallungen für weidebasierte Extensivtierhaltung) müssen einen der folgenden Punkte erfüllen:
- Zweiflächensystem mit eingestreuter Liegefläche (Tiefstreu oder Tretmist) oder Kompoststall
- Liegeboxenlaufstall mit geschlossener (planbefestigter) Fressplatzfläche und einer Fressplatzabtrennung nach jeweils max. zwei Fressplätzen.
- Die Laufflächenböden im Fressbereich sind geschlossen (planbefestigt), haben ein Quergefälle (Ausführungsqualität mind. 2 % und max. 3 %) sowie eine Harnsammelrinne zur raschen Trennung von Kot und Harn; die Entmistung muss so gestaltet sein, dass ein rascher Harnabfluss gewährleistet ist.
- Rillenboden mit Kammschieber
- In der Basisförderung gibt es auch Ausnahmen bei der Ammoniakreduktion für Stallungen mit vollperforierten Böden und Gummiauflage bei Kälber- und Rindermast sowie bei Liegeboxen für Kälber- bzw. Rindermast und der Jungviehhaltung.
- Der Boden von befestigten Auslaufflächen muss zu mindestens 80 % geschlossen (planbefestigt) sein und über ein ausreichendes Gefälle für den Harnabfluss verfügen. Eine Entmistungsmöglichkeit für ein häufiges Reinigen der Fläche muss vorhanden sein.
Anforderungen Schweinehaltung
Aufgrund der Funktionstrennung bei Haltungssystemen wird bei besonders tierfreundlicher Haltung eine Verringerung der Ammoniakemissionen erreicht. Dabei muss eine der folgenden Maßnahmen zur Ammoniakreduktion erfüllt sein:
- Kühlungsmaßnahme betreffend das Stallraumklima und/oder den Liegebereich (z.B. Zuluftkühlung, Vernebelungsanlagen oder optimierte Be- und Entlüftung; bei geschlossenen Warmställen sind die im Merkblatt „Förderstandard Ferkelaufzucht und Schweinemast“ vorgegebenen Kühlungsmaßnahmen einzuhalten.) oder
- Ausscheidungsbereich im Außenklimabereich mit Überdachung bzw. Entwässerung von nicht überdachten, geschlossenen Flächen oder
- Kot- und Harntrennung
Anforderungen Geflügelställe
Masthühner und Puten
Es muss eine Wand- und Dachdämmung sowie zwei der folgenden Maßnahmen erfüllt sein:
Elterntiere von Lege- und Mastlinien
Zur Ammoniakreduktion ist eine Dachdämmung und ein Entmistungssystem zur regelmäßigen Entmistung vorhanden.
Es muss eine Wand- und Dachdämmung sowie zwei der folgenden Maßnahmen erfüllt sein:
- Fußbodenheizung
- Sprühkühlung
- Nippeltränken mit Auffangschalen (Masthühner) bzw. Bodenstrangtränken (Puten)
- Wäremetauscher
Elterntiere von Lege- und Mastlinien
Zur Ammoniakreduktion ist eine Dachdämmung und ein Entmistungssystem zur regelmäßigen Entmistung vorhanden.
Für Detaillösungen zu den oben angeführten Maßnahmen wird eine Themensammlung (FAQ) erstellt, die in einem nachfolgenden Artikel näher vorgestellt wird.
Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit der Antragstellung zur Investitionsförderung wird empfohlen, in den eingereichten Planunterlagen, Bau- und Projektbeschreibungen die Maßnahmen nachvollziehbar anzugeben. Derzeit werden in zahlreichen Ländern emissionsreduzierende Maßnahmen und Techniken von Forschungseinrichtungen vorgestellt sowie von Herstellern angepriesen. Wesentlich dabei ist zum Einen die funktionstaugliche Übertragbarkeit der Maßnahmen in die tägliche Praxis auf den Betrieben als auch die Anerkennung zur Ammoniakreduzierung in der relevanten Umweltinventur des Umweltbundesamtes. Für die landwirtschaftlichen Betriebe wäre darüber hinaus die Verhältnismäßigkeit des Aufwandes im Vergleich zum Nutzen erforderlich, um die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu erhalten.
Die Bauberatung der Landwirtschaftskammern unterstützen Sie mit Beratung und Planungsleistungen bei der Umsetzung ihres zukünftigen Stallbauprojektes.