Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift nötig
Ab 01. Jänner 2026 ist der Kauf und die Verwendung von Mäuse- und Rattengift als antikoagulante Rodentizide nur mehr mit einem entsprechenden Sachkundenachweis möglich. Das LFI Österreich bietet in Zusammenarbeit mit der LK Österreich einen Onlinekurs zur Erlangung dieses Sachkundenachweises an.
Mit der Verordnung über Sachkundeschulungen zu antikoagulanten Rodentiziden (Rodentizidsachkundeverordnung), BGBl II Nr 246/2024 wurde neu geregelt, dass ab 01. Jänner 2026 für die Verwendung antikoagulanter Rodentizide sowohl der Verkäufer (auch Online-Händler) als auch der berufliche Verwender einen Sachkundekurs benötigt, um diese speziellen hoch giftigen blutgerinnungshemmenden Mäuse- und Rattengifte zu erwerben und auszubringen. Die neue Regelung gilt jedoch nicht für Mittel, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind und als solche verwendet werden.
Rodentizide sind Biozidprodukte und werden vor allem zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen eingesetzt. Sie enthalten vorwiegend antikoagulante (blutgerinnungshemmende) Wirkstoffe. Diese Wirkstoffe gelten bereits in geringer Konzentration als fortpflanzungsschädigend und spezifisch zielorgantoxisch sowie als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) und sind nur in Ermangelung von Alternativen weiterhin genehmigt. Ihr Einsatz ist durch die genannten Eigenschaften für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt kritisch zu sehen. Daher ist es wichtig, bei der Zulassung dieser Biozidprodukte geeignete Risikomanagementmaßnahmen festzulegen und die Verwender entsprechend zu schulen.
Aufgrund der speziellen Biologie der Zielorganismen und der unterschiedlichen Art der Anwendung (nicht für Schadnagermonitoring, Ausbringen nur in und um Gebäude, nicht am freien Feld) ist eine Anerkennung des Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis für diese Biozidanwendung nicht möglich.
Das LFI Österreich hat nun in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern einen Onlinekurs zur Erlangung des Rodentizidsachkundenachweises erarbeiten. Nach erfolgreicher Absolvierung der Wissensüberprüfung wird vom Lernsystem ein Sachkundenachweis ausgestellt, mit der antikoagulante Rodentizide - in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis - erworben werden können. Spätestens nach sechs Jahren ist eine neuerliche Schulung bzw Prüfung nötig (ähnlich dem Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis).
Die Rodentizidsachkundeverordnung tritt am 01. Jänner 2026 in Kraft. Das heißt, dass 2025 noch Zeit ist, einen Rodentizidsachkundekurs zu besuchen, damit ab 2026 im Bedarfsfall eine Schadnagerbekämpfung mit antikoagulanten Rodentiziden durchgeführt werden kann.
Mit der Verordnung über Sachkundeschulungen zu antikoagulanten Rodentiziden (Rodentizidsachkundeverordnung), BGBl II Nr 246/2024 wurde neu geregelt, dass ab 01. Jänner 2026 für die Verwendung antikoagulanter Rodentizide sowohl der Verkäufer (auch Online-Händler) als auch der berufliche Verwender einen Sachkundekurs benötigt, um diese speziellen hoch giftigen blutgerinnungshemmenden Mäuse- und Rattengifte zu erwerben und auszubringen. Die neue Regelung gilt jedoch nicht für Mittel, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind und als solche verwendet werden.
Rodentizide sind Biozidprodukte und werden vor allem zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen eingesetzt. Sie enthalten vorwiegend antikoagulante (blutgerinnungshemmende) Wirkstoffe. Diese Wirkstoffe gelten bereits in geringer Konzentration als fortpflanzungsschädigend und spezifisch zielorgantoxisch sowie als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) und sind nur in Ermangelung von Alternativen weiterhin genehmigt. Ihr Einsatz ist durch die genannten Eigenschaften für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt kritisch zu sehen. Daher ist es wichtig, bei der Zulassung dieser Biozidprodukte geeignete Risikomanagementmaßnahmen festzulegen und die Verwender entsprechend zu schulen.
Aufgrund der speziellen Biologie der Zielorganismen und der unterschiedlichen Art der Anwendung (nicht für Schadnagermonitoring, Ausbringen nur in und um Gebäude, nicht am freien Feld) ist eine Anerkennung des Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis für diese Biozidanwendung nicht möglich.
Das LFI Österreich hat nun in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern einen Onlinekurs zur Erlangung des Rodentizidsachkundenachweises erarbeiten. Nach erfolgreicher Absolvierung der Wissensüberprüfung wird vom Lernsystem ein Sachkundenachweis ausgestellt, mit der antikoagulante Rodentizide - in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis - erworben werden können. Spätestens nach sechs Jahren ist eine neuerliche Schulung bzw Prüfung nötig (ähnlich dem Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis).
Die Rodentizidsachkundeverordnung tritt am 01. Jänner 2026 in Kraft. Das heißt, dass 2025 noch Zeit ist, einen Rodentizidsachkundekurs zu besuchen, damit ab 2026 im Bedarfsfall eine Schadnagerbekämpfung mit antikoagulanten Rodentiziden durchgeführt werden kann.