Moosbrugger: Neue GAP muss unbürokratisch, flexibel und praktikabel sein
"Oberste Priorität für uns ist und bleibt, dass die EU-Finanzmittel für die heimische Landwirtschaft nicht, wie derzeit von der EU geplant, gekürzt, die Anforderungen an die Landwirtschaft hingegen erhöht werden. Denn zusätzliche Leistungen für weniger Geld ist unmöglich. Es kann nur eine marktorientierte Weiterentwicklung der Landwirtschaft in wichtigen Bereichen wie Tierwohl, umweltfreundliche Produktion oder Biolandbau geben. Hier muss Brüssel praxistaugliche Lösungen sowohl für konventionell als auch biologisch produzierende Bäuerinnen und Bauern vorlegen. Darüber hinaus brauchen wir auch eine transparente Herkunftskennzeichnung als Voraussetzung dafür, dass Konsumenten bewusst nach regionalen Lebensmitteln greifen können. Nur das gibt den qualitätsvollen und nach höchsten Standards erzeugten Produkten der europäischen Bäuerinnen und Bauern in Zeiten international offener Märkte als Ergebnis von Handelsabkommen echte Marktchancen", erklärte Landwirtschaftskammer (LK) Österreich-Präsident Josef Moosbrugger vor Medienvertretern im Rahmen der "Grünen Woche 2020" in Berlin.
Herkunft: Klarheit für Umsetzung nötig
Mit 1. April dieses Jahres tritt in der EU die sogenannte Primärzutatenverordnung in Kraft. Sie regelt die Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln. Konkret muss die Herkunft der Primärzutat, also jener Zutat, die über 50% des Lebensmittels ausmacht, angeführt werden, wenn der auf der Packung angegebene Herkunftsort oder das Ursprungsland eines Lebensmittels nicht identisch mit der Herkunft der Primärzutat ist. "Wir verlangen nicht nur eine korrekte Umsetzung, sondern wir fordern auch dringend den von der EU-Kommission bereits für November 2019 angekündigten Leitfaden über die konkrete Durchführung der Verordnung. Dieser fehlt nach wie vor. Die Betriebe, die davon betroffen sind, brauchen rasch Klarheit", stellte Moosbrugger fest.
Derzeit gibt es in den sieben EU-Ländern Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Litauen und Finnland eine jeweils von der EU genehmigte Herkunftskennzeichnung für Milch in Milchprodukten und in Frankreich und Finnland auch eine für Fleisch in Fleischerzeugnissen. Diese sieben Länder haben nun an die EU appelliert, die Regelungen zu verlängern. "Bei der Lebensmittelherkunft sollten Klarheit und Transparenz im gesamten Binnenmarkt gelten. Daher wäre es zu überlegen, aus den derzeit sieben Einzelregelungen eine gesamteuropäische Regelung zu machen. Auf diese Weise könnten sich sowohl die Erzeuger als auch die Verbraucher grenzübergreifend auf gleiche Regeln verlassen", schlug Moosbrugger vor.
Derzeit gibt es in den sieben EU-Ländern Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Litauen und Finnland eine jeweils von der EU genehmigte Herkunftskennzeichnung für Milch in Milchprodukten und in Frankreich und Finnland auch eine für Fleisch in Fleischerzeugnissen. Diese sieben Länder haben nun an die EU appelliert, die Regelungen zu verlängern. "Bei der Lebensmittelherkunft sollten Klarheit und Transparenz im gesamten Binnenmarkt gelten. Daher wäre es zu überlegen, aus den derzeit sieben Einzelregelungen eine gesamteuropäische Regelung zu machen. Auf diese Weise könnten sich sowohl die Erzeuger als auch die Verbraucher grenzübergreifend auf gleiche Regeln verlassen", schlug Moosbrugger vor.
Ziel: Praxisorientierte GAP
"Eine moderne Landwirtschaft braucht Regelungen, die das Wirtschaften von Bäuerinnen und Bauern in der Realität der Märkte erleichtern. Denn bei allen umwelt-, tierwohl- und klimarelevanten Zielen, die es mit einer neuen EU-Agrarpolitik zu erreichen gilt, darf der Markt nicht aus den Augen verloren werden. Darüber hinaus müssen neue Regelungen unbürokratisch, praxisorientiert, flexibel und praktikabel sein. Brüssel soll sich nicht um jedes Detail in den einzelnen Ländern kümmern", so Moosbrugger.
"Wir dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft nicht aus dem Auge verlieren. Die Märkte sind international offen und nehmen auf Produktionskosten keine Rücksicht. Es kann nicht sein, dass am Ende ein immenser bürokratischer Aufwand und Kostennachteile für unsere Produkte bleiben. Das gilt für konventionelle genauso wie für biologische Betriebe", fasste Moosbrugger zusammen.
"Wir dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft nicht aus dem Auge verlieren. Die Märkte sind international offen und nehmen auf Produktionskosten keine Rücksicht. Es kann nicht sein, dass am Ende ein immenser bürokratischer Aufwand und Kostennachteile für unsere Produkte bleiben. Das gilt für konventionelle genauso wie für biologische Betriebe", fasste Moosbrugger zusammen.