Moosbrugger: Einseitiges Glyphosat-Totalverbot widerspricht EU-Recht
„Ein einseitiges Verbot eines Pflanzenschutzmittels hat negative Folgen für Bauern und Konsumenten: Landwirte werden gegenüber ihren EU-Kollegen im Wettbewerb benachteiligt und den Konsumenten ist trotzdem nicht geholfen, weil weiterhin Waren in den Regalen liegen werden, die nach jenen Methoden erzeugt werden, die in Österreich verboten sind. Für die Landwirtschaft bedeutet das eine klassische Wettbewerbsverzerrung, freier Warenverkehr braucht jedoch fairen Wettbewerb. Daher verlangen wir von jenen Lebensmittelhändlern, die sich für ein einseitiges Glyphosat-Verbot in Österreich stark machen, dass sie ihr Sortiment auch bei Importwaren danach ausrichten. Das wäre nur konsequent und den Konsumenten gegenüber ehrlich“, erklärte LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger zu einem möglichen Verbotsbeschluss des Nationalrats.
Vorsicht vor Wählertäuschung
„Ein Totalverbot von Glyphosat in einem EU-Land widerspricht eindeutig EU-Recht. Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsache, die das Bundesland Kärnten zur Kenntnis nehmen musste, als die EU das geplante Kärntner Totalverbot wieder aufgehoben hat. Ein partielles Anwendungsverbot hingegen wurde nicht beeinsprucht. Wenn nun der Nationalrat dennoch ein Totalverbot beschließt, wird es die EU mit Sicherheit wieder aufheben. Zu spekulieren, dass dieser Schritt ohnehin erst nach den Nationalratswahlen erfolgen wird, ist eindeutig Wählertäuschung. Wir appellieren sowohl an die Bundesregierung als auch an den Nationalrat, hier Vernunft walten zu lassen und sich auf einen Beschluss nach dem jetzigen Kärntner Modell zu orientieren“, verlangte Moosbrugger.
Auch Umwelt würde unter Verbot leiden
„In Österreich wird Glyphosat auf weniger als 1 Prozent der Ackerfläche eingesetzt. Es kommt niemals mit dem späteren Erntegut in Berührung. Es wird dort verwendet, wo der Bauer auf das Pflügen bewusst verzichtet, um den Boden zu schonen und die Humusschicht aufzubauen. Wird das Mittel verboten, müssen entweder andere Mittel angewendet werden oder die Bodenbearbeitung erfolgt wieder mit dem Pflug. Das stört jedoch das Bodenleben, führt bei starken Gewittern wieder zu Abschwemmungen, die nun vermieden werden und erhöht wieder den CO2-Ausstoß. Das ist für einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt für uns keine Option“, so Moosbrugger abschließend.
Vorsicht vor Wählertäuschung
„Ein Totalverbot von Glyphosat in einem EU-Land widerspricht eindeutig EU-Recht. Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsache, die das Bundesland Kärnten zur Kenntnis nehmen musste, als die EU das geplante Kärntner Totalverbot wieder aufgehoben hat. Ein partielles Anwendungsverbot hingegen wurde nicht beeinsprucht. Wenn nun der Nationalrat dennoch ein Totalverbot beschließt, wird es die EU mit Sicherheit wieder aufheben. Zu spekulieren, dass dieser Schritt ohnehin erst nach den Nationalratswahlen erfolgen wird, ist eindeutig Wählertäuschung. Wir appellieren sowohl an die Bundesregierung als auch an den Nationalrat, hier Vernunft walten zu lassen und sich auf einen Beschluss nach dem jetzigen Kärntner Modell zu orientieren“, verlangte Moosbrugger.
Auch Umwelt würde unter Verbot leiden
„In Österreich wird Glyphosat auf weniger als 1 Prozent der Ackerfläche eingesetzt. Es kommt niemals mit dem späteren Erntegut in Berührung. Es wird dort verwendet, wo der Bauer auf das Pflügen bewusst verzichtet, um den Boden zu schonen und die Humusschicht aufzubauen. Wird das Mittel verboten, müssen entweder andere Mittel angewendet werden oder die Bodenbearbeitung erfolgt wieder mit dem Pflug. Das stört jedoch das Bodenleben, führt bei starken Gewittern wieder zu Abschwemmungen, die nun vermieden werden und erhöht wieder den CO2-Ausstoß. Das ist für einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt für uns keine Option“, so Moosbrugger abschließend.