Moosbrugger: BOKU-Studie sieht Totalverbot von Glyphosat EU-rechtswidrig
„Die ‚Nationale Machbarkeitsstudie Glyphosat‘, die von Wissenschaftlern der AGES und der Universität für Bodenkultur im Auftrag von Bund und Ländern erstellt worden ist, brachte eindeutige Ergebnisse: Es wurde unzweifelhaft klargestellt, dass ein ‚nationales Totalverbot unionsrechtswidrig‘ ist, die EU jedoch begründete Verwendungsbeschränkungen zulässt. Die Studie hat darüber hinaus klar gezeigt, dass der richtige Einsatz des Wirkstoffs positive ökologische Effekte hat. Von einem möglichen Totalverbot wären daher vor allem die bodenschonenden Verfahren der Mulch- und Direktsaat betroffen. Wenn die Landwirte den Boden schonen wollen und aufs Pflügen verzichten, damit starker Regen nicht die Erde davonschwemmt und das Bodenleben nicht gestört wird, brauchen sie diesen Wirkstoff. Denn andere Alternativen sind weniger wirksam und müssten öfter angewendet werden. Das ist keine gangbare Alternative. Angesichts der morgigen Parlamentsdebatte appellieren wir daher an alle Abgeordneten im Nationalrat, von einem Totalverbot Abstand zu nehmen“, stellte LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger zu einem möglichen Verbotsbeschluss des Nationalrats fest.
Totalverbot: Konsumenten ohne Vorteil
„Wenn Österreich im gemeinsamen Markt einseitig Glyphosat in der Landwirtschaft verbietet, haben die Bauern einen Nachteil gegenüber ihren Konkurrenten in anderen Ländern, die Konsumenten jedoch keinen Vorteil: Denn im Handel wird es weiterhin Lebensmittel aus Ländern geben, in denen Glyphosat nicht verboten ist. Wenn es der Lebensmittelhandel jedoch wirklich ernst meint, dann nimmt er auch jene ausländischen Produkte aus dem Regal, die aus Ländern stammen, in denen es kein Totalverbot gibt. Das wäre nur konsequent und den Konsumenten gegenüber ehrlich“, so Moosbrugger weiter.
Verbot trotz EU-Rechtswidrigkeit täuscht Wähler
„Der Antrag nach einem Totalverbot von Glyphosat vernachlässigt völlig, dass die Verwendung in Österreich deutlich höhere Anforderungen als in anderen EU-Ländern erfüllt. Die BOKU/AGES-Studie hat zudem festgestellt, dass ein Totalverbot von Glyphosat geltendem EU-Recht widerspricht. Dieses Verbot würde von der EU wieder aufgehoben. Sollten manche Fraktionen im Parlament jedoch damit spekulieren, dass die Aufhebung durch die EU ohnehin erst nach den Nationalratswahlen im Herbst erfolgt, dann täuschen sie damit ihre Wähler. Denn schon heute ist absehbar, dass so ein Verbot nicht hält“, so Moosbrugger abschließend.