Herbizideinsatz in Erdäpfel
Bandur – geänderte Aufwandmenge
Präparate mit dem Wirkstoff Aclonifen (Bandur, …) waren bisher mit 4,5 l Aufwandmenge pro Hektar (bei einer Soloanwendung) zugelassen bzw. empfohlen. Ab sofort dürfen diese Präparate nur mehr mit 2 l pro Hektar angewendet werden. Für eine ausreichende Unkrautregulierung – vor allem bei einer breiten Mischverunkrautung – wird künftig ein Mischungspartner zu Bandur empfohlen, z.B. Boxer (2 l Bandur + 3 l Boxer). Auf eine entsprechende Bodenfeuchtigkeit bei der Applikation sollte daher künftig unbedingt geachtet werden, damit die Mischungspartner ausreichend wirken können.
Metribuzin-Produkte nur mehr heuer erlaubt
Die Genehmigung für den Wirkstoff Metribuzin – der in sehr vielen Kartoffelherbiziden enthalten ist – wurde EU-weit nicht erneuert. Bis spätestens 24. Mai 2025 müssen also alle EU-Mitgliedsstaaten die Zulassung für jene Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff enthalten, beenden und entsprechende Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen festlegen.
Als maximale Aufbrauchsfrist wurde EU-weit der 24. November 2025 festgelegt. Konkret bedeutet das also, dass sämtliche Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin nur mehr in der heurigen Saison angewendet werden dürfen. Metribuzin war nicht nur ein wichtiger Wirkstoff für die Vorauflaufbehandlungen in Kartoffeln, sondern auch essentiell für den frühen Nachauflauf. Für den Nachauflauf bleibt damit lediglich Titus (Wirkstoff Rimsulfuron).
Metribuzinhaltige Herbizide sind im Pflanzenschutzmittelregister der AGES einsehbar:
https://psmregister.baes.gv.at/psmregister
Präparate mit dem Wirkstoff Aclonifen (Bandur, …) waren bisher mit 4,5 l Aufwandmenge pro Hektar (bei einer Soloanwendung) zugelassen bzw. empfohlen. Ab sofort dürfen diese Präparate nur mehr mit 2 l pro Hektar angewendet werden. Für eine ausreichende Unkrautregulierung – vor allem bei einer breiten Mischverunkrautung – wird künftig ein Mischungspartner zu Bandur empfohlen, z.B. Boxer (2 l Bandur + 3 l Boxer). Auf eine entsprechende Bodenfeuchtigkeit bei der Applikation sollte daher künftig unbedingt geachtet werden, damit die Mischungspartner ausreichend wirken können.
Metribuzin-Produkte nur mehr heuer erlaubt
Die Genehmigung für den Wirkstoff Metribuzin – der in sehr vielen Kartoffelherbiziden enthalten ist – wurde EU-weit nicht erneuert. Bis spätestens 24. Mai 2025 müssen also alle EU-Mitgliedsstaaten die Zulassung für jene Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff enthalten, beenden und entsprechende Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen festlegen.
Als maximale Aufbrauchsfrist wurde EU-weit der 24. November 2025 festgelegt. Konkret bedeutet das also, dass sämtliche Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin nur mehr in der heurigen Saison angewendet werden dürfen. Metribuzin war nicht nur ein wichtiger Wirkstoff für die Vorauflaufbehandlungen in Kartoffeln, sondern auch essentiell für den frühen Nachauflauf. Für den Nachauflauf bleibt damit lediglich Titus (Wirkstoff Rimsulfuron).
Metribuzinhaltige Herbizide sind im Pflanzenschutzmittelregister der AGES einsehbar:
https://psmregister.baes.gv.at/psmregister
Tipps für die Applikation:
- Die Herbizid-Applikationen am besten vor prognostizierten Niederschlägen durchführen. Starkniederschläge bergen jedoch die Gefahr, dass die Dämme abgeschwemmt werden, dadurch wird der Spritzfilm zerstört und die Wirksamkeit reduziert. Auf eine gleichmäßige Benetzung der Dämme sollte unbedingt geachtet werden.
- Die Herbizid-Anwendung nicht zu knapp vor dem Durchstoßen durchführen (siehe Bild), um Schäden an den jungen Kartoffelpflanzen zu verhindern. Wird jedoch mit der Herbizidausbringung bis kurz vor dem Durchstoßen zugewartet, kann meist die Wirksamkeit dahingehend verbessert werden, dass auch schon eine Blattwirkung auf aufgelaufene Unkräuter zu erwarten ist. Clomazone wird z.B. über die Wurzeln, aber auch über das Blatt aufgenommen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass gleichzeitig auch die Gefahr für Blattschäden an den Kartoffeln höher ist.