Grünland: Bestandspflege und Vegetationsende richtig steuern
Herbstdüngung
Die Gülleausbringung im Herbst sollte, ebenso wie die Ausbringung von Stallmist, möglichst bald nach Ende der Futterernte bzw. der Weidezeit erfolgen. Die Ausbringungsmenge sollte bei gleichmäßiger Verteilung 15 m³/ha unverdünnt nicht übersteigen. Bei der Jauchendüngung sollten Aufwandmengen von 10 m³/ha (unverdünnt) ausgebracht werden. Pflanzen, die ausreichend mit Kalium versorgt sind, sind besser gegen Trockenheit und Wintereinflüsse resistent. Wirtschaftsdünger aus der Rinderhaltung enthalten ausreichend Kalium.
Düngeverbotszeit
Auf Grünland und Wechselwiesen ist eine Spätherbstdüngung fachlich gerechtfertigt, da bei günstigen bzw. milden Wetterlagen eine Nährstoffaufnahme gegeben ist. Lysimeterversuche zeigen außerdem, dass bei Grünlandflächen aufgrund der intensiven Durchwurzelung praktisch keine Nitrat-Auswaschungsverluste ins Grundwasser auftreten. Dies wird durch die niedrigen Nitratgehalte in Grünlandgebieten bestätigt. Stallmist darf auf Dauergrünland und Wechselwiesen ebenfalls bis zum 29. November ausgebracht werden. Die Sperrfrist im Frühjahr endet allerdings am 15. Februar.
Zu den oben erwähnten Sperrfristen darf jedoch auch dann nicht gedüngt werden, wenn der Boden wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist. Vor allem beim Ende der Verbotszeiträume muss auf diese zusätzlichen drei Punkte Rücksicht genommen werden.
Herbstweide
Silierung
Mulchen vs. Schlägeln
Mulchversuch
Im Jahr 2024 wurde ein Teil einer Grünlandfläche gemulcht (Aufwuchshöhe nach dem Mulchen 8 cm), ein anderer Teil hingegen nicht (die Aufwuchshöhe lag im Herbst bei ca. 20 cm). Im Frühjahr 2025 wurde eine Ertragsmessung durchgeführt. Dabei wurde auf der nicht gemulchten Fläche ein höherer Ertrag von 211,05 kg Trockenmasse pro ha erreicht.
Wuchshöhe vor dem Winter
Wiesenabschleppen
Zukünftige Engerlingsschäden
Maikäfer - Informationen über Schaderreger - AGES
Unkrautbekämpfung im Herbst
- Harmony SX: Anwendungszeitpunkt während der Vegetationsperiode, mindestens zwei Wochen vor der geplanten Nutzung oder nach der letzten Nutzung, im Rosettenstadium des Ampfers. Das Mittel ist klee- und gräserschonend (siehe Tab.1). Der große Vorteil beim Spritzen im Herbst liegt darin, dass keine Wartefristen einzuhalten sind, weil die nächste Nutzung erst wieder im Frühjahr stattfindet. Bei der Anwendung sollte eine Durchschnittstemperatur von 8 °C erreicht werden, und dies 10 - 14 Tage lang nach der Anwendung.
Als gräserschonendes Pflanzenschutzmittel steht noch Ranger zur Verfügung. Ranger ist das Produkt mit großer Breitenwirkung, besonders gegen Ampfer und verholzende Unkräuter. Es ist flexibel einsetzbar - vom Frühjahr bis in den Herbst (während der Vegetationsperiode), im Grünland (Wiesen und Weiden) und auch auf Nichtkulturland (landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen). Ranger ist zur Flächenanwendung, Einzelpflanzen- und Horstbehandlung, Streichverfahren (z.B. Rotowiper) zugelassen.
Ausblick Frühjahr 2027
Im Frühjahr sollte rechtzeitig eine Begehung der Wiesen erfolgen, um die Bestandslücken zu ermitteln. So kann entschieden werden, welche Pflegemaßnahmen erforderlich sind. Im Herbst entstehen Bestandslücken und Bodenverdichtungen dort, wo die Grünlandnarbe durch Erntegeräte oder Weidevieh überbeansprucht wurde bzw. wird. Diese sollten im Frühjahr mit geeigneten Nachsaatgeräten bearbeitet und mit einer standort- und qualitätsbezogenen Nachsaatmischung nachgesät werden. Dasselbe gilt für Trockenschäden und/oder Schäden durch Engerlinge. Trockenschäden werden hier mit Schafgarbe besiedelt. Durch eine gezielte Nachsaat können Gräser eingebracht werden. Der Abschluss der Vegetationsperiode im Herbst eignet sich sehr gut für die Planung der Grunddüngung für die kommende Wachstumsperiode. Daher sollten jetzt im Herbst Bodenproben gezogen werden. Dies gilt insbesondere für Grünland- und Futterflächen, dort wo eine Ertragsverbesserung möglich ist, unter Berücksichtigung des Standortes.
Webinar
- Termin: 19. November, 19.30 - 20.30 Uhr
- Referent: Ing. Hans Egger, BEd.
Anmeldung: LFI Kärnten, Tel.-Nr.: 0463/58 50-25 00