GLÖZ 7 - Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel GAP 2023
Achtung, Hinweis: Ausnahme im Jahr 2023!
Ziele dieser Anforderung
- Erhöhung der Diversität durch Aufnahme zusätzlicher Fruchtfolgeglieder.
- Minimierung von Krankheits- und Schädlingsdruck.
- Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit.
- Verbesserung und Erhalt von Humusgehalt und Bodenstruktur.
Betroffene Schlagnutzungsart(en)
- Ackerland
Auflagen
Dieser Standard sieht eine Anbaudiversifizierung und die Einhaltung der Auflagen bezügliches eines Fruchtwechsels vor.
Von diesem Standard sind jedoch Betriebe ausgenommen,
Von diesem Standard sind jedoch Betriebe ausgenommen,
- die bis 10 ha Ackerfläche bewirtschaften, oder
- bei denen mehr als 75% des Ackerlandes für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wird, brachliegendes Land ist, dem Anbau von Leguminosen oder einer Kombination dieser Nutzungen dient, oder
- die einen DGL-Anteil von mehr als 75% an der gesamten landw. Nutzfläche haben oder
- alle Biobetriebe.
Anbaudiversifizierung
Die flächenstärkste Kultur darf max. 75% der gesamten Ackerfläche des Betriebes einnehmen.
Winterung und Sommerung gelten als eine Kultur (z.B. Wintergerste und Sommergerste gelten demnach als eine Kultur).
Winterung und Sommerung gelten als eine Kultur (z.B. Wintergerste und Sommergerste gelten demnach als eine Kultur).
Fruchtwechsel
Zur Erfüllung dieser Auflagen müssen Betriebe
- auf einem Ackerflächenanteil von mindestens 30% einen jährlichen Wechsel der im MFA beantragten Kulturen sowie
- auf allen Ackerflächen spätestens nach drei Jahren einen Wechsel der im MFA beantragten Kulturen sicherzustellen.
- Bracheflächen
- Ackerflächen, die für die Erzeugung von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden
- Saatmais
- Mehrjährige Kulturen
- Flächen mit Gräsersaatgutvermehrung
- mehrjährige Leguminosen (Esparsette)