GAB 2 - Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)
HINWEIS: Dieser Artikel informiert über die voraussichtlichen Förderungsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023, wie sie im nationalen Strategieplan der österreichischen Bundesregierung festgelegt wurden. Die dargestellten Vorschriften bedürfen jedoch der Genehmigung der EU-Kommission und es kann daher noch zu wesentlichen Änderungen kommen.
Ziel dieser Grundanforderung
- Schutz der Gewässer vor Nitrateinträgen aus landwirtschaftlichen Quellen
- Reduktion der Ammoniak- und Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft
Auflagen
- Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft inklusive Schulungs-und Informationsmaßnahmen
- Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)
- Mengenmäßige Beschränkung der Stickstoffausbringung
- Verbotszeiträume für die Stickstoffausbringung
- Anforderungen an die Düngerlagerung
- Stickstoffdüngung in Hanglagen
- Stickstoffdüngung entlang von Gewässern
- Gesamtbetriebliche Dokumentation der Stickstoffanwendung
- Weitere Vorgaben an die Düngerausbringung (zeitlich und mengenmäßig bedarfsgerechte Ausbringung, Einarbeitung von Gülle, Jauche, Klärschlamm auf Flächen ohne Bodenbedeckung etc.)
- Verstärkte Aktionen in Gebieten der Anlage 5
Hinweis: Über detaillierte Bestimmungen kann erst nach In-Kraft-Treten der novellierten Nitrat-Aktions-Programm-Verordnung informiert werden.