GAB 4 - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie GAP 2023
HINWEIS: Dieser Artikel informiert über die voraussichtlichen Förderungsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023, wie sie im nationalen Strategieplan der österreichischen Bundesregierung (inkl. der Änderungen ab 1.8.2022 infolge Neueinreichung) festgelegt wurden. Die dargestellten Vorschriften bedürfen jedoch der Genehmigung der EU-Kommission.
Ziel dieser Anforderung
- In der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL 92/43/EWG) ist der Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen geregelt. Wesentliches Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.
- Die Schutzgebiete nach der FFH-RL und der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) bilden zusammen das Natura 2000-Netzwerk der EU und sind das wichtigste gemeinschaftliche Naturschutzinstrument.
Betroffene Bereiche
- Beeinträchtigung oder Entfernung von Landschaftselementen, insbesondere von Hecken, Feldgehölzen, Bachbegleit- und Ufervegetation, Teichen und Tümpeln etc.
- Geländeverändernde Maßnahmen wie Grabungen, Anschüttungen, Begradigungen etc.
- Veränderungen des Wasserhaushaltes, insbesondere von besonders sensiblen Bereichen
- Kulturumwandlungen und Nutzungsänderungen (beispielsweise bei Biotopflächen, Grünlandumbruch, Aufforstungen etc.)
- Sonstige Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Arten
Auflagen/Bestimmungen
Für die Umsetzung der FFH-RL und der VS-RL sind in Österreich die Bundesländer zuständig. Es sind daher die unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen zu beachten und bei Fragestellungen die naturschutzfachlichen Institutionen der Länder zu kontaktieren.
Links zum Thema
- Merkblatt „Cross-Compliance (CC) 2022 – Teil 2: Bestimmungen für alle Landwirte“Eine Zusammenfassung der landesrechtlichen Bestimmungen ist im Merkblatt „Cross-Compliance (CC) 2022 – Teil 2: Bestimmungen für alle Landwirte“ der Agrarmarkt Austria zu finden.
- Amt der Burgenländischen LandesregierungAbteilung 4 - Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz Referat Arten- und Lebensraumschutz
- Amt der Kärntner LandesregierungAbteilung 8, Umwelt, Wasser und Naturschutz Unterabteilung Naturschutz
- Amt der Niederösterreichischen LandesregierungAbteilung Naturschutz Landhausplatz 1
- Amt der Oberösterreichischen LandesregierungDirektion LWDL, Abteilung Naturschutz
- Amt der Salzburger LandesregierungAbteilung 5 – Naturschutz und Umweltschutz, Gewerbe
- Amt der Steiermärkischen LandesregierungAbteilung 13 Umwelt und Raumordnung Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz
- Amt der Tiroler LandesregierungAbteilung Umweltschutz
- Amt der Vorarlberger LandesregierungAbteilung IVe – Umwelt- und Klimaschutz
- Amt der Wiener LandesregierungWiener Umweltschutzabteilung – MA 22 Bereich Naturschutz, Geodaten und Mobilität