EU-Verbot der Sikawildhaltung: Aufruf an betroffene Betriebe
Seit August 2025 steht Sikawild auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Nach Ablauf der Übergangsfrist im August 2027 ist die Haltung, Zucht und Vermarktung grundsätzlich nicht mehr zulässig. Das EU-Recht ermöglicht jedoch Ausnahmegenehmigungen, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse, insbesondere wirtschaftlicher oder sozialer Natur, vorliegt. Genau dafür setzt sich Bundesminister Norbert Totschnig auf europäischer Ebene ein, damit die Haltung von Sikawild auf heimischen Betrieben auch künftig möglich bleibt.
Voraussetzung dafür ist, dass alle betroffenen Betriebe erfasst und an die Europäische Kommission gemeldet werden. Diese Daten werden gemeinsam mit dem österreichischen Antrag an die Europäische Kommission übermittelt. Nach Zulassung durch die Europäische Kommission können die Betriebe dann die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland erhalten. Bislang haben sich bereits rund 90 Betriebe registriert. Das BMLUK und der Bundesverband österreichischer Wildhalter rufen daher alle noch nicht erfassten Sikawildhalter auf, sich bis spätestens 10. August anzumelden.
Voraussetzung dafür ist, dass alle betroffenen Betriebe erfasst und an die Europäische Kommission gemeldet werden. Diese Daten werden gemeinsam mit dem österreichischen Antrag an die Europäische Kommission übermittelt. Nach Zulassung durch die Europäische Kommission können die Betriebe dann die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland erhalten. Bislang haben sich bereits rund 90 Betriebe registriert. Das BMLUK und der Bundesverband österreichischer Wildhalter rufen daher alle noch nicht erfassten Sikawildhalter auf, sich bis spätestens 10. August anzumelden.