EU-Parlament mehrheitlich für bessere Herkunftskennzeichnung bei Honig
Die Abgeordneten im Europäischen Parlament haben mit deutlicher Mehrheit für eine Überarbeitung der so genannten "Frühstücks-Richtlinien" gestimmt. 522 Abgeordnete votierten dafür und nur 13 dagegen, wobei ein besonderer Fokus auf dem Honig lag. Anlass dafür gab eine Untersuchung der Europäischen Kommission, wonach von 320 untersuchten Honig-Proben 147 verfälscht waren, die meisten davon aus Nicht-EU-Ländern. Dazu kommen der EU-Kommission zufolge fast 40% der Importe aus China, und nicht selten sei der importierte Honig mit Zuckersirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben und Farbstoff gestreckt. "Ich freue mich, dass das Europäische Parlament so ein klares Signal für mehr und transparentere Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln gesetzt hat", kommentierte Alexander Bernhuber, Chefverhandler im Europäischen Parlament für die Überarbeitung der Frühstücks-Richtlinie, das Abstimmungsergebnis.
Statt der bisherigen pauschalen Angabe "EU-Honig" und "Nicht-EU Honig" soll künftig auf dem Etikett eine genaue Angabe des Herkunftslands und bei Honig-Mischungen der Anteil je Herkunftsland als Prozentsatz angeben werden. "Das Motto ist Transparenz ohne Wenn und Aber. Das hilft auf der einen Seite den Konsumenten, eine informierte Entscheidung zu treffen und schützt auch die heimischen Imker, die durch die Flutung des Marktes mit billigem gefälschtem Honig zunehmend einem unfairen Wettbewerb und enormem Preisdruck ausgesetzt sind", so Bernhuber.
"Mit Fälscherei und Konsumententäuschung ist künftig Schluss", betonte der EU-Abgeordnete. Durch transparentere Herkunftskennzeichnung würden Konsumenten künftig über die Herkunft von Honig genauestens informiert. "Damit legen wir Fälschern das Handwerk und erleichtern es Konsumenten, durch ihre Kaufentscheidung für regionale Produkte einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten", sagte Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament.
Statt der bisherigen pauschalen Angabe "EU-Honig" und "Nicht-EU Honig" soll künftig auf dem Etikett eine genaue Angabe des Herkunftslands und bei Honig-Mischungen der Anteil je Herkunftsland als Prozentsatz angeben werden. "Das Motto ist Transparenz ohne Wenn und Aber. Das hilft auf der einen Seite den Konsumenten, eine informierte Entscheidung zu treffen und schützt auch die heimischen Imker, die durch die Flutung des Marktes mit billigem gefälschtem Honig zunehmend einem unfairen Wettbewerb und enormem Preisdruck ausgesetzt sind", so Bernhuber.
"Mit Fälscherei und Konsumententäuschung ist künftig Schluss", betonte der EU-Abgeordnete. Durch transparentere Herkunftskennzeichnung würden Konsumenten künftig über die Herkunft von Honig genauestens informiert. "Damit legen wir Fälschern das Handwerk und erleichtern es Konsumenten, durch ihre Kaufentscheidung für regionale Produkte einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten", sagte Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament.
Begriff "Marmelade" kehrt nach 22 Jahren zurück
Der in Deutschland und Österreich verbreitete Begriff "Marmelade" darf nun nach 22 Jahren Verbot offiziell wieder verwendet werden. "Die Bezeichnung 'Marmelade', war seither nur für Zitrusfrüchte erlaubt und das hat für viel Kopfschütteln gesorgt", so Bernhuber.
Die bisherige Regelung erlaubte die Bezeichnung Marmelade auf Druck der Briten nur für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten, wie der mehr oder weniger bitteren traditionellen Orangenmarmelade in Großbritannien. Deshalb mussten im Supermarkt Brotaufstriche aus eingekochten Früchten "Konfitüre" genannt werden. "Damit ist künftig Schluss, die Briten haben die EU ja bekanntlich verlassen", erinnerte Bernhuber.
Der gestern, Dienstag, abgestimmte Bericht definiert die Position des Europaparlaments und bildet die Basis für die demnächst startenden, sogenannten Trilogverhandlungen des EU-Parlaments mit dem Rat der Mitgliedstaaten unter Vermittlung der Europäischen Kommission. Gemeinsames Ziel sei, die Verhandlungen im Frühjahr abzuschließen, damit das Gesetz noch 2024 in Kraft treten könne.
Die bisherige Regelung erlaubte die Bezeichnung Marmelade auf Druck der Briten nur für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten, wie der mehr oder weniger bitteren traditionellen Orangenmarmelade in Großbritannien. Deshalb mussten im Supermarkt Brotaufstriche aus eingekochten Früchten "Konfitüre" genannt werden. "Damit ist künftig Schluss, die Briten haben die EU ja bekanntlich verlassen", erinnerte Bernhuber.
Der gestern, Dienstag, abgestimmte Bericht definiert die Position des Europaparlaments und bildet die Basis für die demnächst startenden, sogenannten Trilogverhandlungen des EU-Parlaments mit dem Rat der Mitgliedstaaten unter Vermittlung der Europäischen Kommission. Gemeinsames Ziel sei, die Verhandlungen im Frühjahr abzuschließen, damit das Gesetz noch 2024 in Kraft treten könne.