EU-Industrieemissionen-Richtlinie: Rinder bleiben außen vor
Das Europaparlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben sich in der Nacht auf Mittwoch über eine neue, entschärfte Industrieemissionen-Richtlinie geeinigt und darin die Rinder, nach vorangegangenen kontroversen Diskussionen, völlig ausgeklammert. Dabei waren im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission deutlich strengere Auflagen und Aufzeichnungspflichten für Betriebe mit mehr als 150 Milchkühen vorgesehen. Der Umweltausschuss des Europaparlaments hatte sich später für eine Grenze ab 300 Milchkühen ausgesprochen. Nun werden die Rinder in der Richtlinie zur Gänze ausgespart. Die EU-Kommission soll im Jahr 2026 über Emissionen aus der Landwirtschaft berichterstatten, anhand dessen gegebenenfalls Änderungen in der Richtlinie vorgenommen werden könnten.
In der vorläufigen Einigung von EU-Parlament und Rat sind folgende Schwellenwerte für die Tierhaltung vorgesehen: 350 Großvieheinheiten (GVE) für Schweine, 280 GVE für Geflügel (300 für Legehennen) und 380 GVE für gemischte Betriebe. Extensive landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltung für den häuslichen Gebrauch sollen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sein. Die neuen Regeln würden schrittweise angewendet, beginnend im Jahr 2030 bei den größten landwirtschaftlichen Betrieben.
Alexander Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament, stellt dazu fest: "Das neue Industrieemissionen-Gesetz schützt die Natur, ohne neue Bürokratie für unsere Unternehmen und unsere Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Wir wollen die Industrieemissionen senken, aber gemeinsam mit unseren Unternehmen und mit unseren Landwirten und nicht gegen sie. Ganz klar wurde festgestellt, dass Kühe keine Industrieanlagen und Rinderhalter keine Industriebetriebe sind. Daher sind Kühe aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Diesem absurden Vorstoß der EU-Kommission konnten wir damit einen Riegel vorschieben, dafür hat die Europäische Volkspartei im Europaparlament eine wesentliche Rolle gespielt."
In der vorläufigen Einigung von EU-Parlament und Rat sind folgende Schwellenwerte für die Tierhaltung vorgesehen: 350 Großvieheinheiten (GVE) für Schweine, 280 GVE für Geflügel (300 für Legehennen) und 380 GVE für gemischte Betriebe. Extensive landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltung für den häuslichen Gebrauch sollen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sein. Die neuen Regeln würden schrittweise angewendet, beginnend im Jahr 2030 bei den größten landwirtschaftlichen Betrieben.
Alexander Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament, stellt dazu fest: "Das neue Industrieemissionen-Gesetz schützt die Natur, ohne neue Bürokratie für unsere Unternehmen und unsere Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Wir wollen die Industrieemissionen senken, aber gemeinsam mit unseren Unternehmen und mit unseren Landwirten und nicht gegen sie. Ganz klar wurde festgestellt, dass Kühe keine Industrieanlagen und Rinderhalter keine Industriebetriebe sind. Daher sind Kühe aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Diesem absurden Vorstoß der EU-Kommission konnten wir damit einen Riegel vorschieben, dafür hat die Europäische Volkspartei im Europaparlament eine wesentliche Rolle gespielt."