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Dokumentation am Bio-Betrieb (Teil 1)

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11.03.2025 | von Bernhard Ottensamer, akad. BT

Die betriebliche Dokumentation am Bio-Betrieb ist entscheidend für die Qualitätssicherung biologischer Erzeugnisse und den Schutz der Konsument:innen. Die EU-Bio-Verordnung EU (VO) 218/848 bildet die gesetzliche Grundlage.

Trotz des bürokratischen Aufwands (und ohne diesen zu verteidigen), sollten diese Aufzeichnungen auch für Monitoring und Weiterentwicklung des Betriebs genutzt werden.

Es gibt keine festen Formvorschriften für die Dokumentation, aber Vorlagen der Kontrollstellen sind vorteilhaft (Kontrollorgane sind damit vertraut). Elektronische Aufzeichnung z.B. mit dem ÖDüPlan Plus ist auch möglich. Sofern die erforderlichen Punkte der Aufzeichnungspflicht erfüllt werden, ist die Dokumentationspflicht eingehalten.

Das Pflanzenbau-Journal

Im Pflanzenbaujournal sind alle Maßnahmen zu erfassen, die auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche (Acker, Grünland, Dauerkultur) gesetzt werden.
Bild1_Wesentlich am Biio-Betrieb - Betriebsmittelkatalog und Pflanzenbaujournal.jpg © LK OÖ/Ottensamer
Wesentlich am Bio-Betrieb – Betriebsmittelkatalog und Pflanzenbaujournal. © LK OÖ/Ottensamer

Ackerbau (je Feldstück bzw. Schlag und Kultur)

  • Aussaat
Es sind das Datum der Aussaat, verwendetes Saatgut (Sorte, Status, wenn durchgeführt Beize) und die Saatgutmenge (kg/ha oder Korn/ha) zu dokumentieren. Wird Nachbausaatgut verwendet, ist es (zur Rückverfolgbarkeit) zu erfassen.
  • Düngung
Es sind das (Ausbring-)Datum, die Art (Gülle, Festmist, weicherdiges Rohphosphat usw.) und Menge (m³/ha, t/ha, kg/ha, l/ha usw.) an verwendeten Düngemitteln (eigene Wirtschaftsdünger, zugekaufte Wirtschafts- oder organische Dünger, erlaubte mineralische Dünger) zu erfassen.
Für Ackerfutterflächen reicht die Dokumentation wie bei Dauergrünland.
  • Pflanzenschutz
Jeder Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist aufzuzeichnen. Hier sind auch Art, Menge und Ausbringdatum zu dokumentieren.
Es ist zu beachten, dass im Bereich Pflanzenschutz eine strengere Dokumentation aus anderen Gesetzen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz gilt. Werden Pflanzenschutzmittel auf Feldstücken ausgebracht, muss auch an die richtige Codierung im MFA (PSMBIO) gedacht werden. Oftmals ist hier eine Korrektur des MFA notwendig!
Mechanische Beikrautregulierung (Striegeln, Hacken usw.) ist nicht verpflichtend aufzuzeichnen.
  • Ernte
Im Bereich der Ernte ist das Datum der Ernte zu dokumentieren.
Zusätzliche Vorgaben zur Ernte sind im Absatz Ernte- und Vermarktungsmengen angeführt.
Bild2_Erntedatum_Menge und Verwendung sind zu dokumentieren.jpg © BWSB
Erntedatum, Menge und Verwendung sind zu dokumentieren. © BWSB

Dauergrünland/Ackerfutter

  • Düngemaßnahmen
Bei der Verwendung von betriebseigenem Dünger (z.B. Gülle) reicht in der Dokumentation ein genereller Eintrag (z.B. Düngung nach jedem Schnitt). Werden betriebsfremde Düngemittel (Rohphosphat, Kalk, zugekaufter Wirtschaftsdünger) eingesetzt, sind Art, Menge und Düngezeitpunkt auf den jeweiligen Flächen aufzuzeichnen.
Je differenzierter die Düngung der Flächen ist, sind auch die Aufzeichnungen exakter zu führen.
  • Nachsaat/Neuansaat
Bei Ansaat-Maßnahmen sind das Datum, Saatgutmischung (Status) und -menge je Hektar in der Dokumentation erforderlich.
Bild3_Düngeaufzeichnungen sind auch von Bio-Betrieben zu führen.jpg © LK OÖ/Referat Biolandbau
Düngeaufzeichnungen sind auch von Bio-Betrieben zu führen. © LK OÖ/Referat Biolandbau

Dauerkulturen

  • Pflanztermin
Werden Dauerkulturflächen (z.B. Obst, Hopfen, Spargel usw.) neu angelegt, ist der (Aus-)Pflanztermin der Jungpflanzen zu erfassen.
  • Pflanzenschutz
Jeder Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist aufzuzeichnen. Hier sind Art, Menge und Ausbringdatum zu dokumentieren. Da speziell bei Dauerkulturen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gängige Praxis ist, muss auf eine sorgfältige Dokumentation geachtet werden.

Es ist zu beachten, dass im Bereich Pflanzenschutz eine strengere Dokumentation aus anderen Gesetzen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz gilt. Werden Pflanzenschutzmittel auf Feldstücken ausgebracht, muss auch an die richtige Codierung im MFA (PSMBIO) gedacht werden. Oftmals ist hier eine Korrektur des MFA notwendig!
  • Düngemaßnahmen
Es sind das (Ausbring-)Datum, die Art (organische N-Dünger, Flüssigdünger usw.) und Menge (m³/ha, t/ha, kg/ha, l/ha usw.) an verwendeten Düngemitteln (zugekaufte Wirtschafts- oder organische Dünger, erlaubte mineralische Dünger) zu erfassen.
  • Ernte
Es ist der Erntetermin der Dauerkultur zu dokumentieren. Zusätzlich sind auch bei Dauerkulturen die Erntemenge und die vermarktete Menge (inkl. Käufer) im Rahmen der Ernte- und Vermarktungsaufzeichnungen festzuhalten.

Zusätzlich notwendige Aufzeichnungen im Bereich Pflanzenbau:

Fruchtfolgeplan

Vom Bio-Betrieb ist im Ackerbau ein Fruchtfolgeplan zu führen. Dieser soll sicherstellen, dass eine für den Biolandbau geeignete Fruchtfolge eingehalten wird. Es ist dazu die zeitliche Abfolge der unterschiedlichen Kulturen und Zwischenfrüchte nachvollziehbar über die vergangenen und auch zukünftigen Wirtschaftsjahre auf den einzelnen Schlägen zu erfassen. Dazu kann auch der jeweilige Mehrfachantrag bzw. die vergangenen Mehrfachanträge dienen.

Wesentlich in der Fruchtfolgegestaltung sind der Erhalt und die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bzw. der Pflanzengesundheit und auch die Vorbeugung gegenüber Schadorganismen.

Ernte-, Vermarktungsmengen

Es sind das Erntedatum, die geernteten Mengen der Kulturen (ausgenommen Ackerfutter) zu dokumentieren und zusätzlich ist die Verwendung der geernteten Ware anzugeben (Verfütterung am eigenen Betrieb, Direktvermarktung, Verkauf an Händler). Bei Verkauf sind die Verkaufsmenge und der Käufer mit beiliegendem Lieferschein bzw. Rechnung zu dokumentieren.

Betriebsmittelzugänge

Betriebsmittel jeder Art (Düngemittel, Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel, Futtermittel, Desinfektionsmittel und Lagerschutzmittel usw.), die auf den Bio-Betrieb zugekauft bzw. auf den Betrieb gebracht werden, sind zu dokumentieren. Dazu ist die Rechnung bzw. Lieferschein aufzubewahren und der Kontrolle vorzulegen.

Im Bereich Saatgut sind auch die Saatgut-Anhänger und bei konventionell unbehandeltem Saatgut die Ausnahmegenehmigung beizulegen.

Checkliste Vorsorgemaßnahmen

Ein besonderer Hinweis gilt der Checkliste Vorsorgemaßnahmen, die von jedem Bio-Betrieb ausgefüllt sein muss. Diese Checkliste umfasst die wesentlichen Bereiche in Verfügungsgewalt des landwirtschaftlichen Betriebs, wo die Vorsorgemaßnahmen lt. Bio-Verordnung anzuwenden sind.

Diese Checkliste hat bei der Bio-Kontrolle aufzuliegen und ist grundsätzlich einmalig innerhalb einer Förderperiode auszufüllen. Falls sich wesentliche Bereiche des Betriebs ändern (z.B. Vergabe Lohnverarbeitung, Zupachten von Flächen o.ä.), ist die Checkliste zu aktualisieren.

Die Checkliste Vorsorgemaßnahmen steht auf lk-online (Rubrik Bio) und auch auf den Websites der Bioverbände und Biokontrollstelle zum Download bereit.

Verbandsmitglieder von Bio Austria sollten zudem den aktuellen Biodiversitätsrechner bei der Kontrolle bereithalten.

Downloads zum Thema

  • Checkliste Vorsorgemaßnahmen FINAL 2.1 PDF 528,32 kB

Links zum Thema

  • Onlineseminar: Gut vorbereitet in die Biokontrolle | LFI Oberösterreich
  • Vorsorgemaßnahmen am Bio-Betrieb umsetzen
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Doku-Pflicht Biobetriebe: Betriebs- und schlagbezogene Aufzeichnungen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“

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Weitere Fachinformation

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  • Dokumentation am Bio-Betrieb (Teil 1)
  • Bio aktuell - was ab 2025 zu beachten ist
  • Biologische Tierhaltung: Folgende rechtliche Vorgaben sind ab 2024 zu beachten
  • Ergänzungen zum Fahrplan ab 2023
  • Rechtliche Anpassungen in BIO ab 2023
  • Änderungen beim Einsatz von nichtbiologischem Grünlandsaatgut ab 2023
  • Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2023
  • Ein Fahrplan durch die neue EU-Bio-Verordnung

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