Bandur - künftig geänderte Aufwandmenge
Tatsächlich gab es bei Bandur eine Zulassungsänderung, sodass die Aufwandmenge künftig mit 2 l/ha begrenzt ist.
Für Originalgebinde (Firma Bayer), die vor der Abverkaufsfrist gekauft wurden (24. Juli 2024), gilt eine Aufbrauchsfrist bis 24. Juli 2025 - d.h. diese Ware ist mit einer Aufwandmenge von 4,5 l/ha etikettiert und darf auch bis 24. Juli 2025 mit 4,5 l/ha ausgebracht werden (gilt ggf. nicht für div. Parallelzulassungen).
Gebinde, die nach der Abverkaufsfrist gekauft werden, sind dann bereits mit einem entsprechenden Etikett, auf dem die Aufwandmenge von 2 l/ha angedruckt ist, versehen.
Daher unbedingt den Aufdruck am Etikett beachten!
Für Originalgebinde (Firma Bayer), die vor der Abverkaufsfrist gekauft wurden (24. Juli 2024), gilt eine Aufbrauchsfrist bis 24. Juli 2025 - d.h. diese Ware ist mit einer Aufwandmenge von 4,5 l/ha etikettiert und darf auch bis 24. Juli 2025 mit 4,5 l/ha ausgebracht werden (gilt ggf. nicht für div. Parallelzulassungen).
Gebinde, die nach der Abverkaufsfrist gekauft werden, sind dann bereits mit einem entsprechenden Etikett, auf dem die Aufwandmenge von 2 l/ha angedruckt ist, versehen.
Daher unbedingt den Aufdruck am Etikett beachten!