AMA Hauptauszahlung für das Antragsjahr 2025
Damit erfolgt auch 2025 - wie bisher - die Auszahlung des überwiegenden Teils der Gelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch im aktuellen Kalenderjahr. Im EU-Vergleich erfolgt dadurch die Auszahlung sehr früh und die österreichischen Betriebe sind unter den Ersten die Mittel aus der GAP für das Antragsjahr 2025 erhalten.
Eine Sonderstellung haben bei den Auszahlungshöhen die vier Maßnahmen der Öko-Regelung, welche im Rahmen des ÖPUL abgewickelt werden, jedoch Teil der Direktzahlungen sind. Diese Maßnahmen haben keinen fixen Prämiensatz, sondern abhängig von der Teilnahme eine mögliche Bandbreite als Prämie. Für die Öko-Regelungen System Immergrün, Tierwohl - Weide und Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen werden im Dezember 75% der Untergrenze des Prämienbandes ausbezahlt. Der jeweils restliche Betrag, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Beantragung, sowie die Öko-Regelung Zwischenfruchtanbau zur Gänze, wird im Juni 2026 ausbezahlt. Die Restzahlung der 25% für ÖPUL und Ausgleichszulage erfolgt ebenfalls im Juni 2026.
Ebenso mitberücksichtigt werden bei dieser Auszahlung etwaige Nachberechnungen aus vorangegangenen Jahren für Direktzahlungen, Ausgleichszulage sowie ÖPUL. Die 2024 durchgeführte Erhöhung der Prämiensätze des ÖPUL (exkl. Öko-Regelungen) um 8% sowie der Ausgleichszulage um 8% bzw. 14% wird weiterhin gewährt. Zusätzlich zu den Zahlungen im Rahmen der GAP zahlt die AMA am 18. Dezember die Rückvergütung der CO2 Bepreisung sowie die temporäre Agrardieselrückvergütung für das Jahr 2025 aus.
Eine Sonderstellung haben bei den Auszahlungshöhen die vier Maßnahmen der Öko-Regelung, welche im Rahmen des ÖPUL abgewickelt werden, jedoch Teil der Direktzahlungen sind. Diese Maßnahmen haben keinen fixen Prämiensatz, sondern abhängig von der Teilnahme eine mögliche Bandbreite als Prämie. Für die Öko-Regelungen System Immergrün, Tierwohl - Weide und Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen werden im Dezember 75% der Untergrenze des Prämienbandes ausbezahlt. Der jeweils restliche Betrag, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Beantragung, sowie die Öko-Regelung Zwischenfruchtanbau zur Gänze, wird im Juni 2026 ausbezahlt. Die Restzahlung der 25% für ÖPUL und Ausgleichszulage erfolgt ebenfalls im Juni 2026.
Ebenso mitberücksichtigt werden bei dieser Auszahlung etwaige Nachberechnungen aus vorangegangenen Jahren für Direktzahlungen, Ausgleichszulage sowie ÖPUL. Die 2024 durchgeführte Erhöhung der Prämiensätze des ÖPUL (exkl. Öko-Regelungen) um 8% sowie der Ausgleichszulage um 8% bzw. 14% wird weiterhin gewährt. Zusätzlich zu den Zahlungen im Rahmen der GAP zahlt die AMA am 18. Dezember die Rückvergütung der CO2 Bepreisung sowie die temporäre Agrardieselrückvergütung für das Jahr 2025 aus.