Zusammenarbeit in der Landwirtschaft zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Biodiversität – Einreichung bis 21. Juni 2023

Der Zustand der Biodiversität ist laut 6. Sachstandbericht des IPCC weltweit immensem Druck ausgesetzt. Die Biologische Vielfalt nimmt auch in Österreich vielerorts ab. Gründe dafür finden sich einerseits in klimawandelinduzierten Veränderungen der Lebensräume und des Wasserhaushaltes, sowie durch den fortschreitenden Flächenverbrauch und -versiegelung, andererseits aber auch durch Optimierungs- und Aufgabetendenzen der landwirtschaftlichen Nutzung. Dabei trägt eine standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung maßgeblich zum Erhalt der kleinräumigen und vielfältigen Kulturlandschaft bei. Dementsprechend steht im Zentrum dieser Maßnahme die innovative Zusammenarbeit zu Erhalt und Entwicklung hochwertiger biodiversitätsrelevanter landwirtschaftlich geprägter Lebensräume. Die Wirksamkeit auf die diversen Biodiversitätsaspekte stehen dabei im Vordergrund. Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit:
- der Aufbau einer Kooperationsstruktur und die laufende Zusammenarbeit für eine biodiversitätsförderliche Landwirtschaft
- die Aufbereitung und Umsetzung von zielgruppenorientierten Angeboten und die aktive Einbindung der Zielgruppen
- die Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Grundlagen zur Bemessung und Sichtbarmachung einer biodiversitätswirksamen Landwirtschaft
- Wiederherstellung von biodiversitätsrelevanten Lebensräumen inlandwirtschaftlichen Ökosystemen
Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen folgender Programme und Strategien gelegt werden:
- Biodiversitätsziel im GAP-Strategieplan 2023-2027
- Zielsetzungen für den Landwirtschaftsbereich in der nationale Biodiversitätsstrategie 2030+
- Regionen-Strategie „Meine Region – unser Weg“ – insbesondere Themenbereich 1 „Lebensräume attraktiv gestalten: Flächeninanspruchnahme reduzieren – Boden schützen“, Handlungsfeld „Außenbereiche schützen“
Potenzielle Fördergegenstände
Folgende Fördergegenstände sind im vorliegenden Aufruf im Rahmen Kooperationsprojekten förderfähig:
- Zusammenarbeit von neuen oder bestehenden Kooperationen
- Aufbau und Betrieb von zumindest den Kooperationspartnern zugänglichen Daten, Wissens- und Kommunikations-Plattformen
- Erstellung und Umsetzung von Studien, fachlichen Grundlagen und Ausarbeitung von Strategien und Konzepten sowie Durchführung von Pilotprojekten
- Praktischen Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen wie bspw. Investitionen in Pflanzgut und Materialien für Trockensteinmauerbau oder Maschinenspesen für Wiedervernässungsmaßnahmen
- Ausrichtung und Durchführung von Prämierungen und Wettbewerben (nur im direkten Zusammenhang mit dem Kooperationsprojekt)
- Öffentlichkeitsarbeit und PR-Maßnahmen, Information-, Vernetzungs- und bewusstseinsbildende Maßnahmen sowie weiterbildende und beratende Maßnahmen in Bezug zum Projekt
- Veranstaltung von Tagungen und Konferenzen, Workshops, Seminaren, Exkursionen, Betriebsbesuche, Begehungen, geführte Wanderungen und/oder Teilnahme an Ausstellungen und Messen für die Zielgruppe der jeweiligen Kooperation
Weitere Informationen
Förderwerber: Es werden ausschließlich Kooperationen aus mindestens zwei Kooperationspartner:innen unterstützt, die sich zu einer neuen Kooperation zusammenfinden oder als bestehende Kooperation neue gemeinsame Tätigkeiten umsetzen.
Fördersätze: Die Förderung wird als Zuschuss zu den förderfähigen Investitions-, Sach- und Personalkosten im Ausmaß von 80 % gewährt. Bei Themen in hohem öffentlichen Interesse kommt ein Fördersatz von 100 % zur Anwendung.
Fördergrenzen: Die Förderobergrenze für die einzelne Projekteinreichung liegt bei € 400.000,-. Die Förderuntergrenze für die einzelne Projekteinreichung liegt bei € 50.000,-.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten für Infrastruktur (insbesondere IT) und die technische Ausstattung in Zusammenhang mit dem Kooperationsprojekt.
Fördersätze: Die Förderung wird als Zuschuss zu den förderfähigen Investitions-, Sach- und Personalkosten im Ausmaß von 80 % gewährt. Bei Themen in hohem öffentlichen Interesse kommt ein Fördersatz von 100 % zur Anwendung.
Fördergrenzen: Die Förderobergrenze für die einzelne Projekteinreichung liegt bei € 400.000,-. Die Förderuntergrenze für die einzelne Projekteinreichung liegt bei € 50.000,-.
Förderfähige Kosten: Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten für Infrastruktur (insbesondere IT) und die technische Ausstattung in Zusammenhang mit dem Kooperationsprojekt.
Ziel des Förder-Calls
Ziel dieses Förderaufrufes ist es, die verschiedenen Dimensionen der Biodiversität (Artenvielfalt, Habitatvielfalt, genetische Vielfalt sowie die funktionale Vielfalt) in der österreichischen Landwirtschaft zu stärken. Denn eine nachhaltige Landwirtschaft, die auf agrarökologischen Praktiken basiert und mit den natürlichen Ressourcen sparsam umgeht, sichert Produktionsgrundlagen, fördert die Biodiversität und wird damit auch der wachsenden gesellschaftlichen Nachfrage nach nachhaltigen Lebensmittelsystemen gerecht. Es werden neue Kooperationen unterstützt, die die biodiversitätsfördernde landwirtschaftliche Produktion als auch deren vor- bzw. nachgelagerte Wertschöpfung verbessern. Hier werden insbesondere auch agrarökologische Konzepte, wie zum Beispiel innovative Formen des reduzierten Betriebsmitteleinsatzes und die Schaffung von Trittsteinbiotopen berücksichtigt. Durch die Kooperation werden innovative und qualitative Ergänzungen zu bestehenden biodiversitätsfördernden Angeboten - etwa im Rahmen der Biologischen Landwirtschaft oder des nationalen Agrarumweltprogramms ÖPUL- mit lokaler, regionaler sowie internationaler Relevanz für die Biodiversität in der Landwirtschaft geboten.