Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel ab 1. Juli 2026
Die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes von 4,9% ab 1. Juli 2026 auf ausgewählte Nahrungsmittel ist beschlossen, der endgültige Gesetzesbeschluss und die Kundmachung bleiben noch abzuwarten. Der neue ermäßigte Umsatzsteuersatz von 4,9% auf ausgewählte Nahrungsmittel gilt für den Lebensmittelhandel bzw. die regelbesteuerte Land- und Forstwirtschaft (z.B. USt-Option, Buchführungspflicht, "gewerbliche Direktvermarkter") - entlang der gesamten Lieferkette. Nicht umfasst ist die umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirtschaft. Das Bundesministerium für Finanzen hat in diesem Zusammenhang einen Fragen-Antworten-Katalog zu den diesbezüglichen technischen, umsatzsteuerlichen, zolltarifarischen Fragen sowie Details iZm der Registrierkassensicherheitsverordnung aufgelegt.
LBG Österreich empfiehlt betroffenen Unternehmen eine frühzeitige Koordinierung der damit verbundenen notwendigen Umstellungen in der Registrierkasse, im Warenwirtschaftssystem, der Buchhaltung sowie ggf. der Preisauszeichnung.
LBG Österreich empfiehlt betroffenen Unternehmen eine frühzeitige Koordinierung der damit verbundenen notwendigen Umstellungen in der Registrierkasse, im Warenwirtschaftssystem, der Buchhaltung sowie ggf. der Preisauszeichnung.