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Totschnig/Moosbrugger/Strasser/Stammler: AMA-Novelle stärkt regionale Produkte

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16.11.2022 | von Mag. Claudia Jung-Leithner

Ministerrat beschließt neues AMA-Gesetz: Marketingbeitragssystem wird breit und zukunftorientiert aufgestellt.

Das isst Österreich_regionale Lebensmittel.jpg © Kaiser/LK Burgenland
Heute hat der Ministerrat die Novelle des AMA-Gesetzes beschlossen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger, der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Nationalrat Georg Strasser und Mitglied des Landwirtschaftsausschusses Nationalrat Clemens Stammler betonen, dass das Marketingbeitragssystem damit breit und zukunftsorientiert aufgestellt wird.

Totschnig: Bessere Bewerbung regionaler Produkte durch breites Marketingbeitragssystem

"Wir brauchen ein effizientes und leistungsstarkes Marketing, um die qualitativ hochwertigen Lebensmittel der Bäuerinnen und Bauern bestmöglich bewerben zu können. Diese wichtige Aufgabe erfüllt die AMA-Marketing sehr erfolgreich. Um dieses System auf stabile Beine zu stellen, ist eine Weiterentwicklung notwendig. In den vergangenen Jahren haben wir daher gemeinsam mit der Branche, dem Koalitionspartner und der Interessensvertretung intensiv an der AMA-Gesetzesnovelle gearbeitet - jetzt ist sie fertig", so Landwirtschaftsminister Totschnig. "Indem künftig alle einen Beitrag leisten, kann die AMA-Marketing unsere regionalen Produkte noch besser bewerben, die Informationsvermittlung der Qualität optimieren und so mehr Wertschätzung für die Leistung der Landwirtschaft erzeugen. Damit setzen wir auch eine Empfehlung des Rechnungshofes um. Danke an alle Beteiligten, die diesen wichtigen Schritt ermöglicht haben und diesen Weg mit uns gehen."

Moosbrugger: Werbung bringt Wertschätzung und Wertschöpfung

"Die österreichische Landwirtschaft produziert beste Qualität und auf höchstem ökologischen Niveau. Diese besonderen Produktionsstandards im pflanzlichen, wie im tierischen Bereich müssen wir auch verstärkt kommunizieren. Nur durch ein gezieltes Aufzeigen aller Mehrleistungen und somit modernes Marketing werden wir die Menschen dafür gewinnen, bewusst zu heimischen Lebensmitteln zu greifen. Jeder Euro, den wir in diesen Bereich investieren, kommt mehrfach zurück und bäuerlichen Familienbetrieben genauso wie der Versorgungssicherheit zu Gute. Werbung bringt Wertschätzung und diese wiederum Wertschöpfung“, hält auch LKÖ-Präsident Moosbrugger fest. „Neben der Produktwerbung müssen wir auch die auf den Agrarflächen erbrachten Leistungen für Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsschutz noch besser kommunizieren und mit dem AMA-Gütesiegel in Verbindung bringen. Daher macht es Sinn, die Flächen stärker als bisher in Kommunikation und Finanzierung zu integrieren. Das neue, nach 27 Jahren erstmals angepasste Beitragssystem trägt den neuen Anforderungen Rechnung - im Sinne der Bauern und von ganz Österreich. Oder wie sagte einst schon der Erfinder Henry Ford: 'Wer nicht wirbt, der stirbt'."

Strasser: Mit AMA-Gesetzesnovelle stärken wir auch AMA-Gütesiegel

"Mit der Novelle des AMA-Gesetzes stärken wir die zentrale Marke der Landwirtschaft - das AMA-Gütesiegel. Es ist Garant für kontrollierte Herkunft aus Österreich und gibt den Konsumenten Sicherheit beim Einkauf. Es ist auch das letzte Siegel, wo wir Bäuerinnen und Bauern noch mit am Verhandlungstisch sitzen. Durch den Vormarsch der Handels-Eigenmarken wird die Herkunft der Produkte im Supermarkt immer anonymer. Deshalb braucht es ein Siegel, das transparent und verlässlich Durchblick gibt", so der Landwirtschaftsausschuss Vorsitzende Nationalrat Georg Strasser. "Seit Jahren fordern Bäuerinnen und Bauern eine flächendeckende Ausweitung des AMA-Gütesiegels auf Brot- und Backwaren. Deshalb haben wir nun auch den Getreidesektor in das System der AMA-Marketing eingebunden. Damit wollen wir all jene entlang der Wertschöpfungskette unterstützen, denen Transparenz bei der Herkunft des verarbeiteten Getreides wichtig ist."

Stammler: Einbeziehung der Marktfrucht/Ackerbaubetriebe ist wichtig

"Die Einbeziehung der Marktfrucht/Ackerbaubetriebe ist mir ein Anliegen! Wir drehen damit an mehreren Schrauben gleichzeitig. Die Werbemaßnahmen im betroffenen Segment werden besser finanzierbar, der Überhang anderer Branchen bei den Beiträgen wie bei Milch wird korrigiert und damit die Landwirtschaft in ihrer ganzen Breite darstellbar. Mit einem ausreichenden Budget der AMA Marketing kann sich die österreichische Landwirtschaft so zeigen wie sie ist, -und wird nicht ausschließlich als Abziehbild für die Werbung des Handels verwendet“, hält auch Nationalrat und Mitglied des Landwirtschaftsausschusses Clemens Stammler fest.

Eckpunkte der AMA-Gesetzesnovelle

Die AMA-Marketingbeiträge wurden seit ihrer Einführung im Jahr 1995 inhaltlich und in der Höhe bis heute weitestgehend unverändert fortgeführt. Mit der Systemumstellung werden erstmals auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen und somit die gesamte landwirtschaftliche Produktion ins Marketing und Beitragssystem eingebunden. Dadurch wird eine breite Etablierung von Maßnahmen möglich, u.a.:
  • Einbindung des gesamten Getreidesektors in das Marketingsystem
  • Stärkung von Almerzeugnissen
  • Ausbau der Qualitäts- und Herkunftssicherung
  • Stärkeres Hervorstreichen der Bedeutung der Landwirtschaft für die Lebensmittelversorgungssicherheit
  • Ausbau des AMA-Gütesiegels auf weitere Bereiche (z.B. breite Etablierung des AMA-Gütesiegels bei Brot und Backwaren)
  • Vermehrte Kommunikation der vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt, Natur, Klima und Tierwohl
  • Weitere Vereinfachungen im Einhebungsprozess der Beiträge

Das Gesamtaufkommen der Marketingbeiträge ergibt sich künftig aus zwei Säulen: Dem neuen einheitlichen Flächenbeitrag (Basisbeitrag) für landwirtschaftliche Nutzflächen und den schon bestehenden Produktbeiträgen für Schlachttiere, Legehennen, angelieferte Milch, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse. Damit beispielsweise für Tierhaltungsbetriebe die Beitragssumme nicht überproportional steigt, werden mit der Einführung des neuen Basisbeitrags bestimmte Produktbeiträge, wie etwa in der Milchvieh- und Rinderhaltung, reduziert oder bei Schafen und Ziegen auf null gesetzt.

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