Tiergesundheitsdatenbank AHDS: Mehr Überblick, bessere Tiergesundheit
Die Vernetzung vorhandener Daten im Tierhaltungs- und Veterinärbereich ist die Grundlage für die Verbesserung von Managementmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Digitale Technologien und datengesteuerte Analysen eröffnen neue Wege, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu optimieren.
Was früher auf Beobachtungen und Erfahrungswerten beruhte, kann heute durch präzise, kontinuierlich gesammelte Daten ergänzt und verbessert werden. Seit 2022 steht Landwirten und Landwirtinnen zusätzlich die Tiergesundheitsdatenbank, das “Animal Health Data Service“ (AHDS), zur Verfügung, die von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) betrieben und gemeinsam mit der Tiergesundheit Österreich (TGO) weiterentwickelt wird. Im AHDS sind betriebsindividuelle Berichte aus dem Tiergesundheitsbereich einsehbar. Unter dem Link https://ahds.ages.at/home kann mit den eAMA-Login-Dateneinsicht in Auswertungen zum Antibiotikaeinsatz, zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung und zur Kälbersterblichkeit am eigenen Betrieb genommen werden.
Im Folgenden werden Hintergründe und Erklärungen zu diesen Berichten kurz dargestellt. Detailinformationen zu den Berichten folgen in den kommenden Ausgaben.
Was früher auf Beobachtungen und Erfahrungswerten beruhte, kann heute durch präzise, kontinuierlich gesammelte Daten ergänzt und verbessert werden. Seit 2022 steht Landwirten und Landwirtinnen zusätzlich die Tiergesundheitsdatenbank, das “Animal Health Data Service“ (AHDS), zur Verfügung, die von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) betrieben und gemeinsam mit der Tiergesundheit Österreich (TGO) weiterentwickelt wird. Im AHDS sind betriebsindividuelle Berichte aus dem Tiergesundheitsbereich einsehbar. Unter dem Link https://ahds.ages.at/home kann mit den eAMA-Login-Dateneinsicht in Auswertungen zum Antibiotikaeinsatz, zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung und zur Kälbersterblichkeit am eigenen Betrieb genommen werden.
Im Folgenden werden Hintergründe und Erklärungen zu diesen Berichten kurz dargestellt. Detailinformationen zu den Berichten folgen in den kommenden Ausgaben.
Antibiotikaeinsatz
Tierärzte und Tierärztinnen melden entsprechend der Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung einmal jährlich die Antibiotikamengen, die sie an landwirtschaftliche Betriebe abgeben. Diese Daten werden von der AGES ausgewertet und für jeden Betrieb im AHDS dargestellt. Außerdem wird die Antibiotikakennzahl
(“nDDDvet“) errechnet, die aussagt, an wie vielen Tagen im Jahr jedes Tier des eigenen Betriebes theoretisch mit der abgegebenen Menge Antibiotika hätte behandelt
werden können. Ein Vergleich, das sogenannte “Benchmarking“, mit allen anderen Betrieben der gleichen Nutzungsrichtung zeigt, ob der Antibiotikaeinsatz am Betrieb besonders hoch ist und ob Handlungsbedarf besteht.
Schlachtbefunddatenmonitoring
Jedes Tier, das geschlachtet wird, wird vor der Schlachtung von einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin entsprechend den Vorgaben der Fleischuntersuchungsverordnung
untersucht. Im Anschluss an die Schlachtung wird auch der Schlachtkörper befundet. Die erhobenen Feststellungen werden an das Verbraucherinformationssystem (VIS) gemeldet. Im AHDS werden die Feststellungen für jeden Betrieb zusammengefasst,
grafisch und statistisch aufbereitet und eine Auswertung der Daten am Schlachttag, eine Quartalsstatistik sowie ein jährliches Benchmarking angeboten. So kann man sehr rasch erkennen, wo Probleme bei der Tiergesundheit liegen konnten, und auch ein Vergleich mit anderen Betrieben ist möglich.
Kälbersterblichkeit
Die Kälbersterblichkeit ist ein wichtiger Indikator für die Kälbergesundheit am Betrieb. Die Datengrundlage ist die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, die durch die Rinderkennzeichnungsverordnung 2008 geregelt ist. In Tabellenform
werden für jeden Rinderhalter bzw. jede Rinderhalterin die Gesamtzahl der Geburten
innerhalb eines Jahres sowie spezifische Sterblichkeitsraten in unterschiedlichen Altersstufen (Totgeburten, Verendungen zwischen dem 3. und 60. Lebenstag,
Verendungen zwischen dem 61. und 180. Lebenstag und die Gesamtsterblichkeit)
bereitgestellt. Weiters wird ein Hinweis darauf gegeben, welche wirtschaftlichen
Auswirkungen verendete Kälber auf den eigenen Betrieb haben.
Transportfähigkeit
Seit dem 1. Janner 2025 ist die Transportfähigkeit von Kälbern in andere Mitgliedstaaten ab einem Alter von drei Wochen bis zu einem Alter von vier Wochen nur dann gegeben, wenn im abgebenden Tierbestand eine gute Kälbergesundheit im Rahmen einer regelmäßigen tierärztlichen Bestandsbetreuung vorliegt. Die
Kälbersterblichkeit ist die einzige Kennzahl zur Beurteilung der Kälbergesundheit, die in der Praxis auf allen Betrieben zur Verfügung steht. Als Betriebe mit guter Kälbergesundheit wurden all jene definiert, die in einem Durchrechnungszeitraum von 36 Monaten eine Kälbersterblichkeit von max. 8% aufweisen. Als optimal gilt hierbei ein Wert bis zu 3%. Eine Sterblichkeit über 8% führt zur Qualifikation als Betrieb mit
unzureichender Kälbergesundheit. In diesem Fall ist ein Verbringen der Kälber ins Ausland nur mehr ab einem Alter von vier Wochen zulässig. Im AHDS wird die Transportfähigkeit in Form einer Ampel dargestellt.
Kälbersterblichkeit ist die einzige Kennzahl zur Beurteilung der Kälbergesundheit, die in der Praxis auf allen Betrieben zur Verfügung steht. Als Betriebe mit guter Kälbergesundheit wurden all jene definiert, die in einem Durchrechnungszeitraum von 36 Monaten eine Kälbersterblichkeit von max. 8% aufweisen. Als optimal gilt hierbei ein Wert bis zu 3%. Eine Sterblichkeit über 8% führt zur Qualifikation als Betrieb mit
unzureichender Kälbergesundheit. In diesem Fall ist ein Verbringen der Kälber ins Ausland nur mehr ab einem Alter von vier Wochen zulässig. Im AHDS wird die Transportfähigkeit in Form einer Ampel dargestellt.
Datenschutz
Jeder Landwirt bzw. jede Landwirtin kann nur die Berichte des eigenen Betriebes sehen. Andere Personengruppen haben keinen Zugriff auf diese individuellen Berichte! Landwirte und Landwirtinnen können jedoch dem betreuenden Tierarzt bzw. der Tierärztin Einblick in die Berichte gewähren. Dazu steht entweder ein Datenfreigabesystem im AHDS zur Verfügung, oder der Freigabe wird im Rahmen einer Teilnahme an einem TGD-Programm, wie etwa dem TGD-Programm “Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring“, zugestimmt.
Nutzen der Daten
Das regelmäßige Sichten sowie die Integration der Daten in die tierärztliche Bestandsbetreuung ermöglichen ein Erkennen von Problemen. Besonders der Vergleich mit anderen Betrieben zeigt klar, wo Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam mit dem betreuenden Tierarzt bzw. der betreuenden Tierärztin kann nach Ursachen gesucht, Prophylaxe-Maßnahmen ergriffen und das Management verbessert werden. So kann der Einsatz von Arzneimitteln reduziert, Tierleid verhindert, die Produktivität der Bestände optimiert und der hohe Qualitätsstandard unserer Lebensmittel tierischen Ursprungs gewährleistet werden.
In den kommenden Jahren wird das AHDS von der AGES und der Tiergesundheit Österreich weiterentwickelt. Eine Anbindung weiterer Datenbanken und die Vernetzung mit Daten aus dem Tiergesundheitsdienst, dem Rinder Daten Verbund (RDV), aus Laboren und Tierkörperverwertungen ist geplant.
In den kommenden Jahren wird das AHDS von der AGES und der Tiergesundheit Österreich weiterentwickelt. Eine Anbindung weiterer Datenbanken und die Vernetzung mit Daten aus dem Tiergesundheitsdienst, dem Rinder Daten Verbund (RDV), aus Laboren und Tierkörperverwertungen ist geplant.
Fragen zum Einstieg
Auf der Startseite des AHDS finden sich im unteren Bereich unter dem Button “Hilfe und Kontakt“ Anleitungen und Erklärvideos. Dies ist der erste Beitrag einer vierteiligen Artikelserie zur Tiergesundheitsdatenbank AHDS. In den folgenden Ausgaben werden die Auswertungen zu den Themen Antibiotikaeinsatz, Schlachtbefunde und Kälbersterblichkeit im Detail beleuchtet.