TGD-Tarife an Inflation angepasst
Die entsprechende Tarifvereinbarung wurde zwischen der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK) und der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) abgeschlossen und gilt ab 1. Jänner 2026. 2025 gab es keine Anpassung.
Der Tarif für die Betriebserhebungen inklusive Sockelbeträge, Beträge pro GVE und Obergrenze und Zeitaufwand beträgt für 2026 150 Euro pro Stunde netto und errechnet sich aus einem Mischindex aus Agrarpreisindex und Verbraucherpreisindex.
Ziel der Anpassung ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der tierärztlichen Betreuung im TGD-System an aktuelle Kostenentwicklungen anzupassen und gleichzeitig für landwirtschaftliche Betriebe transparente und nachvollziehbare Tarife sicherzustellen. Die Vereinbarung schafft damit sowohl für Tierhalterinnen und Tierhalter als auch für TGD-Tierärztinnen und -Tierärzte eine verlässliche Planungsgrundlage.
Das Tiergesundheitsrecht der EU ist seit mehr als 20 Jahren die zentrale Vorgabe für die Umsetzung von Maßnahmen. Der TGD dient der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit, der Einhaltung einer Reihe von rechtlichen Vorgaben in den Bereichen Tierarzneimittelanwendung und Dokumentation, Qualitätssicherung und Tiergesundheit sowie von Förderprogrammen und der Nachweiserbringung für die meisten Forderungen der Abnehmerinnen und Abnehmer am Markt von tierischen Erzeugnissen wie Milch, Fleisch oder lebenden Tieren. Exporte in viele Drittstaaten wären ohne TGD-Programme im Hintergrund ebenfalls nicht mehr möglich.
Der Tarif für die Betriebserhebungen inklusive Sockelbeträge, Beträge pro GVE und Obergrenze und Zeitaufwand beträgt für 2026 150 Euro pro Stunde netto und errechnet sich aus einem Mischindex aus Agrarpreisindex und Verbraucherpreisindex.
Ziel der Anpassung ist es, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der tierärztlichen Betreuung im TGD-System an aktuelle Kostenentwicklungen anzupassen und gleichzeitig für landwirtschaftliche Betriebe transparente und nachvollziehbare Tarife sicherzustellen. Die Vereinbarung schafft damit sowohl für Tierhalterinnen und Tierhalter als auch für TGD-Tierärztinnen und -Tierärzte eine verlässliche Planungsgrundlage.
Das Tiergesundheitsrecht der EU ist seit mehr als 20 Jahren die zentrale Vorgabe für die Umsetzung von Maßnahmen. Der TGD dient der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit, der Einhaltung einer Reihe von rechtlichen Vorgaben in den Bereichen Tierarzneimittelanwendung und Dokumentation, Qualitätssicherung und Tiergesundheit sowie von Förderprogrammen und der Nachweiserbringung für die meisten Forderungen der Abnehmerinnen und Abnehmer am Markt von tierischen Erzeugnissen wie Milch, Fleisch oder lebenden Tieren. Exporte in viele Drittstaaten wären ohne TGD-Programme im Hintergrund ebenfalls nicht mehr möglich.