Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kleinanzeigen
  • Futtermittel-Plattform
  • Forstprogramme
  • Downloads
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Österreich logo
LK Österreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Österreich
    • Österreich
    • Agrarpolitik
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Aufgaben & Ziele
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Bekanntgaben nach dem LobbyG
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Verbände
      • Karriere
    • Bäuerinnen
    • Wissenstransfer und Innovation
      • Wissenstransfer und Innovation
      • Internationale Projekte (DE)
      • International Projects (EN)
      • Speeding Up Innovation
    • Presse
      • Presse
      • Presse-Aussendungen
      • Ansprechpartner
      • Zeitungen der Landwirtschaftskammer
    • Videos
    • Publikationen
    • anzeigen.lko.at
    • Newsletter
    • Wetter
    • Kontakt
    • English Version
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse, Obst, Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen(current)1
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung(current)2
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Pflanzenbauliche Versuche
  1. LK Österreich
  2. Pflanzen
  3. Boden-, Wasserschutz & Düngung

Schwimmdecke auf separierter Gülle - vor fünf Jahren wurde im Endlager das letzte Mal gerührt!

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
21.10.2025 | von DI Franz Xaver Hölzl

Renate und Andreas Ortner aus St. Oswald bei Freistadt separieren ihre Rindergülle seit dem Jahr 2016 und streuen das Feststoffseparat seit zehn Jahren in die Liegeboxen ein. Sie wenden seit dem Jahr 2020 Schleppschuhtechnik bei der Gülleausbringung an. Neben der Nährstoffeffizienz und der Futterqualität ist für sie ein ganz wichtiger Faktor die weitgehende Reduktion der Geruchsbelästigung und dadurch geringere Nachbarschaftskonflikte. Die große Güllegrube (Endlager) ist offen und mittels Schwimmdecke ohne einen Rührvorgang ganzjährig flexibel abgedeckt.

Renate_Andreas_Ortner.jpg © BWSB/Hölzl
Renate und Andreas Ortner versuchen, ihren Betrieb möglichst bodenschonend zu bewirtschaften und dabei die Ammoniak-Emissionen zu minimieren. © BWSB/Hölzl
Renate und Andreas Ortner, Eltern von vier Söhnen zwischen 12 und 19 Jahren, bewirtschaften einen Milchviehbetrieb mit eigener Nachzucht. Die Futtergrundlage für ihre Tiere wird auf ca. 86,5 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, davon 33,5 ha Grünland und 53 ha Ackerland, produziert. Auf der Ackerfläche werden ca. 50% Wintergetreide (Winterweizen, Wintertriticale, Wintergerste), etwa 40% Silomais und 10% Feldfutter angebaut.

Um die Grünlandbestände fit zu halten, wird möglichst hoch zwischen 8 und 10 cm gemäht und regelmäßig mit Eigenmischungen, basierend auf den gängigen Intensivmischungen, nachgesät. Die Grünlandmahd erfolgt mit Mähaufbereiter. Die weitere Silagebereitung erfolgt mit möglichst wenigen Manipulationsschritten, indem auf den Kreiselheuer komplett verzichtet wird. Mit diesen Maßnahmen und einer optimierten Düngung wird eine bestmögliche Grundfutterqualität erzielt. "Seit wir separierte Gülle mittels Schleppschuh ausbringen, hält sich der Kleeanteil in den Grünlandbeständen besser“, stellt Andreas Ortner fest.

Die Ackerflächen werden seit über 20 Jahren pfluglos, vorrangig mittels Scheibeneggen und bei Bedarf mittels Grubber bearbeitet. Zwischenfrüchte sind fixer Bestandteil der Fruchtfolge. Der Anbau der Kulturen erfolgt in Form von Mulch- oder Direktsaaten mit möglichst wenigen Überfahrten.
Triticale-Direktsaat.jpg © BWSB/Hölzl
Direkt in die Zwischenfrucht gesäter Triticale-Bestand. © BWSB/Hölzl
"Bodenstruktur und das Bodenleben sind uns ein ganz wichtiges Anliegen. Daher haben wir uns für den Gülletransport auf der Straße ein 21 m3 fassendes Zubringerfass zugelegt. Somit können wir die bodenschonende Technik mit den auf dem Güllefass und den Traktoren installierten Reifendruckregelungsanlagen optimal ausnutzen. Weiters wurde auch die Schlagkraft erheblich erhöht“, berichten Renate und Andreas.

Die Rinderherde besteht aus ca. 85 Holstein-Kühen mit einer Milchleistung von ca. 11.300 kg. Die weiblichen Kälber werden am Betrieb aufgezogen und vorrangig für die eigene Nachzucht verwendet. Die männlichen Kälber werden bis zu einem Alter von sieben Monaten gemästet und im Rahmen des neuen österreichischen AMA-Gütesiegel Premiumprodukts "Kalb rosé Austria" vermarktet. So werden am Betrieb insgesamt etwa 136 GVE gehalten.

Gülleseparierung seit 2016

Renate und Andreas Ortner haben sich von Beginn an federführend an der Freistädter Gülleseparierungsgemeinschaft im Jahr 2016 beteiligt. Seitdem wird das Feststoffseparat möglichst frisch eingestreut. Dabei konnte kein gestiegener Krankheitsdruck festgestellt werden. Andreas Ortner: "Oft wird das Einstreuen von Separat unberechtigt als einfache pauschale Ursache für Gesundheitsprobleme im Stall verantwortlich gemacht." Zu diesem Zeitpunkt hat es für die Separierung noch keine Abgeltung durch das ÖPUL gegeben. Die Ersparnis des doch kostenintensiven Strohzukaufs von etwa 50 bis 60 Strohballen pro Jahr und die bessere Güllewirkung waren die Beweggründe. "Die dicke Gülle hat gerade bei den Folgeschnitten eine schlechte Wirkung gezeigt. Gülleverdünnung kommt bei uns aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage, da wir eine durchschnittliche Feld-Hof-Entfernung von etwa 5 km haben! Daher war für uns die Gülleseparierung eine perfekte Lösung", sagt Andreas Ortner.

4.500 m3 Gülle werden in zwei Gruben gelagert

Dieser Rinderbestand produziert eine Menge von ca. 4.500 m3 ungefähr 1:0,5 verdünnte Gülle im Jahr. Zuerst wird die Gülle vorrangig mittels Schrapper in die abgedeckte, teilweise unter dem Stall und unterhalb der Zufahrt liegende Güllegrube mit einem Fassungsvermögen von 560 m3 befördert. Jeden Monat steht dem Betrieb Ortner der im Jahr 2020 gemeinschaftlich angekaufte Börger-Separator an zwei Tagen zur Verfügung. Da wird die Gülle aus der Vorgrube in etwa 12 bis 13 Stunden in die offene Hauptgrube separiert. "Wenn möglich, wird für die Separierung bestmöglich die 50 kWp große Photovoltaikanlage ausgenutzt. Obwohl die Stromkosten eine untergeordnete Rolle spielen. Denn wenn ich den Strom vom Netz beziehe, so betragen die Kosten etwa 0,20 Euro pro Kubikmeter separierter Gülle“, berichtet Andreas.
Separator.jpg © BWSB/Hölzl
Einmal im Monat wird die Rindergülle mit dem gemeinschaftlich verwendeten, auf einen Anhänger aufgebauten Gerät separiert. © BWSB/Hölzl

Ganzjährige Schwimmdecke auf der offenen Güllegrube

Die Hauptgrube hat einen Durchmesser von 13 m und eine Höhe von 7 m, somit ein Fassungsvermögen von 920 m3. Andreas Orner erzählt: "Diese Grube mit einer Betondecke fest abdecken zu müssen, wäre für uns eine absolut sinnlose und unverständliche gesetzliche Vorschrift gewesen, die neben einem enormen Aufwand mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden gewesen wäre. Mit einer flexiblen Abdeckung durch eine Schwimmdecke, die maximal zwei Mal im Jahr komplett aufgerührt werden darf, komme ich in Zukunft sehr gut zurecht. Denn ich habe seit fünf Jahren die Schwimmdecke in der Hauptgrube, unter der sich großteils separierte, für jeden Düngungstermin stets in optimaler Konsistenz zur Verfügung stehende Gülle befindet, nicht mehr aufgerührt. Falls die Schwimmdecke zu dünn (zum Beispiel unter 20 cm) werden sollte, werden ein paar Kubikmeter nicht separierte Gülle in die Hauptgrube gepumpt.“
Schwimmdecke.jpg © BWSB/Hölzl
Die Schwimmdecke über der separierten Gülle wurde das letzte Mal vor fünf Jahren aufgerührt. © BWSB/Hölzl
Andreas Ortner.jpg © BWSB/Hölzl
Andreas Ortner stellt seinen Betrieb vor. © BWSB/Hölzl
Eine Verbesserungsmaßnahme hat Andreas Ortner in nächster Zeit noch fix am Plan. In die Hauptgrube wird in nächster Zeit eine stationäre Pumpe für die Befüllung des 21 m3 fassenden Zubringerfasses installiert. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das von der Vorgrube kommende Einlaufrohr nach unten unter die Schwimmdecke verlängert. Denn derzeit fließt die separierte Gülle doch mit einiger Geschwindigkeit in die Hauptgrube, platscht bei niedrigen Gülleständen auf die Schwimmdecke und vernässt diese.

Gülleausbringung mittels Schleppschuh seit 2020

Im Jahr 2020 haben Renate und Andreas in die Schleppschuhtechnik investiert. Bis dahin wurde die Gülle mittels Möschaverteiler ausgebracht. Die 15 m breite bodennah streifenförmige Ausbringungstechnik konnte auf das bestehende 17 Jahre alte Güllefass aufgebaut werden. Seitdem wird die gesamte am Betrieb anfallende Gülle mit dem Schleppschuh ausgebracht. Am Grünland wird bewusst etwa eine Woche nach der Ernte zugewartet, um die separierte Gülle in angewachsene Bestände möglichst verlustfrei verteilen zu können.

"Neben der besseren Düngewirkung, insbesondere bei trockenen Wetterperioden, der geringeren Verschmutzung und damit besseren Grundfutterqualität sehe ich den Hauptvorteil dieser Ausbringungstechnik in der wesentlich geringeren Geruchsentwicklung während und nach der Gülleausbringung. Wir haben viele Pachtflächen in der Nähe von Siedlungen und auch unmittelbar an den Golfplatz angrenzend. Die Gülleausbringung war früher immer ein Problem, so erhalten wir bei der Ausbringung von separierter Gülle mittels Schleppschuh gerade von den nichtlandwirtschaftlichen Nachbarn Anerkennung und Zuspruch. Ungläubig und mit Kopfschütteln können sie es kaum glauben, dass Gülle ausgebracht wird und dabei fast keine Geruchsbelästigung gegeben ist.

Dass die teuren Techniken von der öffentlichen Hand unterstützt werden, ist wichtig und richtig. Wir sollten daher alle gemeinsam danach trachten, dass die Abgeltungsfähigkeit auch möglichst lange erhalten bleibt. Das setzt eine zahlreiche freiwillige Teilnahme der Landwirte voraus.

Daneben verstehe ich es gerade im Hinblick auf eine gute Nachbarschaft zwischen Landwirtschaft und der restlichen Bevölkerung im ländlichen Raum nicht, dass die Anwendung und Umsetzung dieser Maßnahmen nicht noch mehr von den Bäuerinnen und Bauern angenommen werden, ja sogar auf Widerstände stößt", wundern sich Renate und Andreas Ortner.

Rechtlicher Exkurs - Ammoniak-Reduktions-Verordnung

Abdeckungsverpflichtung von offenen Güllegruben ab 2028 mittels flexiblen natürlichen Abdeckungen (Schwimmdecke, Strohhäcksel)

Gemäß Ammoniak-Reduktions-Verordnung sind bestehende Anlagen oder Behälter zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger und flüssigem Gärrest ab einem gesamtbetrieblichen Fassungsvermögen von 240 m3 spätestens ab dem 01. Jänner 2028, sofern sie nicht mit einer festen Abdeckung ausgestattet oder nachgerüstet wurden, zumindest mit einer vollflächigen flexiblen künstlichen Abdeckung auszustatten.

Von der Abdeckungsverpflichtung sind bereits bestehende Anlagen und Behälter zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger und flüssigem Gärrest ausgenommen, die über eine dauerhaft stabile Schwimmdecke verfügen. Diese natürliche Abdeckung in Form einer Schwimmdecke muss eine Mindeststärke von 20 cm aufweisen und kann sich entweder auf natürliche Weise dauerhaft stabil ausbilden (in der Regel bei Rindergülle) oder durch Einstreuung von Strohhäcksel oder vergleichbaren pflanzlichen Materialien künstlich induziert und ganzjährig dauerhaft stabil erhalten werden.

Die Schwimmdecke darf höchstens zwei Mal pro Jahr einem Manipulationsvorgang (insbesondere Aufrühren, Homogenisieren) unterzogen werden, bei dem sie zumindest teilweise beseitigt oder beeinträchtigt wird. Künstlich induzierte Schwimmdecken (Auflagen aus Strohhäcksel oder vergleichbaren pflanzlichen Materialien) sind nach jedem Manipulationsvorgang umgehend vollständig wiederherzustellen.
Schwimmdecke.jpg © BWSB/Hölzl
Ab 2028 dürfen bei Tierhaltern mit mehr als 240 Kubikmeter gesamtbetrieblichem Güllelagerraum die Schwimmdecken maximal zwei Mal im Jahr aufgerührt werden. © BWSB/Hölzl

Aufzeichnungsverpflichtung der Manipulationsvorgänge

Landwirtschaftliche Betriebe haben über das Management der Schwimmdecke folgende Aufzeichnungen zu führen:
  1. Art der Schwimmdecke (natürlich oder künstlich induziert) und ihre Stärke (in Zentimeter);
  2. Art und Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Manipulationsvorgangs;
  3. Zeitpunkt der Aufbringung oder Wiederherstellung der künstlich induzierten Schwimmdecke und das verwendete Material (Strohhäcksel oder vergleichbare pflanzliche Materialien).
Die Aufzeichnungen sind jeweils zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt des Manipulationsvorgangs der Schwimmdecke zu führen.

Die Aufzeichnungen sind sieben Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

HINWEIS:  Die Gülle darf jederzeit unterhalb der Schwimmdecke aufgerührt werden, solange diese oben bestehen und an der Oberfläche (weitgehend, Risse sind tolerierbar) trocken bleibt. Es muss nur dann der Manipulationsvorgang dokumentiert werden, wenn die Schwimmdecke zerstört wird. Wenn ohne Zerstörung der Schwimmdecke unterhalb gerührt/homogenisiert wird und/oder Gülle unterhalb der Schwimmdecke entnommen wird, muss das nicht aufgezeichnet werden.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: Tel.-Nr.: 050/6902-1426, www.bwsb.at.

Links zum Thema

  • Boden.Wasser.Schutz.Beratung
Zum vorigen voriger Artikel

Kostenvergleich verdünnen - separieren

Zum nächsten nächster Artikel

Vorgabe für NH3-Emissions-Reduktion ohne größere Anstrengung unerreichbar!

Weitere Fachinformation

  • Dänische Bioschüler zu Besuch - Austausch über nachhaltige Landwirtschaft
  • Die heurige Düngesaison endet demnächst
  • Oberösterreichs Bäuerinnen und Bauern - (nicht nur) im Grundwasserschutz führend!
  • Zwischenfrucht: Für Boden, Wasser - und fürs Auge
  • Langsam wird’s kalt - auch im Boden
  • Düngeverbote und Düngeobergrenzen beachten!
  • Versuch zur Cultandüngung 2025
  • ACHTUNG - GESAMTbetriebliche Aufzeichnungen nicht vergessen!
  • Achtung: ÖPUL - Aktuelle Termine beim Zwischenfruchtanbau beachten!
  • Herbstdüngung - das Wichtigste im Überblick
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 2 von 9
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
84 Artikel | Seite 2 von 9

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Initiativen und Partner
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Österreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Mein Hof - Mein Weg
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Obmännerkonferenz der Arbeitgeberverbände der Land- und Forstwirtschaft
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 www.lko.at

Landwirtschaftskammer Österreich
Schauflergasse 6, 1015 Wien

Telefon: +43 (1) 53 441 - 0
E-Mail: office@lk-oe.at

Impressum | Kontakt | Login für Berater | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • LinkedIn
  • Instagram
  • Facebook
Renate_Andreas_Ortner.jpg © BWSB/Hölzl

Renate und Andreas Ortner versuchen, ihren Betrieb möglichst bodenschonend zu bewirtschaften und dabei die Ammoniak-Emissionen zu minimieren. © BWSB/Hölzl

Triticale-Direktsaat.jpg © BWSB/Hölzl

Direkt in die Zwischenfrucht gesäter Triticale-Bestand. © BWSB/Hölzl

Separator.jpg © BWSB/Hölzl

Einmal im Monat wird die Rindergülle mit dem gemeinschaftlich verwendeten, auf einen Anhänger aufgebauten Gerät separiert. © BWSB/Hölzl

Schwimmdecke.jpg © BWSB/Hölzl

Die Schwimmdecke über der separierten Gülle wurde das letzte Mal vor fünf Jahren aufgerührt. © BWSB/Hölzl

Andreas Ortner.jpg © BWSB/Hölzl

Andreas Ortner stellt seinen Betrieb vor. © BWSB/Hölzl

Schwimmdecke.jpg © BWSB/Hölzl

Ab 2028 dürfen bei Tierhaltern mit mehr als 240 Kubikmeter gesamtbetrieblichem Güllelagerraum die Schwimmdecken maximal zwei Mal im Jahr aufgerührt werden. © BWSB/Hölzl