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  1. LK Österreich
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04.03.2021 | von Österreichsicher Weinbauverband
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Pflanzenschutzmittel und Schutz des Anwenders

Laufende Anpassungen zu erwarten

Aufgrund von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit der Mittel bzw. Resistenzerscheinungen einzelner Schädlinge und Krankheiten ist während des Jahres mit Änderungen in der Zulassung zu rechnen. Die jeweilige aktuelle Zulassung ist im Internet unter https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/ abrufbar. Auf § 15 Abs. 8 der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, BGBI. II Nr. 233/2011, wird hingewiesen.
Hinsichtlich der nachstehend in den Listen angeführten Pflanzenschutzmittel mit österreichischer Pflanzenschutzmittelregisternummer ist unter selbigen Bedingungen auch der Einsatz von parallel genehmigten Pflanzenschutzmitteln (Parallelgenehmigung) zulässig, die nicht unbedingt direkt in dieser Pflanzenschutzmittelliste angeführt sind. Ein "parallel genehmigtes“ Pflanzenschutzmittel hat die gleiche österreichische Pflanzenschutzmittelregisternummer wie das bereits ursprünglich in Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel, jedoch mit einer Zusatzbezeichnung (Zusatzziffern wie z.B. beim Mittel "Folpan“).
Ein solches Pflanzenschutzmittel kann jedoch auch eine andere Handelsbezeichnung als das ursprünglich in Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel haben (in der Regel auch zum Zulassungsinhaber unterschiedliche Genehmigungsinhaber). Ebenso ist unter selbigen Bedingungen der Einsatz von "Vertriebserweiterungen“ zulässig. Ein Pflanzenschutzmittel mit "Vertriebserweiterung“ nach § 13 der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 hat die gleiche österreichische Pflanzenschutzmittelregisternummer wie das bereits in Österreich zugelassene Referenzprodukt, jedoch mit einer zusätzlichen Vertriebsnummer (dreistellige Zahl). Bei Vertriebserweiterungen darf das Pflanzenschutzmittel unter einer abweichenden Handelsbezeichnung in Verkehr gebracht werden. Parallel genehmigte Pflanzenschutzmittel und Vertriebserweiterungen sind im Pflanzenschutzmittelregister eingetragen (https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/).

Auflagen in der Anwendung

Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels sind alle gesetzlich (lt. Zulassung) auferlegten Anwendungsauflagen einzuhalten, unter anderem die Abstandsauflagen (Abstände zu Gewässern). Die Angaben dazu finden Sie in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels. Achten Sie auf eine gründliche Reinigung der Pflanzenschutzgeräte, damit Sie einen Wirkstoff von einer Kultur, wo dieser zugelassen ist, nicht in eine andere Kultur am eigenen Betrieb verschleppen, wo dieser nicht zugelassen ist.
Die moderne Applikationstechnik hat es sich zum Ziel gesetzt, die Wirkstoffe sicher an die Zielfläche (Blätter, Stielgerüst, Beeren) anzulagern und zugleich das Abdriftrisiko auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Pflanzenschutz ist nicht einfach nur das Ausbringen der Spritzbrühe, sondern auch das Zusammenspiel aus Laubarbeit und dem nötigem technischen Wissen. Der beste Wirkstoff kann keine Wirkung zeigen, wenn das Pflanzenschutzmittel die zu schützende Blattfläche bzw. Gescheine und Trauben nicht oder nur unzureichend erreicht.

Schutz des Anwenders

Mit PSM muss sauber und sorgfältig gearbeitet werden, damit akute Vergiftungen und chronische Schäden vor, während und nach den Spritzarbeiten verhindert werden. Durch vorsichtiges Arbeiten und angepasste Schutzmaßnahmen soll die Aufnahme giftiger Stoffe durch die Haut, über die Atemwege oder durch den Mund möglichst vermieden werden (Schutzbrille, Atemschutzmaske). Für die Arbeiten ist eine geeignete Schutzkleidung vorgesehen, gutes Schuhwerk, Handschuhe, Brille und Kopfbedeckung. Das Einatmen von Spritznebeln wird durch eine Gesichtsmaske oder durch eine geschlossene Traktorkabine vermieden. Bei einigen PSM sind beim Wiederbetreten der Kulturen für nachfolgende Arbeiten Schutzhandschuhe und Schutzkleidung zu tragen (siehe Zulassung). Während der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln darf nicht gegessen, geraucht oder Alkohol konsumiert werden. Nach der Spritzarbeit ist der Schutzanzug zu reinigen und Hände und Gesicht gründlich zu waschen.
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Pflanzenschutzmittellisten für den Weinbau

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Applikationsabstände, Spritzzeitpunkt und Abstandsauflagen

Leitlinie für den Integrierten Weinbau 2020

Wein Header Inhaltsverzeichnis © Erhard Kührer  Gerhard Steinhofer

Inhaltsverzeichnis

Rechtliches und Förderungen

Pflanzenschutz

Pflegemaßnahmen

Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten

Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge

Sonstige Schädigungen

Entwicklungsstadien der Rebe

Leitlinie und Impressum

Der Integrierte Weinbau ist eine Produktionsmethode zur wirtschaftlichen Erzeugung von qualitativ hochwertigen Trauben, Wein und anderen Traubenprodukten. Der Schutz der menschlichen Gesundheit, die Schonung der Produktionsgrundlagen und der Umwelt stehen im Vordergrund.

Diese Webseite bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Grundlagen des Rebschutzdienstes und den zur Verfügung gestellten Downloads basierend auf dem Pflanzenschutzmittelgesetz.

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