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Moosbrugger: Völlig absurde Diskussion um GAP-Grundsätzegesetz

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06.12.2021 | von Mag. Claudia Jung-Leithner

Zukunftsweisender Inhalt statt widersinniger Bürokratie gefordert

Moosbrugger_APA_Schedl.jpg © LKÖ/APA-Fotoservice/Schedl
LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger © LKÖ/APA-Fotoservice/Schedl
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, wundert sich über die Forderung diverser NGOs und Parteisprecher, die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Form eines GAP-Grundsätzegesetzes zu machen. „Diese Debatte ist künstlich an den Haaren herbeigezogen und absurd. Für die Bäuerinnen und Bauern bzw. den Umwelt- und Klimaschutz ist es vollkommen irrelevant, ob die rechtliche Umsetzung mittels Novellen in der bestehenden Gesetzesmaterie erfolgt oder in einem weiteren Gesetz. Es geht um Inhalte und nicht um zusätzliche Verwaltung. Das ist nur Kritik um der Kritik willen. Wir orientieren uns an der Realität auf den Höfen und beschäftigen uns nicht mit unnötigen, formalistischen Diskussionen“, betont Moosbrugger, der eine Versachlichung der Diskussion fordert.
„Die Umsetzung der GAP in Österreich erfolgt im Marktordnungsgesetz, dem AMA-Gesetz und dem Landwirtschaftsgesetz. Im intensiven GAP-Umsetzungsprozess auf nationaler Ebene hat sich gezeigt, dass ein weiteres Gesetz zu einer Verdoppelung gewisser Bestimmungen führen und alles verkomplizieren würde, ohne konkrete Vorteile zu bringen. Das wäre nicht im Sinne der Sache. Wir brauchen eine klare, effektive Rechtsbasis und keine überbordende Bürokratie“, stellt Moosbrugger klar.
„Österreich hat viele der von der EU-Kommission vorgegebenen GAP- und Nachhaltigkeitsziele bereits erreicht. Damit gelten wir EU-weit und international als Vorzeigebeispiel. Auch der EU-Agrarkommissar bezeichnet Österreich in öffentlichen Aussagen gerne als Vorbild für andere europäische Länder“, so Moosbrugger. „Über 80% unserer bäuerlichen Familienbetriebe nehmen an Agrarumweltmaßnahmen, dem so genannten ÖPUL, teil – so viele wie in keinem anderen Land. Im Rahmen dessen bekommen die bäuerlichen Familien etwa einen Ausgleich für besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen oder für einen Verzicht auf ertragssteigernde Maßnahmen“, erklärt der LKÖ-Präsident. „Diesen Nachhaltigkeitsweg wollen und werden wir in der künftigen GAP-Periode weiter verfolgen und ausbauen.“
„Die Bio-Zielvorgaben mit 25% der Nutzfläche sind mit 26% in Österreich bereits jetzt übererfüllt. Damit sind wir Europa-Meister. Und mehr als 40% der ÖPUL-Mittel werden schon jetzt an die Biobetriebe ausgezahlt. Eine weitere Anhebung der Quote ist trotzdem vorgesehen“, stellt der LKÖ-Präsident die Faktenlage klar, der in diesem Zusammenhang eine marktangepasste Weiterentwicklung zum Wohle der Biobäuerinnen und Biobauern fordert. „Produktion und Absatz müssen sich die Waage halten, weshalb wir im nationalen Bio-Aktionsplan die gesamte Wertschöpfungskette bearbeiten und nicht nur schlicht die Produktion fördern. Damit unsere Betriebe nachhaltig wirtschaften können, brauchen sie Erfolg auf den Märkten mit guten Erzeugerpreisen.“
„Angesichts zunehmender Klimaschäden und dramatisch steigender Betriebsmittel- und Rohstoffpreise sollte Österreich seinen Fokus für die Zukunft aber auch verstärkt auf das Thema Versorgungssicherheit richten. Dazu gehören einerseits natürlich der Schutz unser vielfältigen Lebensgrundlagen und andererseits auch möglichst verlässliche, ausreichende Erträge. Ziel kann es nicht sein, unsere nachhaltig wirtschaftenden Betriebe zu ruinieren und statt dessen nur umwelt- und klimaschädliche Importe zu forcieren. Das würde lediglich zu einer Verlagerung der CO2-Emissionen führen und Österreichs Versorgungssicherheit aufs Spiel setzen. Wir brauchen eine flächendeckende, wirklich nachhaltige und bäuerliche Landwirtschaft. Und für diese brauchen wir vernünftige Rahmenbedingungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer nationalen Umsetzung“, schließt Moosbrugger.

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