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Moosbrugger kontert Fake-News: Bundes- nicht Bauerngeld für Dürrepaket eingesetzt

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26.08.2026 | von Mag. Claudia Jung-Leithner

Rasche Dürrehilfe, aber Stabilität von Bundesbudget und Sozialversicherung gewährleistet.

Josef_Moosbrugger.jpg © LKÖ APA-Fotoservice Schedl
© LKÖ APA-Fotoservice Schedl
„Das Dürrepaket und insbesondere die mit dem Finanzministerium ausverhandelte Finanzierungsvariante sorgen auf parteipolitischer Ebene für heftige, teilweise faktenbefreite Diskussionen. Vor allem geht es immer wieder um die Frage, ob sich die Bäuerinnen und Bauern das Paket selbst bezahlen. Zusammenfassend: Nein, das tun sie nicht, es handelt sich ganz klar um Bundes- und nicht um Bauerngelder“, erklärt LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger. 
 
Grundsätzlich festzustellen ist, dass die bäuerlichen Beiträge zur Sozialversicherung nicht ausreichen, um eine ausgeglichene SV-Gebarung zu erreichen. Das heißt: Zur Gesamtfinanzierung von Kranken- und Pensionsversicherung (KV, PV) sind immer Bundeszuschüsse notwendig. Nur so ist eine ausgeglichene Bilanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung in allen Zweigen möglich. Da jedes Jahr ein anderer Aufwand für die Krankenversicherung nötig ist, bilden Eigenbeiträge und Bundeszuschuss auf Basis eines Zuschuss-Schlüssels die Finanzierungsgrundlage, wie Moosbrugger erläutert.
 
„Für den Fall, dass der Aufwand für die SV-Leistungen geringer ausfällt als die zur Verfügung stehenden Gelder, werden die in einem Jahr nicht verwendeten Gelder einer Rücklage zugeführt. Diese Mittel dürfen nur für den laufenden Betrieb, wenn zu wenig Geld zur Ausfinanzierung der Leistungen vorhanden ist, verwendet werden, aber nicht zur Senkung der Eigenbeiträge der Landwirtinnen und Landwirte“, stellt der LKÖ-Präsident klar.
 
„Um den dürregeschädigten Bäuerinnen und Bauern rasch helfen zu können, wurde ausverhandelt, dass mit 140 Mio. Euro an Bundesmitteln zwei Monats-Eigenbeiträge der Bauern – UV, KV, PV – übernommen werden. Das heißt: Damit in der Systematik von Unfall-, Kranken- bis zu Pensionsversicherung keine Nachteile entstehen, ersetzt der Bund mit diesem Geld die zwei SV-Monatsbeiträge, die somit den Bäuerinnen und Bauern erlassen werden. Damit ändert sich in der bewährten Systematik nichts, es kann aber trotzdem rasch geholfen werden“, erklärt Moosbrugger.
 
„Damit die Budgetausgeglichenheit und das im Juli beschlossene Budget nicht gefährdet werden, sondern weiterhin für Stabilität gesorgt wird, hat der Finanzminister im Gegenzug gefordert, seine Bundeszuschüsse zur SV vorübergehend über fünf Jahre reduzieren zu können, um damit das Gesamtpaket über 240 Mio. Euro stemmen zu können (zuzüglich Zinsen etc.). Die Mittel sollen dort verwendet werden können, wo sie am dringendsten gebraucht werden“, betont der LKÖ-Präsident und weiter: „Aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Versichertenstruktur ist jedoch eine Änderung der Gesamtsystematik nicht sinnvoll. Die Gelder kommen nach Ablauf des Pakets wieder in ursprünglicher Form der bäuerlichen Sozialversicherung zugute.“
 
„Das Geldvolumen für das Gesamtpaket kommt somit – über fünf Jahre verteilt – von Bundeszuschüssen, die derzeit nicht für die laufenden Budgets der Sozialversicherung gebraucht werden und nun vorübergehend reduziert werden. Damit ist klargestellt: Das ist kein Bauerngeld, sondern es wird der Bundeszuschuss vorübergehend für fünf Jahre um jeweils 50 Mio. Euro reduziert“, so Moosbrugger.

Zusammenfassend: Zur Finanzierung der Sozialversicherung ist immer Bundesgeld notwendig, die Landwirtinnen und Landwirte schaffen das alleine nicht. Ohne Bundesmittel wäre die Sozialversicherung für die Bauern nicht zukunftsfähig. Der Staat ist aber interessiert daran, dass den Bäuerinnen und Bauern – auch im Sinne ihrer Unverzichtbarkeit für ganz Österreich – eine mit anderen Berufsgruppen vergleichbare soziale Absicherung ermöglicht wird. Es ist jedoch rechtlich klargestellt: Alles, was nicht für den laufenden Betrieb der SV an Bundesgeldern notwendig ist, fällt auf Basis eines klaren Systems in einen Topf zurück, über den Bäuerinnen und Bauern nicht verfügen können. 
 
„Daher wird klar Bundes- und kein Bauerngeld zur Finanzierung des Dürrepakets eingesetzt und zwar so, dass weder Bundesbudget noch Sozialversicherung davon einen Schaden tragen, sondern stabil und zukunftsfit bleiben und den bäuerlichen Familien trotzdem rasch und effizient geholfen ist“, fasst der LKÖ-Präsident zusammen.

Kontakt

  • Claudia Jung-Leithner
    Mag. Claudia Jung-Leithner
    c.jung-leithner@lk-oe.at
    T 01/53441-8770
    M 0676/834418770
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