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Moosbrugger: Energieautarke Bauernhöfe stärken Österreichs Versorgungssicherheit

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09.02.2023 | von Mag. Claudia Jung-Leithner

Umsetzung ökosozialer Steuerreform - Potenzial bäuerlicher Familienbetriebe nutzen.

Energieautarker Bauernhof.gif © LK OÖ
© LK OÖ
Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ)-Präsident Josef Moosbrugger begrüßt, dass mit dem nun finalisierten Förderprogramm 'Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe‘ die Widerstandsfähigkeit Österreichs weiter ausgebaut wird.

"Die Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und diverse Blackout-Warnungen haben uns eindringlich vor Augen geführt, dass wir unsere Versorgungssicherheit in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen raschest ausbauen müssen. Mehr Unabhängigkeit durch regionale Lebensmittel, erneuerbare Energie und Rohstoffe ist etwas ganz Entscheidendes für unser tagtägliches Leben. Unsere bäuerlichen Familienbetriebe haben in diesen Schlüsselbereichen unserer Versorgung enormes Potenzial, das wir unbedingt noch stärker nützen müssen", betont Moosbrugger.

Bäuerinnen und Bauern als Partner verstehen und einbinden

"Das Mitte Februar 2023 startende Programm ist ein sichtbarer Schritt in die richtige Richtung. Es ist wichtig, dass die Bäuerinnen und Bauern als Partnerinnen und Partner auf diesem Zukunftsweg verstanden und eingebunden werden", so der LKÖ-Präsident, der auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig für seinen Einsatz dankt. "Konkret können mit diesen Mitteln aus der ökosozialen Steuerreform viele wichtige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieerzeugung auf den Höfen unterstützt werden."

"Im Laufe mehrerer Jahre haben wir über das LFI-Poolprojekt 'Energieeffizienter Bauernhof' mit den Energiereferentinnen und Energiereferenten aus allen Landwirtschaftskammern in Österreich sehr gutes Informationsmaterial für unsere bäuerlichen Familienbetriebe erarbeitet. Unsere Erfahrungen aus diesem Bildungsprojekt haben gezeigt, dass wir ein spezielles Förderprogramm zur Umsetzung der Maßnahmen brauchen, mit dem verschiedene Investitionen als Kombinationsmaßnahmen zusammengefasst gefördert werden können. Dazu zählen etwa PV-Anlagen mit Speichern und Notstromfunktion, LED-Systeme mit Lichtsteuerungsanlagen oder die Umrüstung von Pumpen und Ventilatoren auf die neuesten, energiesparenden Technologien in Kombination mit anderen Maßnahmen", berichtet Moosbrugger.

"Angesichts der Komplexität und Vielfalt an sinnvollen Möglichkeiten war es laut unseren Fachleuten durchaus eine Herausforderung, ein einfach gestaltetes, praktikables Förderinstrument für die besonderen Anforderungen unserer Betriebe auf den Weg zu bringen. Da und dort werden noch Detailfragen auftauchen, wir sind jedoch optimistisch, dass sich das System in der Praxis bewähren wird", betont der LKÖ-Präsident. "Erfreulich ist, dass dieses Förderprogramm nicht nur kurzfristig aufgesetzt ist, sondern bis zum Jahresende 2025 wirksam sein wird.“

Weitere Informationen zum neuen Förderprogramm:

Der Klima- und Energiefonds hat im Auftrag des Klimaministeriums und in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium sowie unter Einbindung von Interessensvertretungen wie der LKÖ einen praxistauglichen Leitfaden für das Förderprogramm erarbeitet. Das Programm ist mit insgesamt 100 Mio. Euro bis 2025 dotiert. Die detaillierten Programmunterlagen werden spätestens am 15. Februar 2023 auf der Homepage des Klima- und Energiefonds unter www.klimafonds.gv.at und der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) unter www.umweltfoerderung.at veröffentlicht. Nach Vorliegen der Programmdetails werden zeitnah Informationen zum Fördersystem auf den Webportalen der Landwirtschaftskammern bereitgestellt. Die KPC fungiert als Abwicklungsstelle, die Anträge können ab 15. Februar 2023 online gestellt werden. Einreichen können alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer).

Vier Module für Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit:

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. vorgefertigte Maßnahmenbündel, aber auch individuell gestaltbare Maßnahmenkombinationen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module (A, B, C, D) für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe angeboten:
  • Modul A - "Einzelmaßnahme": In Modul A sind vorgefertigte Maßnahmenbündel einzureichen, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Es gibt drei vordefinierte Bündel: "Photovoltaikanlage mit Speicher und Notstromfunktion", "Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion" und "LED-Systeme mit Installation von Lichtsteuerungsanlagen".
  • Modul B - "Gesamtenergiekonzept": In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch eine/n qualifizierte/n Energieberater/in gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C.
  • Modul C - "Kombimaßnahmen": In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend dem Gesamtenergiekonzept (Modul B) und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung.
  • Modul D - "Notstrom": Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul "Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit einem Pauschalbetrag pro Betrieb gefördert.

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