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Moosbrugger: An EU-weiter Umfrage zum Thema Vereinfachung beteiligen

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14.03.2024 | von Mag. Claudia Jung-Leithner

Muss tatsächliche Verbesserungen statt Alibi-Aktionen bringen.

Frau am Computer © Welcome to All ! ツ auf Pixabay
© Welcome to All ! ツ auf Pixabay
Bis 8. April 2024 besteht die Möglichkeit, mittels Umfrageteilnahme direkt an die Europäische Kommission zurückzumelden, wo Vereinfachungen und Entbürokratisierung von EU-Vorschriften dringend notwendig sind. "Diese Chance muss genutzt werden", betont LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.

"Aufgrund EU-weiter Bauernproteste und massiver Interventionen der bäuerlichen Interessenvertretungen auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission nun endlich erkannt, dass sie mehr mit den Betroffenen ihrer Pläne, den Bäuerinnen und Bauern, reden muss. Es können nicht ständig über deren Köpfe hinweg neue Regelungen - unter dem Deckmantel der Klimafreundlichkeit - in die Wege geleitet werden, die unsere nachhaltige Land- und Forstwirtschaft in Europa behindern und lediglich CO2-intensiven Importen in die Hände spielen", kritisiert Moosbrugger. "Es ist wichtig, dass die Bäuerinnen und Bauern, Forstwirtinnen und Forstwirte auch arbeiten können, statt mit unnötiger Bürokratie lahmgelegt zu werden. Vereinfachungen und Entbürokratisierungen sind längst an der Zeit und müssen dringend auf den Weg gebracht werden."

"Mit der nun veröffentlichten Umfrage will die EU-Kommission abfragen, inwieweit die Verfahren und Vorschriften im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und anderen EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft eine Belastung darstellen", berichtet der LKÖ-Präsident. "Dieser Schritt ist als positives Signal zu werten, muss aber wirklich genützt und in weiterer Folge auch ernstgenommen werden. Tatsächliche Vereinfachungen müssen das Ergebnis sein. Statt dem EU-Wahlkampf geschuldete Alibi-Aktionen und Beruhigungspillen braucht es wirkliche Verbesserungen", fordert Moosbrugger. Keinesfalls soll dabei die Gemeinsame Agrarpolitik als Ganzes in Frage gestellt werden. Vielmehr sollen gezielt Elemente, wie beispielsweise die GLÖZ-Standards, in den Fokus genommen werden, welche bei ihrer Umsetzung Bäuerinnen und Bauern vor große Herausforderungen stellen. Mindestens ebenso wichtig ist es, die EU-Vorschriften des Green Deals auf ihre tatsächliche Praxistauglichkeit abzuklopfen.

Die Umfrage richtet sich direkt an praktizierende Bäuerinnen und Bauern und steht bis 8. April 2024 unter folgendem Link zur Verfügung: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Public_Consultation_EU_Simplification_2024rs_point_of_view_2024. Das Ausfüllen der Umfrage sollte nicht mehr als 15 Minuten in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse werden von der Europäischen Kommission im Herbst 2024 als Teil einer detaillierten Analyse veröffentlicht.

Detailhinweise zur Umfrage

Am rechten Rand der Umfrageseite kann die Sprache der Umfrage unter „Languages“ von Englisch auf Deutsch umgestellt werden. Frage 1B betrifft GAP-Maßnahmen wie Direktzahlungen, Agrarumweltzahlungen (ÖPUL) und Zahlungen für das Benachteiligte Gebiet (Ausgleichszulage), Investitionsförderung oder Niederlassungsprämie. In Frage 3 können als “andere öffentliche oder private Regelungen“ beispielsweise das AMA Gütesiegel mit seinen diversen Zusatzmodulen, private Verbandsregelungen wie z.B. Bio Austria oder private Handelsregelungen wie etwa Ja! Natürlich zutreffen.

In Frage 6 wird nach der Betriebsgröße gefragt. Dabei handelt es ist nicht um die gesamte Betriebsgröße (inklusive Waldflächen, Gebäude- und Hofflächen etc.), sondern um die bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche. In Frage 11 ist im Falle der MFA-Einreichung mittels Landwirtschaftskammer als Dienstleistungserbringer “Andere“ anzugeben und kann im Freitextfeld “Landwirtschaftskammer“ oder Ähnliches angegeben werden.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich der Fragebogen mit Ausnahme der Frage 20 ausschließlich auf die Umsetzung der GAP bezieht. Belastungen durch EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft, die über die GAP hinausgehen, wie beispielsweise die EU-Entwaldungs-Verordnung (VO 2023/1115), detaillierte Vorgaben und Verpflichtungen für die Dokumentation der Pflanzenschutzmittel-Anwendung (VOs 1107 /2009, 2022/2379 und 2022/1173), knappe Fristen für Tiermeldungen (VOs 1760/2000 und 2016/429) sowie der Dokumentations- und Aufzeichnungsaufwand im Rahmen der EU-Bio-Verordnung (VO 2018/484) können daher ausschließlich in Frage 20 dargelegt werden.

Kontakt

  • Claudia Jung-Leithner
    Mag. Claudia Jung-Leithner
    c.jung-leithner@lk-oe.at
    T 01/53441-8770
    M 0676/834418770

Links zum Thema

  • EK lädt Landwirt:innen zur Teilnahme an einer Online-Umfrage zur Vereinfachung ein
  • Online-Umfrage "Vereinfachungen - Standpunkt der Landwirt:innen“

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