Neue Daten zur Kälbergesundheit in der Tiergesundheitsdatenbank (AHDS) verfügbar
Die betriebsbezogenen Daten zur Kälbergesundheit wurden im März für den Durchrechnungszeitraum 2023-2025 aktualisiert, wodurch sich auch die Einstufung von Betrieben hinsichtlich des Status der guten oder schlechten Kälbergesundheit geändert haben kann. Diese Einstufung hat direkte Auswirkungen auf die Vermarktungsmöglichkeit von Kälbern zwischen einem Alter von drei bis vier Wochen ins Ausland.
Die aktualisierten Kennzahlen und die neue Einstufung sind für landwirtschaftliche Betriebe bereits in der Tiergesundheitsdatenbank AHDS (Animal Health Data Service) ersichtlich. Daher lohnt sich ein Blick ins AHDS, um sicherzustellen, dass die Verbringung von Kälbern ins Ausland rechtskonform erfolgen kann.
Die aktualisierten Kennzahlen und die neue Einstufung sind für landwirtschaftliche Betriebe bereits in der Tiergesundheitsdatenbank AHDS (Animal Health Data Service) ersichtlich. Daher lohnt sich ein Blick ins AHDS, um sicherzustellen, dass die Verbringung von Kälbern ins Ausland rechtskonform erfolgen kann.
So kommen Betriebe zu ihren Betriebsdaten
Landwirtinnen und Landwirte können den aktuellen Status ihres Betriebes jederzeit über den Login mit eAMA in der Tiergesundheitsdatenbank AHDS abrufen.
Hintergrund
Seit 2025 gelten neue Bestimmungen für den grenzüberschreitenden Transport von Kälbern ins Ausland. Demnach dürfen Kälber frühestens ab einem Alter von drei Wochen ins Ausland transportiert werden, wenn im Herkunftsbetrieb eine ausreichend gute Kälbergesundheit vorliegt. Ob eine ausreichend gute Kälbergesundheit vorliegt, hängt von der Kälbersterblichkeit am Betrieb ab. Diese wird über einen Drei-Jahres-Zeitraum errechnet. Dieser Durchrechnungszeitraum von drei Jahren wird jährlich angepasst und aktualisiert. Seit April fließen die Daten aus 2025 zur Berechnung mit ein.
Liegt die betriebliche Kälbersterblichkeitsrate bei über 8%, dürfen Kälber erst ab einem Alter von vier Wochen ins Ausland verbracht werden. Transporte innerhalb Österreichs sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Liegt die betriebliche Kälbersterblichkeitsrate bei über 8%, dürfen Kälber erst ab einem Alter von vier Wochen ins Ausland verbracht werden. Transporte innerhalb Österreichs sind von dieser Regelung nicht betroffen.