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  1. LK Österreich
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21.10.2020 | von Dipl. Päd. Ing. Josef Weber
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Milch ist alternativenlose Nummer 1

Die hohe Qualität, das gute Image und der ausgezeichnete Geschmack der Milch beflügeln Firmen gegen den sogenannten Bezeichnungsschutz zu verstoßen. So wird oftmals für Produkte, die nicht von einem Tier ermolken werden, das Wort "Milch" verwendet. Das täuscht den Konsumenten. Nur die Milch hat bei den Inhaltsstoffen ganz weit die Nase vorn. Unser Tipp: Sag nicht Ersatzprodukte, sag nicht Alternativen - sie sind es nicht!

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Ob zum Frühstück oder am Abend: Milch ist bei jeder Mahlzeit ein wertvoller Speisebegleiter. © StockSnap/pixabay.com
Milch - "die Kraft der Natur“ - ist ein sehr wertvolles Lebensmittel. Sie enthält viele Nährstoffe, die für eine ausgewogene Ernährung wichtig sind. Milch hat eine hohe Qualität und ein sehr gutes Image. Aus Milch wird eine Vielzahl an Milcherzeugnissen hergestellt. Butter, Topfen, Rahm, Buttermilch, Joghurt, Käse, Molke sind Produkte aus Milch, mit den jeweiligen ernährungsphysiologisch wertvollen, natürlichen Inhaltsstoffen.
Die rasch wachsende Weltbevölkerung und der wachsende Bedarf an Nahrungsmitteln verbunden mit dem sehr guten Image und der hohen Qualität von Milch und Milchprodukten "beflügelt“ zahlreiche Unternehmen  Nachahmungsprodukte, welche nicht von einem Säugetier ermolken werden, fälschlich auch Milch, Butter, Joghurt, Käse etc. zu nennen.

Die Medien und ihre Vertreter tragen ihren Teil zu dieser Täuschung bei. In Zeitschriften, Werbeeinschaltungen, Kurzfilmen und sogar Büchern sowie in Kochsendungen und bei Vorträgen wird sehr gerne das Wort "Milch“ und andere klar geregelte Bezeichnungen der Milchbranche verwendet. Dies ist jedoch nicht korrekt, irreführend und täuscht die Kunden.

"Milch" klar durch Bezeichnungsschutz geregelt

In der aktuellen EU-Verordnung 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates sind im Anhang VII die Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen von Erzeugnissen klar geregelt.

Demnach ist der Ausdruck "Milch“ ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug vorbehalten.

Natürlich kennen wir je nach Tierart, Qualität, Typ, Verwendung, Zusammensetzung oder Verarbeitung von einer ermolkenen Milch auch die Bezeichnungen wie: Kuhmilch, Schafmilch, Ziegenmilch, Rohmilch, Vollmilch, Magermilch, Kesselmilch, Konsummilch, Qualitätsmilch etc.

Alle diese Bezeichnungen beziehen sich jedoch immer auf Milch, die durch Melken von einem Säugetier gewonnen wurde.
 
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© Eva_Lechner/LK Niederösterreich

33 Jahre Bezeichnungsschutz: Lediglich drei Ausnahmen im deutschsprachigen Raum

Die Europäische Union hat erstmals am 2. Juli 1987 mit der Verordnung (EEC) Nr. 1898/87 die in der Vermarktung üblichen Bezeichnungen für Milchprodukte geschützt. Hier wurde eine klare Definition des Begriffs "Milch“ gegeben und die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen Milch und Nachahmungsprodukten definiert. Seit 33 Jahren bietet die EU-Gesetzgebung also den Verbrauchern einen klaren Anhaltspunkt dafür, was unter Milch und Milchprodukten zu verstehen ist, und schützt so vor Irreführung.

Am 14. Juni 2017 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Gesetzeslage im Verfahren C-422/161 deutlich bekräftigt und entschieden, dass pflanzliche Erzeugnisse keine milchbezogenen Bezeichnungen tragen dürfen.

Im gesamten EU–Raum sind in der jeweiligen Sprache jene Begriffe aufgezählt, die vom Bezeichnungsschutz ausgenommen sind. Es gibt bei Milch lediglich drei Ausnahmen im deutschen Sprachgebrauch, deren Gebrauch gestattet ist, jedoch nichts mit Milch zu tun haben. Dies sind Liebfrauenmilch (Weinbezeichnung in Deutschland), Fischmilch (Samen männlicher Fische) und Kokosmilch (Flüssigkeit und zerkleinertes Fruchtfleisch einer Kokosnuss).

Aber nicht nur die Bezeichnung "Milch“, sondern auch folgende Bezeichnungen auf allen Vermarktungsstufen sind ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten: Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Butteröl, Kaseine, wasserfreies Milchfett, Käse, Joghurt, Kefir, Kumys, Viili/fil, smetana, fil, ryazenka und ruguspiens.

Auch bei den Bezeichnungen der Milchprodukte sind die Ausnahmen in allen Sprachen in der Verordnung aufgelistet. Diese sind zum Beispiel: Butterbirne, Rahmapfel, Butterbohne, Butterkohl, Erdnussbutter, Fleischkäse, Leberkäse, Käseklee, Butterschnitzel, Milchmargarine und Margarinestreichkäse.

Sag nicht Ersatzprodukt oder Alternative

So gerne manche Produkte als Alternativen, Ersatzprodukte, Substitute oder Analogprodukte bezeichnet werden - sie sind es nicht. Betrachtet man die Inhaltsstoffe und die vielfältigen Prozesse bei der künstlichen Herstellung von Nachahmungsprodukten, wird einmal mehr klar, dass das Naturprodukt Milch nicht "ersetzt“ werden kann. All diese - meist veganen Produkte - sind Nachahmungen, also Imitate. Es ist einfach Irreführung, wenn derartige Getränke als Milch in Verkehr gebracht werden und mit den Vorzügen der echten Milch beworben werden.

Nährwert, Qualität und Herkunft: Damit können Nachahmer nicht dienen

Milchprodukte sind seit Jahrzehnten für ihren Nährwert, ihre Qualität und ihre Herkunft als Sekret eines Säugetieres gesetzlich anerkannt. Daher ist es ist wichtig, dass die Konsumenten den Unterschied zwischen Milchprodukten und anderen Produkten wissen und erkennen können. Nicht alle Flüssigkeiten, die annähernd weiß sind, oder im Milchregal stehen sind eine Milch. Für Flüssigkeiten, die vielleicht auch weiß sind, jedoch im Labor, in der Küche, aus Pflanzen oder Samen und dergleichen zubereitet werden, darf die Bezeichnung "Milch“ keinesfalls Verwendung finden.
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Milchkönigin Anita Tröstl setzt sich für die Einzigartigkeit der Milch ein. © Georg Pomassl/LK Niederösterreich

Bezeichnungsschutz auch täglich leben

Umso wichtiger ist es, dass Milcherzeuger und die gesamte Milchbranche bis hin zum Handel diese Vorschriften kennen, beachten und auch leben. Alle in der Milch- und Ernährungsbranche Beschäftigten sind eingeladen gezielt auf unsere Konsumenten zuzugehen, die auch morgen noch mit gutem Gewissen Milchprodukte genießen wollen. Unwahre Behauptungen über Milch und Milchprodukte in Medien sind mit Kompetenz und Engagement zurückzuweisen.

Ob Milchbauern, Funktionäre, Berater, Molkerei- oder Käsereimitarbeiter, Mitarbeiter von Medien und Fachzeitschriften, Pädagogen, Politiker, Redakteure von Fernsehsendungen, Hausfrauen oder Konsumenten - der Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte ist von allen einzuhalten und zu leben.

Auf die Wortwahl achten

Deshalb ist es wichtig, bei jedem Gespräch und jeder Diskussion über die Milch auf seine Wortwahl zu achten. Das ist im Interesse der korrekten Darstellung und Einhaltung des Bezeichnungsschutzes. Nur so drücken wir unsere Wertschätzung gegenüber unseren Milchprodukten und ihren Produzenten aus. Das ist nicht nur im Interesse der Milchbauern sondern bietet auch den Konsumentinnen und Konsumenten eine wertvolle Orientierungshilfe, wenn es um Nährstoffe sowie nachhaltige Produktionsprozesse geht.
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