Kostenfreier RTK-Korrekturdatendienst: Hier geht’s zu allen Infos und zur Registrierung
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Der Einsatz von automatischen Lenksystemen ist einer der meist verbreiteten digitalen Anwendungen in der österreichischen Landwirtschaft. Grundlage für die Nutzung ist dabei neben der erforderlichen Hardware auch das Vorhandensein von Korrekturdaten (“RTK-Korrektursignal“), die die Fahrgenauigkeit üblicherweise auf ca. 2cm “korrigiert“. Diese Daten werden über mobiles Internet auf die Landmaschine übertragen und von unterschiedlichen Anbietern zu unterschiedlichen Konditionen angeboten.
Ab 1. Februar 2021 stellt das BEV seinen Korrekturdatendienst (“APOS - Austrian Positioning Service“) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und weitere Nutzergruppen (siehe unten) kostenfrei zur Verfügung.
Ab 1. Februar 2021 stellt das BEV seinen Korrekturdatendienst (“APOS - Austrian Positioning Service“) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und weitere Nutzergruppen (siehe unten) kostenfrei zur Verfügung.
Berechtigte Nutzergruppen
- 1) Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- 2) In der Land- und Forstwirtschaft tätige Lohnunternehmen und Maschinenringe
- 3) Öffentlich-rechtliche Forschungs- und Beratungseinrichtungen, die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft tätig sind
Open Data
Mit der kostenlosen Freischaltung von APOS für die Land- und Forstwirtschaft setzt der Bund ein Zeichen hin zu mehr “Open Data“. Demnach werden verfügbare Daten öffentlicher Einrichtungen zukünftig verstärkt frei zur Verfügung gestellt.
Beachten Sie daher jedenfalls, dass sich dieses Service rein auf die Korrekturdaten bezieht, damit jedoch kein darüberhinausgehender, persönlicher Service (Installation, Spurplanung, SIM-Karte etc.) des BEV oder anderer Stellen verbunden ist.
Beachten Sie daher jedenfalls, dass sich dieses Service rein auf die Korrekturdaten bezieht, damit jedoch kein darüberhinausgehender, persönlicher Service (Installation, Spurplanung, SIM-Karte etc.) des BEV oder anderer Stellen verbunden ist.
Registrierung
Für die Registrierung ist die Eingabe Ihrer eAMA-Zugangsdaten (Betriebs-/Klientennummer + PIN-Code bzw. Handysignatur) erforderlich. Sofern die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt nach erfolgreicher Eingabe automatisch die Weiterleitung auf die Anmeldeseite des BEV, wo die APOS-Zugangsdaten angelegt werden können (der Link zur Registrierung folgt am 1. Februar 2021).
Pro Antragsteller können mehrere Zugänge angelegt werden. Eine genaue Erklärung zum Registrierungsprozess wird an dieser Stelle ab 1. Februar in Form eines Erklärvideos zu finden sein.
Pro Antragsteller können mehrere Zugänge angelegt werden. Eine genaue Erklärung zum Registrierungsprozess wird an dieser Stelle ab 1. Februar in Form eines Erklärvideos zu finden sein.
Installation
Unabhängig davon, welches Produkt eines welchen Herstellers Sie nutzen, ist (wie bei allen anderen Korrekturdatenanbietern) nach Erhalt der Zugangsdaten die Einrichtung der APOS-Korrekturdaten auf dem jeweiligen Terminal Ihres Lenksystems erforderlich. Detailinformationen sind hier üblicherweise der Bedienungsanleitung Ihres Gerätes zu entnehmen bzw. beim Hersteller/Händler zu erfragen.
Unterstützung zur Installation auf den gängigsten Systemen wird in den kommenden Wochen in Form von kurzen Erklärvideos am YouTube-Kanal der Innovation Farm zu finden sein.
Unterstützung zur Installation auf den gängigsten Systemen wird in den kommenden Wochen in Form von kurzen Erklärvideos am YouTube-Kanal der Innovation Farm zu finden sein.
Beihilferechtliche Voraussetzungen für die kostenfreie Nutzung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung des kostenfreien APOS-Korrekturdatendienstes mit einer nationalen Förderung in der Höhe von 400 Euro/Jahr gleichgesetzt wird.
Diese nationale Förderung wird unter den Voraussetzungen der de-minimis-Verordnung Nr. (EU) 1408/2013 (für Landwirte) bzw. 1407/2013 (für alle sonstigen berechtigten Nutzergruppen) gewährt. Wesentliche Kriterien für den Erhalt von de-minimis-Beihilfen sind:
Diese nationale Förderung wird unter den Voraussetzungen der de-minimis-Verordnung Nr. (EU) 1408/2013 (für Landwirte) bzw. 1407/2013 (für alle sonstigen berechtigten Nutzergruppen) gewährt. Wesentliche Kriterien für den Erhalt von de-minimis-Beihilfen sind:
- der Höchstrahmen für eine de-minimis-Beihilfe beträgt derzeit 20.000 Euro (für Landwirte) bzw. 200.000 Euro (für alle sonstigen berechtigten Nutzergruppen) in einem Durchrechnungszeitraum des aktuellen und der zwei vorangegangenen Jahre (gleitender Zeitraum),
- zur diesbezüglichen Sicherstellung ist eine Erklärung abzugeben, dass die in diesem Zeitraum bisher erhaltenen de-miminis-Beihilfen einschließlich des Fördervorteils für die kostenfreie Nutzung in Höhe von 400 Euro/Jahr nicht zur Überschreitung des Höchstrahmens führt. Als Zeitpunkt der Gewährung gilt das Datum, ab dem der Betrieb einen Rechtsanspruch erwirbt (Registrierungsbestätigung), und zwar unabhängig davon, wann die De-minimis-Förderung ausbezahlt/die Sachleistung nutzbar ist.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Werfen Sie vor der Registrierung und erstmaligen Nutzung sowie bei weiteren Fragen auch einen Blick auf die Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten.
Die Unterlage wurde sorgfältig erstellt, dennoch kann seitens der Autoren bzw. der Landwirtschaftskammern keine Haftung für den Inhalt bzw. die Vollständigkeit, Aktualität etc. übernommen werden. Die FAQ werden gegebenenfalls ergänzt. Änderungen bestehender Fragen und Antworten sind nicht ausgeschlossen.
Die Unterlage wurde sorgfältig erstellt, dennoch kann seitens der Autoren bzw. der Landwirtschaftskammern keine Haftung für den Inhalt bzw. die Vollständigkeit, Aktualität etc. übernommen werden. Die FAQ werden gegebenenfalls ergänzt. Änderungen bestehender Fragen und Antworten sind nicht ausgeschlossen.
Link zur Registrierung
Ab 01. Februar 2021 verfügbar.