Information für geförderte Beratungsleistungen
Die Landwirtschaftskammer erhält für Beratungsleistungen für Bewirtschafter von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie für sonstige auf diesen Betrieben tätige Personen Fördermittel von Bund, Land und Europäischer Union aus der Förderungsmaßnahme Inanspruchnahme von Beratungsdiensten gemäß Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020.
Für den Nachweis der erbrachten Beratungsleistungen sind von der Landwirtschaftskammer betriebs- und personenbezogene Daten (Betriebsnummer, Bezeichnung der Beratungsleistung, Datum der Beratung) dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) als Fördergeber zu übermitteln.
Im Zuge der Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel kann auch eine Plausibilitätsprüfung der Beratungsdokumentation durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) als Fördergeber und der Agrarmarkt Austria (AMA) als Zahlstelle erfolgen.
Datenschutzinformation:
Im Zuge der Erbringung der hier umfassten Beratungsleistungen ist es erforderlich betriebs- und personenbezogene Daten zu erheben. Diese werden stets nur im erforderlichen Umfang zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Aufgaben sowie auf Grundlage unseres berechtigten Interesses verarbeitet und als Fördernachweis an unsere Fördergeber und deren Prüfstellen weitergegeben. Nähere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung – diese ist auf unserer Webseite unter www.lko.at/datenschutz abrufbar oder erhalten Sie von Ihrem Berater.
Unternehmen in (finanziellen) Schwierigkeiten (Definition laut Artikel 2 Ziffer 14 der Verordnung 702/2014 der Kommission, Amtsblatt der EU L 193 vom 1.7.2014) informieren die Landwirtschaftskammer/Bezirksbauernkammer/Bezirksstelle vor der Inanspruchnahme eines Beratungsangebotes der Landwirtschaftskammer darüber, dass dieser Umstand vorliegt.