GAP-Vorschlag 2028 - 2034 der EU-Kommission
Direktzahlungen an Landwirte machen durchschnittlich 19% des Einkommens eines Landwirts in der EU aus. Der Vorschlag der EU-Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 sieht nach eigener Einschätzung “ein gerechteres, gezielteres System der Einkommensstützung für Landwirte vor“. Mit dem Schwerpunkt auf Flexibilität und künftigen Generationen vereinfacht der Vorschlag den derzeitigen Rahmen und lenkt öffentliche Mittel gezielt zu denjenigen, die sie am dringendsten benötigen, wie die Brüsseler Behörde laut MBI weiter mitteilte.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsfonds (865 Mrd. Euro) werden demnach mindestens 293,7 Mrd . Euro direkt zur Stützung der Einkommen der Landwirte verwendet. Weitere 453 Mrd. Euro würden über nationale und regionale Partnerschaftspläne für die Stärkung von Einkommensstützungsmaßnahmen, Innovation und ländliche Initiativen wie das EU-Programm zur Regionalentwicklung LEADER und lokale Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werde ein Sicherheitsnetz in Höhe von 6,3 Mrd. Euro dazu beitragen, Marktkrisen zwischen 2028 und 2034 abzufedern.
Kernstück des Vorschlags ist laut EU-Kommission die degressive flächenbezogene Einkommensstützung (DABIS), ein einfacheres und gerechteres System, das mehrere derzeitige GAP-Zahlungssysteme ersetzt. Es sehe Zahlungen auf der Grundlage der förderfähigen Hektarfläche vor, führe jedoch eine Degressivität ein. Dadurch würden die Zahlungen für größere Betriebe schrittweise gekürzt, um eine gerechtere Verteilung der Unterstützung zu fördern. Außerdem gelte eine Obergrenze von 100.000 Euro pro Betrieb und Jahr.
Die Mitgliedstaaten haben die Flexibilität, die Beihilfen entsprechend den Besonderheiten der Landwirte und den lokalen Bedürfnissen zu gestalten und flächenbezogene Zahlungen mit Pauschalbeträgen oder Aufstockungen zu kombinieren, wie es weiter hieß. Das System werde diejenigen bevorzugen, deren Haupteinkommensquelle die Landwirtschaft ist.
Bis 2032 würden Ruheständler nicht mehr förderfähig sein, sodass jüngere Landwirte in den Sektor einsteigen oder expandieren könnten. Kleinere Betriebe erhalten den weiteren Angaben nach einen vereinfachten Zugang zu Fördermitteln, einschließlich einer optionalen jährlichen Zahlung von bis zu 3.000 Euro.
Der Vorschlag ermutigt laut EU-Kommission die Mitgliedstaaten zudem, die Unterstützung für Landwirtinnen durch spezielle jährliche Zahlungen oder Prämien zu verstärken, wie sie in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen. Über DABIS hinaus ermögliche der Vorschlag den Mitgliedstaaten, gekoppelte Einkommensbeihilfen und flächenbezogene Zahlungen zu nutzen, um landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten oder bergigen Gebieten und solche mit gemischter Acker- und Viehwirtschaft zu unterstützen sowie finanzielle Anreize für Landwirte zu bieten, die nachhaltigere Anbaumethoden anwenden oder darauf umstellen.
Im Rahmen des vorgeschlagenen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsfonds (865 Mrd. Euro) werden demnach mindestens 293,7 Mrd . Euro direkt zur Stützung der Einkommen der Landwirte verwendet. Weitere 453 Mrd. Euro würden über nationale und regionale Partnerschaftspläne für die Stärkung von Einkommensstützungsmaßnahmen, Innovation und ländliche Initiativen wie das EU-Programm zur Regionalentwicklung LEADER und lokale Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werde ein Sicherheitsnetz in Höhe von 6,3 Mrd. Euro dazu beitragen, Marktkrisen zwischen 2028 und 2034 abzufedern.
Kernstück des Vorschlags ist laut EU-Kommission die degressive flächenbezogene Einkommensstützung (DABIS), ein einfacheres und gerechteres System, das mehrere derzeitige GAP-Zahlungssysteme ersetzt. Es sehe Zahlungen auf der Grundlage der förderfähigen Hektarfläche vor, führe jedoch eine Degressivität ein. Dadurch würden die Zahlungen für größere Betriebe schrittweise gekürzt, um eine gerechtere Verteilung der Unterstützung zu fördern. Außerdem gelte eine Obergrenze von 100.000 Euro pro Betrieb und Jahr.
Die Mitgliedstaaten haben die Flexibilität, die Beihilfen entsprechend den Besonderheiten der Landwirte und den lokalen Bedürfnissen zu gestalten und flächenbezogene Zahlungen mit Pauschalbeträgen oder Aufstockungen zu kombinieren, wie es weiter hieß. Das System werde diejenigen bevorzugen, deren Haupteinkommensquelle die Landwirtschaft ist.
Bis 2032 würden Ruheständler nicht mehr förderfähig sein, sodass jüngere Landwirte in den Sektor einsteigen oder expandieren könnten. Kleinere Betriebe erhalten den weiteren Angaben nach einen vereinfachten Zugang zu Fördermitteln, einschließlich einer optionalen jährlichen Zahlung von bis zu 3.000 Euro.
Der Vorschlag ermutigt laut EU-Kommission die Mitgliedstaaten zudem, die Unterstützung für Landwirtinnen durch spezielle jährliche Zahlungen oder Prämien zu verstärken, wie sie in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehen. Über DABIS hinaus ermögliche der Vorschlag den Mitgliedstaaten, gekoppelte Einkommensbeihilfen und flächenbezogene Zahlungen zu nutzen, um landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten oder bergigen Gebieten und solche mit gemischter Acker- und Viehwirtschaft zu unterstützen sowie finanzielle Anreize für Landwirte zu bieten, die nachhaltigere Anbaumethoden anwenden oder darauf umstellen.