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EU-Handelsabkommen: Die Summe machts

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31.03.2026 | von DI Robert Schöttel

Kumulativen Effekte aus den Handelsabkommen als große Unbekannte.

Australien_Oesterreich_Import_Export.png © Archiv
© Archiv
Australien und Austria liegen im Alphabet zwar nah beieinander, agrarwirtschaftlich trennen diese beiden aber Welten. Dennoch hat die EU Kommission am 24. März 2026 die Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit Australien abgeschlossen und damit einen Schritt gesetzt, dessen Auswirkungen in Summe langfristig spürbar sein werden. Gleichzeitig steht die europäische Landwirtschaft im Vergleich mit Australien vor ungleich akuteren Belastungen: Die Betriebsmittelpreise steigen rasant und belasten Einkommen und Investitionstätigkeit. Die gestiegenen Inputpreise sind möglicherweise gekommen, um längerfristig zu bleiben. Australischer Diesel kostete am 30.3. dagegen umgerechnet 1,68 Euro, und ein durchschnittlicher Betrieb hat je nach Definition zwischen 2400 und 4300 ha. Damit ist mit wenigen Vergleichen klar, dass Europa deutlich verwundbarer ist als das rohstoffreiche und flächenstarke Australien. Für Agrareuropa und Österreich im Besonderen bleibt zu hoffen, dass die Preisabstände zu Erzeugern der neuen Handelspartner nicht noch weiter zunehmen und das Verhandlungsergebnis damit verschärfen.

Die kumulativen Effekte der jüngsten Handelsabkommen seit 2023 (u.a. mit Chile, Mercosur, Ukraine) wurden bislang noch nicht umfassend untersucht. Es wäre daher hoch an der Zeit dies umgehend zu tun. Zieht man die bis 2024 erstellten Studien zu insgesamt zehn Abkommen heran, zeigt sich: Ein positiver Netto Außenhandelssaldo ist grundsätzlich erwartbar. Höherwertige Segmente dürften klare Vorteile erzielen. Als Gewinner werden zumeist der Milch und Schweinebereich sowie verarbeitete Lebensmittel und die Weinwirtschaft genannt. Besonders verwundbar bleiben hingegen Rind und Schaffleisch, Geflügel sowie Zucker. Schutzkontingente betreffen nur wenige Tariflinien, Erzeugnisse werden vielschichtig gehandelt. Importeure waren diesbezüglich immer schon „sehr kreativ“.

So ist wesentlich, dass es eine wachsame, aktive Agrarpolitik mit Mandat gibt. Zudem braucht es ein verpflichtendes, transparentes EU-Herkunftssicherungssystem, das den Konsumentinnen und Konsumenten eine klare Kaufentscheidung ermöglicht. Überraschend war für mich, dass es möglich war, sensible Agrarprodukte im Indien-Abkommen auszunehmen.

Was sind die aktuell bekannten Inhalte des Verhandlungsergebnisses mit Australien? (Quelle: BMLUK)
Grundsätzlich werden auf australischer Seite die Zölle für alle Produkte auf null gesenkt, dies gilt auch für wichtige europäische Exportprodukte wie Wein (inkl. Sekt), Schokolade, Zuckerware und Speiseeis. Ausgenommen ist Käse.
Auf EU-Seite werden die Zölle ebenfalls grundsätzlich auf null gesenkt, mit Ausnahme auf sensible Produkte wie z.B. Rindfleisch, Zucker, Milchprodukte. Außerdem wird der Schutz traditioneller EU-Lebensmittel und Getränke (Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben) erweitert. So schützt das Abkommen 165 geografische Angaben bzw. geschützte Ursprungsbezeichnungen im Agrar- und Lebensmittelbereich sowie 231 für Spirituosen, die nun auch in Australien geschützt sind.
 
Sensible agrarische Sektoren
Für einige sensible Erzeugnisse wird der Zugang zum EU-Markt durch Zollkontingente begrenzt, die schrittweise eingeführt und mit Nachhaltigkeitsauflagen verbunden werden.
 
Rindfleisch: Im Rahmen des Abkommens wird die EU zwei Zollkontingente mit einem Gesamtvolumen von 30.600 Tonnen, ausgedrückt in Schlachtkörperäquivalent (carcass weight equivalent, CWE), eröffnen. Der Großteil dieser Menge (55 %, was 16.830 Tonnen CWE entspricht) wird zollfrei und unter der Auflage „grasgefüttert“ eingeführt, während ein kleinerer Teil (45 %, was 13.770 Tonnen CWE entspricht) mit einem ermäßigten Zollsatz von 7,5 % eingeführt wird. Diese Mengen werden schrittweise, über einen Zeitraum von 10 Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens, eingeführt, wobei ein Drittel der Menge bereits mit Inkrafttreten gewährt und für einen Zeitraum von 5 Jahren beibehalten wird, um eine schrittweise Umsetzung des Abkommens sicherzustellen. Insgesamt entspricht dies etwa 0,5 % des Rindfleischkonsums im EU-Binnenmarkt.
Schaf- und Ziegenfleisch: Im Rahmen des Abkommens wird die EU zwei Zollkontingente mit einem Gesamtvolumen von 25.000 Tonnen CWE eröffnen, die zollfrei importiert werden können, wobei der kleinere Anteil (27 %) auf gefrorenes Fleisch beschränkt ist. Dies entspricht etwa 4 % des EU-Verbrauchs an Schaf- und Ziegenfleisch. Diese Menge wird über einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens schrittweise eingeführt, wobei ein Drittel der Mengen bereits bei Inkrafttreten gewährt wird. Diese Kontingente gelten ausschließlich für „grasgefüttertes“ Schaf- und Ziegenfleisch, das nicht in Mastbetrieben aufgezogen wurde und sich durch höhere Produktionskosten und Nachhaltigkeitsstandards auszeichnet.
Zucker: Im Rahmen des Abkommens wird die EU ein beschränktes Zollkontingent von 35.000 Tonnen Rohrohrzucker zur Raffination eröffnen, das zollfrei importiert werden kann. Dies entspricht knapp 0,3 % des EU-Zuckerverbrauchs. Die Einfuhr von Zucker in die EU im Rahmen dieser Zugeständnisse unterliegt einer Zertifizierung durch ein privates Nachhaltigkeitssystem, im Einklang mit den Bemühungen der EU, hohe Nachhaltigkeitsstandards im Abkommen sicherzustellen.
Milchprodukte: Die sensibelsten EU-Erzeugnisse werden durch beschränkte Zollkontingente geschützt, insbesondere 8.000 Tonnen für Magermilchpulver, 5.000 Tonnen für Butter und 2.000 Tonnen für Molkenproteinkonzentrate. Dies entspricht etwa 1,1 % des EU-Verbrauchs bei Magermilchpulver und 0,25 % bei Butter.
Reis: Ein Marktzugang wird ebenfalls über ein Zollkontingent von 8.500 Tonnen gewährt, beginnend mit 5.000 Tonnen bei Inkrafttreten und einer Übergangsphase mit schrittweiser Einführung von fünf Jahren. Dies entspricht 0,3 % des EU-Reisverbrauchs.
Sonstige Erzeugnisse: Ein Zugang über beschränkte Zollkontingente wird auch für Weizengluten (20.000 Tonnen), Zuckermais (800 Tonnen), Rum in Großgebinden (750 hl), Stärkeerzeugnisse (1.000 Tonnen) und Ethanol (10.000 Tonnen) gewährt, jeweils zum Nullzollsatz.
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